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Droht jetzt eine Abmahnwelle? „Oktoberfest“ wurde als Marke eingetragen

Im August 2021 wurde die Unions-Wortmarke „Oktoberfest“ beim EUIPO eingetragen (Registernummer 015535008). Markeninhaber ist die Landeshauptstadt München.

Die Marke wurde für eine Vielzahl von Nizza-Klassen eingetragen. Für alle diese Waren oder Dienstleistungen kann eine Abmahnung im Markenrecht drohen, wenn das Kennzeichen “Okotberfest” verwendet wird:

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Seifen; Parfümerien, ätherische Öle, Mittel zur Körper- und Schönheitspflege, Haarwässer, Zahnputzmittel; Kosmetika; Zusätze für Schönheitsbäder; Pre-shave- und After-shave-Lotionen; Rasiercremes; Haarwaschmittel und Conditioner, Mundwässer; Deodorants und Antitranspiranten für den persönlichen Gebrauch; Nährcremes, Hautcremes, Gesichtsreinigungscremes, Abschminkmittel; Sonnenschutzlotionen; Haarlotionen, Haarlack; Make-up-Präparate, Lidschatten, Gesichtspuder, Kosmetikstifte; Ziermotive für kosmetische Zwecke; Reinigungs-, Putz-, Polier-, Entfettungs- und Schleifmittel für Haushaltszwecke; Waschmittel in Pulverform; synthetische Detergentien für Haushaltszwecke; Schuhcreme und Wachs; Lederkonservierungsprodukte; feuchte Papiertücher.

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Kerzen.

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Figuren aus unedlen Metallen; dekorative Schlüsselringe und -ketten aus Metall; Geldklammern aus Metall; Figurinen; Ziergegenstände; Statuen, Statuetten, Skulpturen und Trophäen; ortsfeste Spender aus Metall für Servietten oder Küchentücher, alle vorstehend genannten Produkte aus unedlen Metallen oder deren Legierungen.

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Geräte zur Aufnahme und/oder Wiedergabe von Bild und/oder Ton; Brillen und Sonnenbrillen, Brillenetuis (nicht aus Edelmetall), belichtete Filme, codierte Telefonkarten; Ferngläser; Magnete und dekorative Magnete; Kompasse; Lautsprecher; Kopfhörer; Mikrofone; Zubehör für Mobiltelefone, soweit es in dieser Klasse enthalten ist; Hüllen für Mobiltelefone, Spezialtaschen zum Tragen von Mobiltelefonen, Kamera- und Videozubehör für Mobiltelefone; Fotoausrüstung, Kameras (Filmkameras), Blitzlichtlampen, Futterale und Riemen für Kameras und Kamerazubehör, Batterien; Maschinen und Programme für Karaoke; elektronische Taschenspiele, die ausschließlich als Zusatzgeräte für Fernsehapparate geeignet sind; Videospiele; Videospielautomaten; Videospielkassetten; gespeicherte Computersoftware einschließlich Software für Spiele; Bildschirmschonerprogramme für Computer; unbespielte oder mit Musik, Ton oder Bildern (auch animiert) bespielte Videoplatten, Videobänder, Magnetbänder, Magnetplatten, DVDs, Disketten, optische Platten, CDs, Minidisks, CD-ROMs; Hologramme; Mikrochip- oder Magnetkarten (kodiert); Speicheradapter (Computerausrüstung); Speicherkarten; Mikrochip- oder Magnetkarten für Geldautomaten und Geldwechselautomaten; Mikrochip- oder Magnet-Prepaidkarten für Mobiltelefone; Windsäcke; über CD-ROM, Datenbanken oder im Internet bereitgestellte Veröffentlichungen in elektronischer Form.

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Edelmetalle und deren Legierungen sowie daraus hergestellte oder damit plattierte Waren, soweit in Klasse 14 enthalten, nämlich kunstgewerbliche Gegenstände, Ziergegenstände; Juwelierwaren, Schmuckwaren, Uhren und Zeitmessinstrumente; Medaillen und Münzen; Anstecknadeln (Schmuckwaren); Armbänder für Uhren; Medaillons, Anhänger; Broschen; Armbänder; Lederarmbänder; Krawattenhalter und Krawattennadeln; Manschettenknöpfe; Gedenkmedaillen aus Edelmetall; Statuen und Skulpturen aus Edelmetall, Hutschmucknadeln aus Edelmetall, dekorative Schlüsselketten; Münzen; Medaillen und Abzeichen aus Edelmetall für Bekleidungsstücke; dekorative Schlüsselbretter; Medaillons, nicht aus Edelmetall.

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Druckereierzeugnisse; Fotografien; Schreibwaren, Papier, Pappe (Karton); uncodierte Telefonkarten; Geldscheinklammern; Tischtücher aus Papier; Servietten aus Papier; Papiertüten; Einladungskarten; Grußkarten; Geschenkverpackungen; Untersetzer, Platzdeckchen und Tafelsets aus Papier; Abfallsäcke aus Papier oder Kunststoff; Verpackungen zur Aufbewahrung von Lebensmitteln; Kaffeefilter aus Papier; Etiketten, nicht aus Textilstoffen; Papierhandtücher; Toilettenpapier; Abschminktücher aus Papier; Tücher in Behältern; Papiertaschentücher; Schreibmaschinenpapier; Kopierpapier (Schreibwaren); Umschläge; thematische Papierblöcke; Notizbücher; Notizpapier; Schreibpapier; Notizblöcke; Heftpapier; Ordnerpapier; Hefter; Dokumentenhüllen; Buchhüllen; Lesezeichen; Lithografien, Gemälde (gerahmt oder ungerahmt); Malblöcke, Malbücher; Zeichen- und Beschäftigungsbücher; Leuchtpapier; Haftnotizpapier; Kreppapier; Seidenpapier; Klammern; Fahne, Wimpel aus Papier; Wimpel aus Papier; Schreibgeräte; Füllfederhalter, Kugelschreiber; Bleistifte; Kugelschreiber; Stiftsets; Stiftesets; Faserschreiber; Farbstifte; Tintenkugelschreiber; Marker mit breiter Spitze; Tinte, Stempelkissen, Gummistempel; Malkästen; Farbe und Farbstifte; Kreide; Dekorationen für Bleistifte (Schreibwaren); Druckstöcke; Magazine; Zeitungen; Bücher und Journale; Veranstaltungsprogramme; Veranstaltungsalben; Fotoalben; Autogrammbücher; Adressbücher; Terminkalender und Tagebücher; persönliche Terminplaner; gebundene Journale; Straßenkarten; Eintrittskarten; Tickets; Rubbelkarten; Zeitpläne [Drucksachen]; Druckschriften und Broschüren; Comic Strips; Stoßstangenaufkleber; Aufkleber; Alben für Aufkleber; Kalender; Poster und Plakate; Postkarten; Briefmarken; Werbeschilder und -banner sowie Materialien aus Papier oder Pappe; Abziehbilder; Aufbügelbilder, nicht aus Stoff; Büroartikel [ausgenommen Möbel]; Korrekturflüssigkeiten; Radiergummis; Bleistiftspitzer; Ständer für Schreibgeräte; Büroklammern; Reißnägel (Heftzwecken); Lineale; Klebebänder für Papier- und Schreibwaren, Spender für Klebebänder; Heftgeräte; Schablonen; Dokumentenhalter; Klemmtafeln; Notizblockhalter; Buchstützen; Stempel; Telefon-, Bankautomaten-, Reise- und Unterhaltungs-, Scheckgarantie- und Debitkarten aus Papier oder Pappe (Karton), Kreditkarten (nicht kodiert) aus Papier oder Pappe (Karton); Konzepthalter, Passhüllen, Scheckbuchhüllen; Kreditkarten aus Kunststoff; elektronische Notizbücher und Terminplaner.

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Waren aus Leder und Lederimitationen, soweit in Klasse 18 enthalten, nämlich Taschen und andere, nicht an die aufzunehmenden Gegenstände angepasste Behältnisse und Kleinlederwaren, insbesondere Geldbeutel, Brieftaschen, Schlüsseltaschen; Regenschirme, Sonnenschirme; Freizeittaschen; Reisetaschen; Rucksackgestelle; Einkaufstaschen; Schultaschen; Gürteltaschen; Handtaschen; Ledertaschen; Strandtaschen; Handkoffer; Gepäckanhänger; Gurte für Koffer; Aktentaschen; Kosmetikkoffer (ohne Inhalt); Kulturbeutel; Schlüsseletuis; Geldbörsen; Sporttaschen.

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Glaswaren, Porzellan und Steingut (soweit in Klasse 21 enthalten); Kunstgegenstände aus Glas, Porzellan und Steingut; Tafelgeschirr, nicht aus Edelmetall; Tafelaufsätze, nicht aus Edelmetall; Nicht elektrische Geräte und Behälter für Haushalt und Küche; Humpen, Becher, Tassen und Trinkgläser, Karaffen; Teller und Schalen, Untersetzer, Untertassen, Gläser; Biergläser; Kannen (Tee-); Küchenisolierhandschuhe; Handschuhe für den Haushalt; Korkenzieher; Flaschenöffner; Getränkeflaschen; Thermosflaschen; nicht elektrische Kühler für Nahrungsmittel und Getränke; Spender für Küchenhandtücher (aus Metall); Haarkämme und -bürsten; Gedenkteller.

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Textilwaren, nämlich Textilstoffe, Gardinen, Rollos, Haushaltswäsche; Tischwäsche und Bettwäsche; Decken, soweit in Klasse 24 enthalten; Laken; Steppdeckenbezüge; Tagesdecken für Betten; Kopfkissenbezüge; Vorhänge; Handtücher; Badetücher; Geschirrtücher und Geschirrhandtücher; Decken; Stofftaschentücher; textile Wandbehänge; Fahnen; Standarten; Wimpel; Stoffetiketten.

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Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen, Hemden; Strickhemden; Jerseys, Pullunder; T-Shirts; ärmellose Unterhemden; Kleider; Röcke; Unterwäsche; Badebekleidung; Shorts; Hosen; Sweater; Hauben; Mützen; Hüte; Hals-, Kopf-, Schultertücher; Kopftücher; Schals; Sweatshirts; Jacken; Blazer; Regenbekleidung; Mäntel; Uniformen; Krawatten; Stirnbänder; Handschuhe; Schürzen; Lätzchen (nicht aus Papier); Schlafanzüge; Spielkleidung für Babys und Kleinkinder; Socken und Wirkwaren; Hosenträger; Gürtel.

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künstliche Blumen; Buttons; Besatzwaren; Troddeln; Bandwaren; Knöpfe; Nadeln; Nähkästen; Broschen für Bekleidung; Schmucknadeln und -abzeichen (nicht aus Edelmetall); Nadeln für Hauben, ausgenommen solche aus Edelmetall; Haarnetze, Haarbänder, Haarnadeln, Haarschleifen, Nadeln aus unedlem Metall; Schnüre (Kordeln) (zum Tragen); Kordeln für Kleider (Gurte); Schuhverzierungen, nicht aus Edelmetall.

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Spiele, Spielzeug; Turn- und Sportgeräte, Scherzartikel, Plüschtiere; Spielkarten; Sportbälle; Brettspiele; ausgestopfte Puppen und Tiere; Spielfahrzeuge; Puzzles; Baukästen als Spielwaren; Ballons; aufblasbares Spielzeug; Konfetti; Turn- und Sportartikel; Partyhüte (Spielzeug); Schaumstoffhände (Spielzeug); Roboter zur Verwendung in der Unterhaltung; Spiele für Spielhallen; Geräte für die Körperkultur; Taschenspielautomaten mit Flüssigkristallanzeigen; Spielekonsolen.

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frisches Obst und Gemüse; lebende Pflanzen und natürliche Blumen.

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Tabak; Raucherartikel; Streichhölzer; Aschenbecher, nicht aus Edelmetall; Zigarren- und Zigarettenetuis, nicht aus Edelmetall; Feuerzeuge; Aschenbecher aus Edelmetall; Zigarren- und Zigarettenetuis aus Edelmetall.

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Fremdenverkehrswerbung; Dienstleistungen einer Werbeagentur; Werbung über Internet und drahtlose Kommunikationsgeräte; Verbreitung von Werbematerial; Vermietung von Werbeflächen; Vermietung von Werbezeiten in den Filmmedien; Werbung für Fernsehen und Rundfunk; Dienstleistungen einer Verkaufsförderungsagentur; Marktstudien; Marketingforschung; Meinungsumfragen; Organisation von Ausstellungen für Handel oder Werbung; Organisation von Werbung für kommerzielle Ausstellungen; Erfassung und Zusammenstellung von Informationen für Datenbanken; Zusammenstellung von Anzeigen zur Verwendung als Web-Seiten im Internet oder bei drahtlosen elektronischen Kommunikationsgeräten; Durchführung von Auktionen und Versteigerungen im Internet oder über drahtlose elektronische Kommunikationsgeräte; Zusammenstellung von Verzeichnissen zur Veröffentlichung im Internet oder in drahtlosen elektronischen Kommunikationsgeräten; Verkaufsförderung, nämlich Bereitstellung von Vorzugsprogrammen für Kunden; Archivierung von Daten in einer zentralen Datenbank, hauptsächlich für Standbilder und bewegte Bilder; Werbung für Volksfeste; Verkaufsförderung für Waren und Dienstleistungen für Dritte durch vertragliche Vereinbarungen, insbesondere Sponsoring und Lizenzverträge; Aufzeichnung von Daten und Informationen über Volksfeste.

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Ausgabe und Verwaltung von Kreditkarten und Reiseschecks; Finanzierungen; Kredit- und Investmentdienstleistungen; Versicherungsdienstleistungen; Verpachtung; finanzielle Unterstützung von Volksfesten; Bankgeschäfte über das Internet oder über drahtlose elektronische Kommunikationsgeräte; Zahlungsdienstleistungen über Mobiltelefon.

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Telekommunikationsdienste; Kommunikation mittels Mobiltelefon; Kommunikation über elektronische Computerterminals, Datenbanken und auf das Internet bezogene Telekommunikationsnetze und drahtlose elektronische Kommunikationsgeräte; Fernsehausstrahlungen; Rundfunkdienste; Dienstleistungen einer Presse- und Nachrichteninformationsagentur; Ausstrahlung von Rundfunk- und Fernsehprogrammen über das Internet oder ein drahtloses elektronisches Kommunikationsgerät; elektronische Nachrichtenübermittlung; Nachrichten- und Bildübermittlung mittels Computer; Bereitstellung des Zugangs zu Homeshopping- oder Officeshopping- und Bestelldiensten über Computer und/oder interaktive Kommunikationstechnologie; Fernübertragung von Informationen, einschließlich Web-Seiten, Computerprogramme und aller anderen Daten; Ausstrahlung von Rundfunk- und Fernsehprogrammen in Bezug auf Volksfeste; Bereitstellung des Zugangs zu Chatrooms zur Übertragung von Informationen durch Computer; Bereitstellung des Zugangs zu einem zentralen Datenbankserver (informationstechnische Dienstleistungen).

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Dienstleistungen von Reisebüros, nämlich Organisation von Reisen, Reservierungen für Reisen; Reiseveranstaltung; Vermietung von Fahrzeugen; Parkplatzservice; Taxidienstleistungen; Versorgung mit Wasser, Wärme, Gas oder Elektrizität; Abfallwirtschaft, nämlich Transport und Lagerung von Abfällen; Abfallbeseitigung (Transport).

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Filmentwicklung für Kinofilme; Vergrößerung von Fotografien, Drucken von Fotografien, Filmentwicklung für Fotografien; Vergrößerung oder Feinbearbeitung von Fotografien; Schneiderarbeiten.

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Erstellung und Pflege von Websites; Installation und Wartung von Computersoftware; Erstellung und Pflege von Websites und von drahtlosen elektronischen Kommunikationsnetzen; Hostfunktion für Websites im Internet oder über ein drahtloses elektronisches Kommunikationsgerät; Bereitstellung von Computerprogrammen; Betrieb von Suchmaschinen für das Internet; Bereitstellung von Speicherplatz auf Websites im Internet für die Werbung für Waren und Dienstleistungen.

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Dienstleistungen von Hotels; Zimmervermietung und Pensionen; Zimmerreservierung in Hotels und Reservierung von Unterkünften.

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Lizenzierung von geistigem Eigentum; Verwaltung von Urheberrechten an Filmen und Videos und Aufnahmen von Ton und Bild sowie von interaktiven CDs, DVDs, Minidisks, CD-ROMs, Computerprogrammen und Computerspielen; Datenbanklizenzierung; Computersoftware (Lizenzierung von -); Beratung in Fragen gewerblicher Schutzrechte; Sicherheitsdienstleistungen; Dienstleistungen eines Fachhändlers für Bekleidung, nämlich Verleih von Uniformen; Zusammenstellung, Erstellung und Wartung eines Registers mit Domain-Namen.

Markenrechtliche Abmahnung droht

Das Oktoberfest ist durchaus ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. So gab es im Jahr 2019 6,3 Millionen Besucher. Ebenfalls im Jahr 2019 betrug der Gesamtwirtschaftswert des Oktoberfestes über 950 Millionen Euro.

Die Eintragung der Unionsmarke „Oktoberfest“ dürfte für die Wirtschaft zu einem handfesten Problem werden:

Die gilt insbesondere, soweit die Marke „Oktoberfest“ für die Nizza-Klasse 25 (Bekleidungsstücke) angemeldet wurde sowie Fremdenverkehrswerbung (Nizza-Klasse 35). Gleiches gilt auch für die Nizza-Klasse 39 (Dienstleistungen von Reisebüros, nämlich Organisation von Reisen, Reservierungen für Reisen, Reiseveranstaltungen).

Die Frage, ob bei einer entsprechenden Werbung, sei es für einen Dirndl oder eine Unterkunft, das Kennzeichen „Oktoberfest“ verwendet werden darf, dürfte sich daran festmachen, ob das Kennzeichen „Oktoberfest“ herkunftsverweisend als Marke verwendet wird oder beschreibend. Aktuell (09/2021) werden z. B. weit über 20.000 Produkte bei eBay unter Verwendung des Kennzeichens „Oktoberfest“ angeboten, bei Amazon sind es fast 60.000 Produkte. All diese Angebote können jetzt durch die Eintragung der Marke markenrechtlich problematisch sein, es droht unter Umständen eine Abmahnung.

Inwieweit die Landeshauptstadt München als Markeninhaber tatsächlich gegen eine Vielzahl von Angeboten vorgehen wird, bleibt natürlich abzuwarten.

Unsere Empfehlung

Vermeiden Sie bei Produkten, die etwas mit dem Oktoberfest zu tun haben (in erster Linie Textilien oder Dekorationen) die Verwendung des Kennzeichens „Oktoberfest“. Es minimiert das Risiko einer markenrechtlichen Abmahnung erheblich, wenn das Produkt nur umschrieben wird, das Kennzeichen „Oktoberfest“ jedoch nicht verwendet wird.

Wir beraten Sie bei einer markenrechtlichen Abmahnung.

Stand: 15.09.2021

Es berät Sie: Rechtsanwalt Andreas Kempcke