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BGH: Produkt in der falschen Produktkategorie kann wettbewerbswidrig sein

In Internetshops sowie bei Verkaufsplattformen, wie eBay oder Amazon, gibt es Produktkategorien. Je nach Produkt fächern sich die Produktkategorien immer weiter auf, wie dieses Beispiel bei eBay zeigt:

Die Informationen einer Produktkategorie, insbesondere wenn sie spezielle Eigenschaften zu einem Produkt enthält, kann nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH-Urteil vom 21.06.2018 AZ: I ZR 157/16) “vollsynthetisches Motoröl”, irreführend sein. Eine Irreführung ist wettbewerbswidrig.

Es ging um Motoröl und um die Frage, ob ein bestimmtes Motoröl “vollsynthetisch” ist. Das Motoröl wurde im Internet unter der Kategorie “vollsynthetische” angeboten, offensichtlich war das Motoröl jedoch nicht vollsynthetisch.

Bei der Frage, ob eine Irreführung vorliegt, kommt es nach Ansicht des BGH darauf an, welche Eigenschaften die angesprochenen Verkehrskreise (Käufer) mit einem bestimmten Produkt oder einer Eigenschaft verbinden.

Produktkategorie als Eigenschaft

Zu den wesentlichen Merkmalen der Ware gehört auch deren Art. Die Art eines Produktes bezeichnet seine Gattung und damit einen Oberbegriff für Produkte, die nach Verkehrsauffassung in wesentlichen Merkmalen übereinstimmen (bspw. vollsynthetische Motoröle). Der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Produktkategorie kann der Verbraucher auch ohne nähere Angaben zu konkreten Eigenschaften erste Informationen darüber entnehmen, welchen konkreten Bedarf dieses Produkt befriedigt. Die Angabe über die Art ist irreführend, so der BGH, wenn für die beworbene Ware oder Dienstleistung zu Unrecht die Zugehörigkeit zu einer Gattung in Anspruch genommen wird, mit der der Verkehr eine, wie auch immer geartete, Wertschätzung verbindet. Es kommt darauf an, ob der Verbraucher diese Merkmale für wesentlich hält, d.h. ob diese Merkmale kaufentscheidend sind. Die Frage, ob eine Eigenschaft in einer Produktkategorie für die Kaufentscheidung von Bedeutung ist, ist hier der entscheidende Punkt.

Eine echte Überraschung ist das Urteil des BGH nicht. Es wird jedoch der Fokus mehr darauf gelenkt, in welchen Produktkategorien, sei es Shop, eBay oder Amazon, ein Produkt eingeordnet wird.

Kategorien sorgfältig auswählen

Nach unserem Eindruck sind bei eBay die Produktkategorien nicht so weit aufgefächert, dass dies zu einem ernsthaften Problem werden könnte. In einem Internetshop kann dies jedoch durchaus anders aussehen. Eine Irreführung dürfte auch dann gegeben sein, wenn in der Artikelbeschreibung selber auf die Eigenschaft (hier bspw. vollsynthetisches Motoröl) gar nicht weiter eingegangen wird.

Somit: Augen auf bei der Kategorienwahl. Eine Abmahnung wegen einer falschen Kategorie kann sehr weitrechend sein.

Stand: 29.10.2018

Es berät Sie: Rechtsanwalt Johannes Richard

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