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Vorsicht Falle: Markenrechtsverletzung durch Suchfunktion im eigenen Internetshop

So gut wie alle Internetshops haben eine Suchfunktion. Die Suchergebnisse können jedoch schnell zu einem markenrechtlichen Problem werden:

Wenn bei Eingabe eines markenrechtlich geschützten Kennzeichens in die Suchfunktion andere Produkte als das Markenprodukt angezeigt werden, kann dies ein Markenrechtsverstoß sein.

Suchfunktion und ihre Ergebnisse

Zum Thema „Suche nach Markennamen“ und „Suchergebnisse“ gibt es sehr unterschiedliche Rechtsprechung.

Der häufigste Fall betrifft Suchmaschinen, wie Google:

Ein markenrechtlich geschütztes Kennzeichen darf als Keyword genutzt werden, um eine Anzeige auszuspielen, solange in der Anzeige selbst die Marke nicht erwähnt wird.

Dies gilt natürlich für die Fälle, bei denen das Suchergebnis nicht das Markenprodukt, sondern ein anderes Produkt beinhaltet. Die Anzeige von erschöpften Original-Markenprodukten im Rahmen einer Suche ist unproblematisch.

Etwas anders sieht die Rechtslage bei Verkaufsplattformen wie Amazon aus:

Der Bundesgerichtshof hat in mehreren Verfahren entschieden, dass die Anzeige von Suchergebnissen bei Amazon bei Eingabe eines markenrechtlich geschützten Kennzeichens eine Markenrechtsverletzung sein kann, wenn in der Suchergebnisliste auch andere Produkte auftauchen, die keine Markenprodukte dieser Marke sind.

Die Rechtslage hat etwas mit dem Erwartungshorizont der Kunden zu tun, die bei einer shop-internen Suche, anders als bei einer Suchmaschine, erwarten, dass bei der Suche nach einer Marke auch das Markenprodukt und sonst gar nichts angezeigt wird.

Suchfunktion in Internetshops

Die meisten Internetshops haben eine shop-interne Suchfunktion.

Bei Eingabe eines markenrechtlich geschützten Kennzeichens in die Suchmaske, werden häufig auch andere Produkte angezeigt. Diese Anzeige kann markenrechtsverletzend sein.

Zumindest aus der Vergangenheit ist uns bekannt, dass die Suchfunktion bei Shopware eine entsprechende problematische Darstellung zuließ.

Das Rechtssicherste wäre somit, wenn bei der Suche durch Eingabe eines markenrechtlich geschützten Kennzeichens entweder nur die Original-Markenprodukte angezeigt werden oder keine Suchergebnisse angezeigt werden, wenn das Markenprodukt im Shop nicht angeboten wird.

Nach unserem Eindruck ist dies technisch gar nicht so einfach umsetzbar.

Eine andere Alternative wäre, dass Suchergebnisse, die sich nicht auf das Original-Markenprodukt beziehen, entsprechend gekennzeichnet werden. Nach unserem Eindruck hat Amazon dies so gelöst.

Grundsätzliches Problem: Suchfunktion im Internetshop bei einer markenrechtlichen Abmahnung

Auch wenn die shop-interne Suche eines Internetshops nicht konkret Gegenstand einer markenrechtlichen Abmahnung ist, so kann doch die Gestaltung der Suche ganz grundsätzlich bei einer markenrechtlichen Abmahnung zum Problem werden.

Bei einer markenrechtlichen Abmahnung geht es in der Regel darum, ein bestimmtes markenrechtlich geschütztes Kennzeichen nicht mehr zu verwenden. Durch eine „unscharfe“ Suchfunktion im Internetshop kann dies jedoch durchaus der Fall sein und unter Umständen zu einem Verstoß gegen eine abgegebene strafbewehrte Unterlassungserklärung führen.

Wir beraten Sie bei der markenrechtskonformen Gestaltung einer Suchfunktion in einem Internetshop oder bei einer markenrechtlichen Abmahnung.

Stand: 07.05.2025

Es beraten Sie: Rechtsanwalt Johannes Richard und Rechtsanwalt Andreas Kempcke