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Abmahnung von der Order Online USA Inc.

Abmahnung erhalten? Rufen Sie einfach an, wir beraten Sie sofort!

 

·         Wichtiger Hinweis: aktuelle Informationen zu Abmahnungen der Order Online USA Inc. finden Sie hier:

Rechtsmissbrauch? Massenabmahnung der Order Online USA Inc (Stand 24.03.2013)

“Rufen Sie einfach an.” Wie funktioniert das?

Über 20 gute Gründe, warum Sie sich bei einer Abmahnung beraten lassen sollten…

Auch Sie haben eine Abmahnung von der Order Online USA Inc. erhalten?

Sie sollen eine Unterlassungserklärung mit einer Vertragsstrafe unterschreiben sowie Abmahnkosten erstatten, und das alles innerhalb weniger Tage?

Sie möchten sich vorher mit einem Rechtsanwalt beraten, am besten mit einem Spezialisten?

Dann rufen Sie uns doch einfach an!

Wir kennen den Abmahner und haben bereits beraten bzw. vertreten.

Als Experten stehen wir Ihnen bundesweit kurzfristig für eine Beratung zu allen Fragen im Zusammenhang mit Ihrer Abmahnung zur Verfügung. Wenn Sie eine Beratung durch uns wünschen, besprechen wir mit Ihnen zunächst telefonisch unverbindlich den Inhalt und Ablauf einer telefonischen Beratung und nennen Ihnen unser Beratungshonorar. Sobald uns Ihre Abmahnung vorliegt, prüfen wir den Sachverhalt und rufen Sie kurzfristig zurück. Sie erhalten von uns im Rahmen unserer Beratung eine konkrete Einschätzung zur Rechtslage und zu den verschiedenen Handlungsmöglichkeiten. Nach unserer Erfahrung sind Unterlassungserklärungen häufig zu weit gefasst und Abmahnkosten zu hoch angesetzt. Selbstverständlich sprechen wir konkrete Handlungsempfehlungen aus.

Profitieren auch Sie von unserer langjährigen Erfahrung aus einer Vielzahl von Beratungen in Abmahnverfahren.

Wir beraten Sie. Schnell und unkompliziert.

Kurzinfo zur Abmahnung von der Order Online USA Inc.

 

 

Abmahner: Order Online USA Inc. (mit Sitz in den USA)

Rechtsanwälte des Abmahners: Rechtsanwälte Bode & Partner, Hamburg

Branche: u.a. Optik, Lebensmittel, Outdoorzubebör, Werbemittel, Handyzubehör

Vorwurf der Abmahnung: angeblich falsche Umsetzung der Buttonlösung  (wesentliche Merkmale der Ware sowie Beschriftung des Bestellbutton)

Gerügter Verstoß bei: Internetshop

Streitwert / geltend gemachte Kosten: 20.000 € / 859,80 €, bei Zahlung bis zu einem bestimmten Datum 12 Uhr MEZ (!) werden nur 770,00 € geltend gemacht

Anmerkung:

Die Rechtsanwälte Bode und Partner informieren auf ihrer Internetseite über die Abmahnungen am 19.03.2013 wie folgt

·         Abmahnung für Order Online USA, Inc. wegen Verstoß gegen das Buttongesetz

Unsere Kanzlei Bode und Partner Rechtsanwälte Hamburg führt derzeit mehrere Verfahren gegen Onlineshopbetreiber für unsere Mandantin Order Online USA, Inc. durch. Wir mahnen vereinzelte Onlineshopbetreiber ab, die sich im Wettbewerb mit unserer Mandantin nicht korrekt im Sinne der sogenannten Button-Lösung verhalten, also entweder eine falsche Buttonbeschriftung in ihren Onlineshops verwenden oder im Bestellprozess wesentliche Artikelmerkmale nicht kenntlich machen.

Wie verhalten Sie sich nach Erhalt einer Abmahnung?
Wir bieten in der Regel im Namen unserer Mandantin einen Vergleich an. Dieser Vergleich ermöglicht dem Abgemahnten erhebliche Kosten und Aufwendungen einzusparen und den Rechtsstreit kurzfristig zu erledigen, indem eine Unterlassungserklärung abgegeben und ein pauschaler Vergleichsbetrag gezahlt wird.

Womit muss ich rechnen, wenn ich den Vergleich nicht akzeptiere?
Wird innerhalb einer Frist dem Vergleich nicht zugestimmt wird in der Regel eine Einstweilige Verfügung beim Landgericht beantragt.

Quelle: Internetseite der Rechtsanwälte Bode und Partner

Fakt ist: Uns liegen mehr als 10 Abmahnungen vor (innerhalb von 2 Tagen!), diese sind mit identischen Textbausteinen versehen. Von “vereinzelt” kann wohl nicht die Rede sein. Viel Zeit nach der Gründung von Order Online USA Inc. hat man nicht verloren, das Unternehmen wurde erst am 29.01.2013 eingetragen in das Register von Wyoming.

Die Punkte der Unterlassungserklärung sind z. T. durchnummeriert. Das Wettbewerbsverhältnis wird u.a. aus dem Betrieb von Shoppingportalen hergeleitet und erscheint zweifelhaft. Die Shoppingportale wirken etwas “lieblos” und sind vollkommen unbekannt.  Die beigefügte Unterlassungserklärung ist sehr weitreichend und provozieren Vertragsstrafen. Die in der Abmahnung genannten Punkte sind nach unserer Auffassung z. T. rechtlich nicht geklärt. Die Forderung nach der Angabe der wesentlichen Merkmale der Ware ist nach unserer Auffassung haltlos, wenn bspw. die Angabe der Inhaltsstoffe von Kartoffeln gefordert wird. Uns liegen mehere Abmahnungen vor, in den Shopbetreiber abgemahnt wurden, die gar nicht an Verbraucher verkaufen. Bei richtiger Gestaltung des Shops gilt das “Buttongesetz” gar nicht..

Unabhängig davon ist die Bezeichnung des Button, mit dem die Bestellung in einem Internetshop abgesendet werden kann oft tatsächlich nicht korrekt. Folge ist u.a., dass diese Shopbetreiber seit dem 01.08.2012 keine wirksamen Verträge mit Verbrauchern geschlossen haben.

Wir vermuten eine zielgerichte Suche nach Internetshops, die den Bestellbutton auf Grund der Butonlösung noch nicht unbenannt haben. Um keine Probleme mit dem für eine Abmahnung notwendigem Wettbewerbsverhältnis zu bekommen (das Angebot gleicher oder ähnlicher Waren) ist ein Shoppingportal als Abmahner ideal…

·         Weitere Infos: Rechtsmissbrauch? Massenabmahnung durch “Order Online USA, Inc.” durch die Rechtsanwälte Bode & Partner

Wir empfehlen jedenfalls eine Beratung.

Wenn Sie noch nicht abgemahnt wurden, die Buttonlösung als Shopbetreiber jedoch noch nicht umgesetzt haben, wird es Zeit. Wir sind für Sie da.

Stand: 03/2013

Übrigens:

Sie möchten im nächsten Schritt Ihre Angebote rechtlich beraten lassen, um zukünftig Abmahnungen zu vermeiden? Kein Problem. Wir stehen Ihnen selbstverständlich auch für eine weitere Beratung zur Verfügung. Hier finden Sie weitere Informationen.

Ihre Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard und Rechtsanwalt Andreas Kempcke, Rostock