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OLG Frankfurt: Lizenznehmer darf nicht damit werben, Inhaber einer Marke zu sein

Inhaber einer Marke ist derjenige, für den die Marke angemeldet worden ist. Zum Teil wird Dritten eine Lizenz eingeräumt, die Marke zu nutzen. Eine derartige Lizensierung kann bspw. auch die Berechtigung umfassen, die Marke zu verteidigen.

Lizenznehmer darf nicht so tun, als sei er Markeninhaber.

Das OLG Frankfurt (OLG Frankfurt, Urteil vom 08.08.2019, Az: 6 U 40/19) sieht es als irreführend an, wenn ein Unternehmen damit wirbt, Inhaber einer Marke zu sein, tatsächlich jedoch nur ein Lizenzvertrag besteht.

Es ging um die Werbung “… ist eine Marke der XY GmbH”.

Rein tatsächlich war das Unternehmen nur Lizenznehmer. Nach Ansicht des OLG ist dies irreführend im Sinne des § 5 UWG.

“Die Behauptung eines Unternehmens, Inhaber einer Marke zu sein, kann dazu führen, dass der Verkehr diesem Unternehmen eine gewisse, durch die Markeninhaberschaft dokumentierte wirtschaftliche Bedeutung beimisst; dies kann auch auf die Kaufentscheidung ausstrahlen. Etwas anderes ergibt sich hier nicht daraus, dass die Antragsgegnerin jedenfalls Inhaberin einer ausschließlichen Lizenz an den Marken ist und mit dem Markeninhaber und Lizenzgebergesellschaft rechtlich verbunden ist. Auch dann ist nicht ausgeschlossen, dass der Werbeadressat der Antragsgegnerin wegen des Umstandes, dass gerade deren Unternehmen – vermeintlich – Inhaber der eingetragenen Marke ist, eine erhöhte Wertschätzung entgegenbringt.”

Der – ggf. sogar auch ausschließliche – Lizenznehmer darf daher nicht behaupten, Inhaber der Marke zu sein, was sich aus der Formulierung “ist eine Marke der …” bereits ergeben kann.

Ob das Unternehmen im Übrigen tatsächlich der Markeninhaber ist, lässt sich durch eine Registerrecherche schnell feststellen, so dass eine derartige irreführende Werbung schnell auffliegt.

Stand: 30.08.2019

Es beraten Sie: Rechtsanwalt Johannes Richard und Rechtsanwalt Andreas Kempcke