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Erst Änderung der Produktbeschreibung und des Produktbildes bei Amazon und dann Abmahnung: Was Sie dagegen tun können

Viele Abmahnungen, die unsere Mandanten wegen ihrer Angebote bei Amazon erreichen, haben etwas damit zu tun, dass das gelieferte Produkt nicht der Artikelbeschreibung bei Amazon entspricht oder es sich nicht um das angebotene Markenprodukt handelt.

Grundsätzlich ist es natürlich so, dass das Produkt geliefert werden muss, das in der Amazon-ASIN auch beschrieben ist. Der Wettbewerb bei Amazon ist hart. Jeder Amazon-Anbieter möchte im Grunde, dass ausschließlich er selbst Anbieter bei einer ASIN bei Amazon ist. Ein Anhängen an bereits bestehende Angebote bei Amazon soll mit allen Mitteln verhindert werden. In unserem Beitrag “Exklusiv bei Amazon verkaufen: Welche Möglichkeiten gibt es?” haben wir beschrieben, welche faktischen wie auch rechtlichen Möglichkeiten es gibt,  bei Amazon exklusiv zu verkaufen. Hierzu gehört das Angebot von Set-Angeboten, in denen bspw. ein Giveaway beigefügt wird. Eine andere beliebte Alternative ist der Verkauf unter einer eigenen Marke.

Leider, so unsere Erfahrung, sind Wettbewerber bei Amazon oftmals nicht fair in der Wahl ihrer Mittel.

Problem: Produktbeschreibung bei Amazon kann abgeändert werden

Grundsätzlich ist es so, dass eine Produktbeschreibung (ASIN) bei Amazon veränderbar ist.

Bestimmte Anbieter, in der Regel jedoch derjenige, der die ASIN angelegt hat, sind berechtigt, Produktbeschreibungen abzuändern. Wir verwenden hierfür den Begriff “ASIN-Priorität”. Wer eine ASIN-Priorität hat, darf auch die entsprechende ASIN abändern. Diese Änderung kann darin bestehen, Produktbilder auszutauschen oder hinzuzufügen. Auch eine Artikelbeschreibung selbst kann geändert werden oder eine Marke kann hinzugefügt werden.

Uns sind ebenfalls Fälle bekannt, in denen wir davon ausgehen, dass Amazon selbst unterschiedliche ASINs mit eigentlich identischen Produkten zusammengelegt hat, mit der Folge, dass die ursprüngliche Artikelbeschreibung und Produktbebilderung plötzlich eine andere ist.

Folge: Plötzlich wird etwas anderes geliefert als angeboten wurde

Wer ursprünglich eine ASIN für das Produkt X ausgewählt hat (in der Regel unter Nutzung einer EAN/GTIN), wird in der Regel auch das Produkt X ausliefern. Wenn jedoch in der Produktbeschreibung plötzlich das Produkt Y oder das Produkt X zzgl. Giveaway angeboten wird, oder das No-Name-Produkt plötzlich das Markenprodukt Y geworden ist, gibt es rechtliche Probleme:

Zum einen kommt hinsichtlich der dann aus der falschen Produktbeschreibung resultierenden Falschlieferung ein Wettbewerbsverstoß wegen Irreführung in Betracht. Wenn plötzlich in die ASIN eine Marke mit aufgenommen wird, ist auch eine Markenrechtsverletzung denkbar. Zum Teil wird auch – nach unserem Eindruck meist unberechtigt – aufgrund einer angeblichen Urheberrechtsverletzung abgemahnt. Jedenfalls haften der Amazon-Händler immer für die aktuelle, von ihm genutzte Artikelbeschreibung. Ausnahmen gibt es nur dann, wenn der Inhaber einer Marke ein No-Name-Produkt zum Markenprodukt macht und dann gleich ohne Vorwarnung abmahnt.

Für den dann abgemahnten Amazon-Händler ist dies misslich, da – so unser Eindruck – diesem häufig gar nicht aufgefallen ist, dass sich der Inhalt der ASIN geändert hat.

Um sich gegen eine Abmahnung zu verteidigen, die ggf. daraus resultiert, dass eine Beschreibung aus dem Amazon-Produktkatalog abgeändert wurde, ist es extrem wichtig, dass in irgendeiner Form nachgewiesen werden kann, wie die Produktbeschreibung früher aussah und wer sie ggf. abgeändert hat.

Dringende Empfehlung: Dokumentieren Sie regelmäßig die von Ihnen genutzten ASINs

Viele unserer Mandanten, die eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung aufgrund einer unter dem Strich abgeänderten Artikelbeschreibung bei Amazon erhalten haben, versichern uns, dass die Artikelbeschreibung in der Vergangenheit anders aussah. Dies nützt bei rechtlichen Auseinandersetzungen jedoch relativ wenig. Vielmehr geht es um Beweise. Von Amazon können Sie in der Regel keine Unterstützung erwarten. Zum Teil lässt sich nur über Artikelüberschriften, die im Rahmen der Warenwirtschaft oder Rechnungslegung verwendet werden, halbwegs nachvollziehen, ob und welche Änderung sich dort ergeben hat. Ausreichend sind diese Informationen häufig nicht.

Unsere Empfehlung lautet daher, genutzte Artikelbeschreibungen bei Amazon hinsichtlich des Inhalts der Artikelbeschreibung zu dokumentieren. Wichtig ist zum einen die Artikelüberschrift, was in dem Feld “von…” angegeben ist sowie die Artikelbeschreibung. Auch die Artikelbilder (alle!) können  häufig ein wichtiger Faktor sein.

Diese Artikelbeschreibungen können entweder ausgedruckt oder abgespeichert werden. Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass klar ist, zu welchem Zeitpunkt die Dokumentation erfolgte. Ein entsprechendes Dateidatum einer gespeicherten Datei, ggf. abgesichert durch das Zeugnis des zuständigen IT´lers des Unternehmers, dürfte hierbei ausreichend sein.

Uns ist in diesem Zusammenhang vollkommen klar, dass eine entsprechende Dokumentation von ASINs, und zwar in regelmäßigen Abständen, einen erheblichen Aufwand darstellt. Technische Lösungen, die so etwas automatisch übernehmen, sind uns nicht bekannt. Ggf. kann man je nach Branche die Dokumentation auf einige kritische Artikelbeschreibungen einschränken. Uns ist ebenfalls bewusst, dass gerade bei dem Angebot einer großen Anzahl von Produkten diese Dokumentation-Empfehlung sehr aufwendig ist.

Oftmals ist dies jedoch die einzige praktische Information, aus der man nachweisen kann, dass eine Artikelbeschreibung in der Vergangenheit anders aussah und aus der man dann ggf. aus dem Gesamtzusammenhang heraus schließen kann, dass es unter Umständen der Abmahner war, der diese Änderung vorgenommen hat. Auf die Zuarbeit von Amazon kann man sich in diesen Fällen – so unsere Erfahrung – in der Regel nicht hoffen.

Z. T. ist klar, welche Wettbewerber oder welche Artikel besonders kritisch sind. Dies ist bspw. dann offensichtlich, wenn es bereits in der Vergangenheit Kontakt zum Wettbewerber gab, der sich über Preise oder andere Umstände beschwert hatte. Wenn nicht alle genutzten ASINs regelmäßig dokumentiert werden, empfehlen wir Amazon-Händlern, sich dann auf die “kritischen” ASINs zu konzentrieren, soweit absehbar ist, dass hier Ärger droht.

….und prüfen Sie, ob es Änderungen gab

Eine reine Dokumentation ist für sich genommen natürlich noch nicht ausreichend, vielmehr müsste im Grunde ein – am besten automatischer – Abgleich erfolgen, was sich ggf. an der ASIN geändert hat. Folge ist, dass in diesem Fall reagiert werden kann und ein Anhängen an diese Artikelbeschreibung dann besser nicht mehr erfolgen sollte.

Stand: 22.07.2015

Ihre Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard und Rechtsanwalt Andreas Kempcke, Rostock

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