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Vorsicht: Duftwässer von Ralph Lauren und Benetton mit der Bezeichnung “HOT” werden markenrechtlich abgemahnt

Vorab ein Hinweis: Abmahnung erhalten? Rufen Sie an, wir beraten Sie sofort!

Uns liegen mehrere Abmahnungen der Firma HOT Distributions & Logistik GmbH aus Vöcklabruck aus Österreich vor.

Gerügt wird die Bezeichnung “HOT” bei Duftwässern wie Parfum oder Eau de Toilettes. Hierbei beruft sich die Firma HOT Distributions & Logistik GmbH auf eine angemeldete Wort-/Bildmarke mit der Bezeichnung “HOT”, die für die Klasse 03 somit auch für Parfüm und Kosmetika registriert ist.

Die Firma HOT Distributions & Logistik GmbH hat offensichtlich, wie sich aus der Abmahnung beigefügten Urteilen ergibt, gegenüber der L’oreal-Gruppe markenrechtliche Ansprüche bereits durchgesetzt. Aus den Urteilen ergibt sich, dass die L’oreal-Gruppe zu einem der größten Kosmetikhersteller der Welt gehört.

Offensichtlich geht die Firma HOT Distributions & Logistik GmbH gegen mehrere Kosmetikhersteller vor und legt sowohl die Rüge des Markenrechtsverstoßes bei dem Eau de Toilette “HOT” von Ralph Lauren vor wie auch für ein Parfum von Benetton “HOT”.

Unser Eindruck aus einer Google-Recherche ist, dass Eau de Toilette von Ralph Lauren mit der Bezeichnung “HOT” in Deutschland nur noch selten angeboten werden, in erster Linie wohl ganz offensichtlich Restposten bei eBay. Das Eau de Toilette “HOT” von Benetton ist zumindest über das Internet öfter zu finden.

In der Abmahnung selbst werden neben Unterlassungsansprüchen auch Auskunftsansprüche geltend gemacht. Die Abmahnkosten betragen über 3.500,00 Euro.

Wir empfehlen Internethändlern, diese Produkte erst einmal nicht mehr anzubieten. Nehmen Sie gegebenenfalls Kontakt mit Ihrem Großhändler oder dem Hersteller auf.

Sollten Sie abgemahnt worden sein, beraten wir Sie gerne.

Ihre Ansprechpartner:Rechtsanwalt Johannes Richard und Rechtsanwalt Andreas Kempcke, Rostock

Stand: 15.01.2010

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