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Ab dem 01.07.2022: Verkauf über Plattformen wie eBay oder Amazon nur noch mit Verpackungsregistrierung bei LUCID zulässig

Ab dem 01.07.2022 sind Marktplätze wie eBay oder Amazon verpflichtet, zu kontrollieren, ob ein Onlinehändler Verpackungsgesetz bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (LUCID) registriert ist (mehr zur Registrierungspflicht nach Verpackungsgesetz für Internethändler hier). Die entsprechende Verpflichtung für Onlinehändler, sich nach Verpackungsgesetz zu registrieren, gibt es bereits jetzt. Neu ist eine Verpflichtung der Plattformbetreiber, die tatsächliche Registrierung der Verkäufer auch zu überprüfen.

Wenn ab dem 01.07.2022 keine Registrierung nach Verpackungsgesetz vorliegt, darf die Plattform dem Händler einen Weiterverkauf nicht erlauben.

Insbesondere ausländische Verkäufer sind hier in der Pflicht. So hat die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister darüber informiert, dass entsprechende Unterlagen auch in chinesischer Sprache veröffentlicht werden sollen, um asiatische Onlinehändler gezielt zu erreichen.

Überprüfung der Registrierung nach Verpackungsgesetz durch Plattformbetreiber leicht möglich

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister wird gleichzeitig ab Juni 2022 elektronischen Markplätzen und Fullfillment-Dienstleistern über eine definierte Schnittstelle eine xml-Datei zur Verfügung stellen. Damit können Marktplätze automatisch prüfen, ob die Verkäufer auf der Plattform im Verpackungsregister LUCID registriert sind.

Ab dem 01.07.2022 wird es zudem die Verpflichtung von Amazon-Verkäufern geben, auch Verpackungsmengen, die bei einem Versand über Amazon-FBA anfallen, zu melden. Wie dies in der Praxis ablaufen wird, ist noch unklar.

Die Verpflichtung von Internethändlern, sich grundsätzlich laut Verpackungsgesetz bei LUCID anzumelden, gibt es bereits seit dem 01.01.2019. Durch die Prüfpflichten und Plattformen wie eBay und Amazon geht an einer Registrierung ab dem 01.07.2022 kein Weg mehr vorbei.

Wer bisher noch nicht angemeldet ist, sollte dies umgehend nachholen.

Stand: 01.04.2022

Es berät Sie: Rechtsanwalt Johannes Richard