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Geänderte Produkte oder Bestandteile einer Amazon-ASIN: Abmahnung wegen Kundenrezensionen, die nicht mehr zum Inhalt der ASIN passen
Kundenrezensionen zu einer ASIN sind bei Amazon das Beste Verkaufsargument. Es gibt wohl kaum eine Plattform, bei der es so viele Kundenrezensionen zu einzelnen Produkten gibt.
Es liegt auf der Hand, dass ein Verkäufer gute Kundenrezensionen zu einem Produkt gerne „weiternutzen möchte“, entweder um ein neues Produkt zu launchen oder um bei einer Veränderung des Produktes oder des Sets nicht wieder bei Null anfangen zu müssen und eine neue ASIN anlegen zu müssen.
Es ist daher durchaus üblich, dass Verkäufer mit Schreibrechten für eine ASIN die Produktbeschreibung ändern, und dann unter einer ASIN ein geändertes Zelt oder gleich ein komplett anderes Produkt anbieten.
Denkbar sind in diesem Zusammenhang sehr unterschiedliche Konstellationen: Entweder es wird ein komplett anderes Produkt angeboten, ein Bestandteil eines Produktes hat sich geändert oder über Parent/Childasins im Rahmen von Produktvarianten kommt es zu Fehlern in Bezug auf die Darstellung Kundenrezensionen.
Die Parent Asin soll eigentlich das Hauptprodukt darstellen, während die Child-Asin Varianten darstellt, wie z.B. andere Größen oder Farben. In der Praxis gibt es jedoch regelmäßig unter einer ASIN ein buntes Sammelsurium verschiedene Produkte eines Herstellers.
Durchaus üblich ist es auch, dass über eine Variante viele positive Kundenrezensionen eingeholt werden und dann weitere Varianten (Childasins) angelegt werden, die von der grundsätzlichen Anzeige der Kundenrezensionen im oberen Teil der ASIN profitieren.
Zu einem derartigen Vorgehen ergeben sich jedoch wettbewerbsrechtliche Probleme:
Die Kundenrezensionen in der dann geänderten ASIN mit einem anderen Produkt oder auch nur anderen Set-Bestandteilen wurden gar nicht für das ursprüngliche Produkt abgegeben.
Wettbewerbsrechtliche Irreführung
In der Rechtsprechung genau zu diesem Thema, nämlich die Änderung einer ASIN bei Amazon mit der Folge, dass Kundenbewertungen zum Produkt passen, wird ein Wettbewerbsverstoß angenommen, nämlich eine Irreführung gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 UWG:
Verbraucher erwarten, dass Kundenbewertungen unter der ASIN auch für das konkrete Produkt abgegeben wurden. Dies gilt insbesondere dann, wenn wesentliche Bestandteile eines Produktes, das ursprünglich mit einer ASIN beworben wurde, geändert wurden. Etwas anderes kann gegebenenfalls gelten, wenn sich nur eine Kleinigkeit geändert hat, die für die Kaufentscheidung des Kunden nicht relevant ist. Diese Fälle sind in der Praxis jedoch selten.
Soweit Amazon-Richtlinien für Produktdetailseiten hierzu Vorgaben enthalten, sind diese rein Amazon-interne Regelungen, die für die Beurteilung von Wettbewerbsverstößen in diesem Zusammenhang keine Rolle spielen.
In der Rechtsprechung kann auch die Gestaltung von Parent/Childasins (Varianten) eine Rolle spielen. Dies gilt insbesondere dann, wenn sich die überwiegende Anzahl von Kundenbewertungen auf ein Produkt bezieht und der Eindruck entsteht, die Kundenbewertung würden sich auf ein anderes vorrangig angebotenes Produkt beziehen.
Dokumentation, ob der Inhalt einer ASIN geändert wurde, ist einfach
Nach meiner Erfahrung ist es in der Regel kein Problem, festzustellen ob angebotene Produkt und die Kundenrezensionen zusammenpassen:
Neben Webarchiven ergibt sich oft aus den Kundenrezensionen selbst, was eigentlich konkret beworben wurde: Häufig gibt es Kundenbilder. Wenn das dort abgebildete Produkt ein anderes ist, als das Angebotene, spricht einiges dafür, dass die ASIN geändert wurde, insbesondere wenn es mehrere unterschiedliche Kundenbilder gibt.
Teilweise gibt es in der Kundenrezension selbst bei der Bewertung eine von Amazon vorgegebene Information zum tatsächlich gekauften Produkt oder eine Information zum „Stil“.
Es ist zudem bei Amazon unproblematisch möglich, sich auch alte Informationen anzusehen. Bei einer Änderung der ASIN finden sich in diesem Fall bei älteren Kundenbewertungen häufig Informationen, die verdeutlichen dass der Inhalt der ASIN ursprünglich ein anderer war.
In der Praxis ist es teilweise mühsam, aber lohnend, sich auch durch ältere Kundenrezensionen durchzuarbeiten.
Haftet Amazon-Verkäufer der die ASIN nicht selbst abgeändert hat und sie lediglich nutzt für eine geänderte Artikelbeschreibung?
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs haftet ein Amazon-Verkäufer jedenfalls nicht für allgemeine wettbewerbswidrige Aussagen in Kundenrezensionen. Dies hatte der BGH im Zusammenhang mit eigentlich wettbewerbswidrigen Wirkaussagen zu einem Produkt entschieden.
„Die Kundenbewertungen sind vielmehr als solche gekennzeichnet, finden sich bei Amazon getrennt vom Angebot der Beklagten und werden von den Nutzerinnern und Nutzern nicht der Sphäre der Beklagten als Verkäuferin zugerechnet“,
so der BGH.
Soweit ein Amazon-Verkäufer mit ausschließlichen Schreibrechten an einer ASIN, die nur er nutzen kann aufgrund z.B. markenrechtliche Aspekte, ein Produkt abändert und ist Kundenrezensionen zu ganz anderen Produkten gibt, dürfte hier eine Haftung bestehen.
Die Frage der Haftung von Amazon-Verkäufern, die sich lediglich an eine ASIN anhängen, halte ich in diesem Zusammenhang für ungeklärt.
Abmahnung erhalten oder Wettbewerbsverstoß eines Mitbewerbers?
Das Thema ist mehr aus unterschiedlichen Konstellationen in meiner Beratungspraxis bekannt.
Sei es bei Amazon-Verkäufer eine Abmahnung erhalten haben oder weil Verkäufer gegen Anbieter vorgehen möchten, die sich mit unzulässigen Kundenrezensionen einen Wettbewerbsvorteil verschaffen möchten.
Ich berate Sie.
Stand: 28.05.2026
Es berät Sie: Rechtsanwalt Johannes Richard