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Abmahnung von der LED WATT GmbH &Co.KG

Abmahnung erhalten? Rufen Sie einfach an, wir beraten Sie sofort!

“Rufen Sie einfach an.” Wie funktioniert das?

Über 20 gute Gründe, warum Sie sich bei einer Abmahnung beraten lassen sollten…

Auch Sie haben eine Abmahnung von der LED WATT GmbH&Co.KG erhalten?

Sie sollen eine Unterlassungserklärung mit einer Vertragsstrafe unterschreiben sowie Abmahnkosten erstatten, und das alles innerhalb weniger Tage?

Sie möchten sich vorher mit einem Rechtsanwalt beraten, am besten mit einem Spezialisten?

Dann rufen Sie uns doch einfach an!

Wir kennen den Abmahner und haben bereits beraten bzw. vertreten.

Als Experten stehen wir Ihnen bundesweit kurzfristig für eine Beratung zu allen Fragen im Zusammenhang mit Ihrer Abmahnung zur Verfügung. Wenn Sie eine Beratung durch uns wünschen, besprechen wir mit Ihnen zunächst telefonisch unverbindlich den Inhalt und Ablauf einer telefonischen Beratung und nennen Ihnen unser Beratungshonorar. Sobald uns Ihre Abmahnung vorliegt, prüfen wir den Sachverhalt und rufen Sie kurzfristig zurück. Sie erhalten von uns im Rahmen unserer Beratung eine konkrete Einschätzung zur Rechtslage und zu den verschiedenen Handlungsmöglichkeiten. Nach unserer Erfahrung sind Unterlassungserklärungen häufig zu weit gefasst und Abmahnkosten zu hoch angesetzt. Selbstverständlich sprechen wir konkrete Handlungsempfehlungen aus.

Profitieren auch Sie von unserer langjährigen Erfahrung aus einer Vielzahl von Beratungen in Abmahnverfahren.

Wir beraten Sie. Schnell und unkompliziert.

Kurzinfo zur Abmahnung von der LED WATT GmbH &Co.KG

 

Abmahner: LED WATT GmbH &Co.KG

Rechtsanwälte des Abmahners: Keine, mahnen selber ab

Branche: Leuchten, Glühbirnen

Vorwurf der Abmahnung: Fehlende Anmeldung von LED-Leuchtmitteln gem. Elektrogesetz (ElektroG) bei der Stiftung EAR

Gerügter Verstoß bei: eBay

Streitwert / geltend gemachte Kosten: In der Abmahnung wird kein  Kostenerstattungsanspruch geltend gemacht

 

Anmerkung: Es wird ein Schadenersatz von über 500,00 € gefordert, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ist problematisch

Stand: 10/2011

Übrigens:

Sie möchten im nächsten Schritt Ihre Angebote rechtlich beraten lassen, um zukünftig Abmahnungen zu vermeiden? Kein Problem. Wir stehen Ihnen selbstverständlich auch für eine weitere Beratung zur Verfügung. Hier finden Sie weitere Informationen.

Ihre Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard und Rechtsanwalt Andreas Kempcke, Rostock

 

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