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Abmahnung von Andreas Wilmers

Wir kennen den Abmahner und haben bereits beraten bzw. vertreten.

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Als Experten stehen wir Ihnen bundesweit kurzfristig für eine Beratung zu allen Fragen im Zusammenhang mit Ihrer Abmahnung zur Verfügung. Wenn Sie eine Beratung durch uns wünschen, besprechen wir mit Ihnen zunächst telefonisch unverbindlich den Inhalt und Ablauf einer telefonischen Beratung und nennen Ihnen unser Beratungshonorar. Sobald uns Ihre Abmahnung vorliegt, prüfen wir den Sachverhalt und rufen Sie kurzfristig zurück. Sie erhalten von uns im Rahmen unserer Beratung eine konkrete Einschätzung zur Rechtslage und zu den verschiedenen Handlungsmöglichkeiten. Nach unserer Erfahrung sind Unterlassungserklärungen häufig zu weit gefasst und Abmahnkosten zu hoch angesetzt. Selbstverständlich sprechen wir konkrete Handlungsempfehlungen aus.

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Unsere Informationen zur Abmahnung von

Abmahner: Andreas Wilmers

Rechtsanwälte des Abmahners: Rechtsanwalt Andreas Forsthoff

Branche: Lebensmittel (Schokolade)

Vorwurf der Abmahnung: Angebot von “Dubai-Schokolade”, obwohl diese nicht aus Dubai stammt

Gerügter Verstoß bei: Amazon

Streitwert / geltend gemachte Kosten: in der Abmahnung noch nicht beziffert

Anmerkung:

In der Abmahnung wird gerügt, dass im Internet „Dubai Schokolade“ angeboten wird, obwohl diese Schokolade nicht aus Dubai stammt. Es wird neben einer Irreführung die Verletzung des Markengesetzes in der Abmahnung behauptet und zwar unter Bezug auf sogenannte geographische Herkunftsangaben.

Der Hype um Dubai-Schokolade ist mittlerweile etwas abgeflacht.

Das Thema „Dubai-Schokolade muss auch aus Dubai stammen“ ist mir aus meiner Beratungspraxis bekannt:

Viele Anbieter haben die Verpackungsgestaltung geändert z.B. zu „Dubai Style“. Es gibt jedoch offensichtlich immer noch Produkte auf dem Markt, bei denen auf der Verpackung oder in einem Angebot „Dubai-Schokolade“ steht, obwohl das Produkt nicht in Dubai hergestellt wurde.

Eine vorformulierte Unterlassungserklärung ist der Abmahnung nicht beigefügt, was rechtlich zulässig ist. Soweit notwendig erstelle ich im Rahmen einer Beratung gerne eine ausreichende Unterlassungserklärung.

Zu beachten ist die Reichweite der Unterlassungserklärung: Diese gilt ganz grundsätzlich und ist nicht bezogen auf ein bestimmtes Produkt oder das Angebot auf einer bestimmten Plattform.

Zudem kann auch die Kennzeichnung des konkreten Produktes ein Problem sein!

Stand:07/2025

Wir beraten als Fachanwälte täglich Abgemahnte wie Sie und verfügen daher über Erfahrung aus
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Sie werden gut beraten durch: Rechtsanwalt Johannes Richard und Rechtsanwalt Andreas Kempcke, Rostock