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Gesonderter Hinweis in der Artikelbeschreibung notwendig: Angebot von MSDN Keys oder MSDN Lizenzen von Microsoft-Produkten

Die Softwarefirma Microsoft hat verschiedene Lizenzmodelle. Häufig ist es so, dass Keys für Software verkauft werden, bspw. bei der Plattform eBay.

Microsoft bietet in diesem Zusammenhang sogenannte MSDN Lizenzen an. MSDN steht hierbei für Microsoft Developer Network. Bei dieser Form einer Softwarelizenz handelt es sich um eine Lizenz für Softwareentwickler. Eine “normale” Nutzung der Software, wie Endverbraucher dies normalerweise tun, ist aufgrund der Lizenzbedingungen häufig nicht erlaubt. Vielmehr dürfen die damit lizensierten Anwendungen nur zum Entwerfen, Entwickeln und Testen von Softwarelösungen eingesetzt werden.

Unabhängig davon werden wohl häufig MSDN-Lizenzen im Internet angeboten, insbesondere bei eBay.

Wenn auf die Eigenschaft und den Nutzungsumfang einer Microsoft MSDN-Lizenz in der Artikelbeschreibung nicht hingewiesen wird, kann dies wettbewerbswidrig sein. In diesem Fall ist eine Information notwendig, dass die Software, für die ein Lizenzkey erworben wird nur zum Entwerfen, Entwickeln, Testen, Auswerten und Vorführen berechtigt, nicht jedoch zu einem Einsatz in einer Produktivumgebung. Fehlt dieser Hinweis, ist eine Abmahnung möglich. Es gibt bereits gerichtliche Entscheidungen, die beim Angebot von MSDN Lizenzen eine entsprechende Informationspflicht vorsehen.

Abmahnung ist weitreichend

Urheberrechtliche Fragen einmal außenvorgelassen, ist eine Abmahnung zum Thema MSDN-Lizenz weitreichend. In einer Abmahnung wird immer eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gefordert. Diese sollte nur dann abgegeben werden, wenn der Sachverhalt geklärt ist und zudem gesichert ist, dass der Anbieter die Vorgaben auch einhalten kann.

Zum Teil, so unser Eindruck, gehen die Anbieter von Lizenzkeys selbst von einem komplett anderen Lizenzmodell aus, obwohl tatsächlich ein MSDN Key angeboten wird. Dies lässt sich über sogenannte PID-Checker feststellen. Über die PID-Checker gibt es die Möglichkeit festzustellen, ob es sich um eine MSDN-Lizenz oder um eine Retaillizenz handelt.

Wir beraten Sie, wenn Sie eine Abmahnung wegen des Angebotes einer MSDN-Lizenz erhalten haben.

Stand: 15.11.2018

Es beraten Sie: Rechtsanwalt Johannes Richard

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