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Unerkanntes Problem? Versand mit Alterssichtprüfung über Amazon FBA
Es gibt verschiedene Produkte, bei denen gewährleistet sein muss, dass die Ware nur volljährigen Empfängern ausgehändigt wird. Zu diesen Produkten, bei denen aufgrund des Jugendschutzgesetztes eine Übergabe an Minderjährige verboten ist, gehören
- alkoholische Getränke, insbesondere Spirituosen und Alkopops
- Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse
- E-Zigaretten, nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft wird sowie deren Behältnisse
- Filme oder Videospiele mit einer FSK/USK 18 Freigabe oder ohne Freigabe beim Importprodukten
Im Jugendschutzgesetz wird die Gewährleistung des Jugendschutzes über die Definition des Versandhandels in § 1 Abs. 4 Jugendschutzgesetz geregelt.
Ein Jugendschutz ist dann gegeben, wenn bei Bestellung und Übersendung einer Ware durch Postversand oder elektronischem Versand ohne persönlichen Kontakt zwischen Lieferant und Besteller durch technische oder sonstige Vorkehrungen sichergestellt ist, dass kein Versand an Kinder und Jugendliche erfolgt.
In der Praxis erfolgt dies durch eine sogenannte Alterssichtprüfung durch den Logistikdienstleister.
Bei einem entsprechenden Versand mit dieser Versandform ist der Postzusteller verpflichtet, zu überprüfen, ob der Empfänger volljährig ist. Die Überprüfung erfolgt anhand eines amtlichen Lichtbilddokumentes. Der Zusteller kann darauf verzichten, wenn der Zusteller aufgrund der Gesamtumstände eindeutig davon ausgehen darf, dass die Empfangsperson das Mindestalter erreicht. DHL weist im Zusammenhang mit dem „Service Alterssichtprüfung“ darauf hin, dass durch den Postzusteller keine Altersdokumentation erfolgt.
Den Versandservice „Alterssichtprüfung“ kann ein Seller bei Amazon entweder dadurch gewährleisten, dass er die Ware selbst verschickt und den entsprechenden Services seines Logistikdienstleisters nutzt. Eine andere Alternative ist ein Versand über Amazon-FBA.
Problem Alterssichtprüfung bei Amazon-FBA-Versand?
Nach unserer Kenntnis kann die Notwendigkeit eines Versandes mit Alterssichtprüfung bei der Anlage einer ASIN durch die Einstellung bei dem Angebot von E-Zigaretten, Liquids und Behältern etc. unter „Setting e_cigarettes_de18“ vorgenommen werden.
In diesem Fall, so die uns vorliegende Information, versendet Amazon FBA-Produkte mit einer Alterssichtprüfung.
Das Problem besteht nach unserem Eindruck jedoch darin, dass der Seller nicht erkennen kann, ob bei einer ASIN, bei der z.B. E-Zigaretten mit einer Alterssichtprüfung versendet werden müssen, diese Einstellung auch tatsächlich vorgenommen wurde. Diese internen Einstellungen können ggf. durch denjenigen verändert werden, der die ASIN angelegt hat, nicht jedoch durch einen Seller, der keine Schreibrechte hat. Nach unserem Eindruck ist auch aus der Gebühren- und Kostenstruktur bei Amazon nicht zwangsläufig erkennbar, ob tatsächlich bei einem FBA-Versand durch Amazon eine Alterssichtprüfung erfolgt.
Diese Situation ist natürlich sowohl als jugendschutzrechtlichen Aspekten, wie aber auch aufgrund der drohenden Gefahr einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung, problematisch.
Es gibt nach unserer Kenntnis jedoch eine, wenn auch etwas umständliche, Möglichkeit, festzustellen, ob Amazon tatsächlich mit Alterssichtprüfung bei Nutzung des FBA-Versandes ausführt.
Problem wettbewerbsrechtliche Abmahnung
Ein Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz durch den Versand von z.B. Spirituosen oder E-Zigaretten ohne die notwendige Altersverifikation beim Versand ist ein Wettbewerbsverstoß.
Die Rechtsfolgen einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sind jedoch weitreichend. Zum einen ist es in der Regel so, dass ein Händler, der wegen des Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz abgemahnt wurde, häufig eine Vielzahl ähnlicher Produkte anbietet, bei denen eine Alterssichtkontrolle ebenfalls notwendig ist. Auch Probleme mit dem Logistikdienstleister oder die Nutzung unterschiedlicher Verkaufskanäle und Versandformen kann zu einem Problem werden.
Wir beraten Sie bei einer Abmahnung wegen des Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz.
Stand: 30.10.2024
Es beraten Sie: Rechtsanwalt Johannes Richard und Rechtsanwalt Andreas Kempcke