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Informationen für Sie auf 3.139 Seiten - neuster Beitrag: 01.06.2023
Neuster Beitrag: 01.06.2023 Impressum

Strafrecht

Bitte beachten Sie: Die Leitsätze stammen vom jeweiligen Bearbeiter und sind, wenn nicht anders angegeben, nicht amtlich. Alle Angaben ohne Gewähr. Nutzen Sie bitte zur einfacheren Handhabung unsere Volltextsuche.

Leitsatz

Die Nutzung eines offenen Wlans zum „Schwarzsurfen“ ist strafbar.

AG Wuppertal, Urteil vom 03.04.2007, Az.: 22 Ds 70 Js 6906/06

Leitsätze:

Die Zugänglichmachung von Musikstücken über die Internettauschbörse Kaza verstößt gegen das Urheberrecht und ist strafbar.

2. Der Upload in Musiktauschbörsen geschieht vorsätzlich, da die Täter auf Grund der öffentlich in den Medien geführten Debatte über Tauschbörsen von der Rechtswidrigkeit ihres tuns Kenntnis haben.

Amtsgericht Cottbus, Urteil vom 06.05.2004, Aktenzeichen 95 Ds 1653 Js 15556/04 (57/04)

Leitsatz:

Kostenpflichtigkeit, Kreditkarten- oder Personalausweisnummern stellen keinen effektiven Minderjährigenschutz dar.

           

Oberlandesgericht Düsseldorf vom 17.02.2004, AZ: III-5 Ss 143/03 – 50/03 I

 

Leitsatz

Zur Verhängung einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren wegen gewerbsmäßiger unerlaubter Verviel­fältigung urheberrechtlich geschützter Werke in Tat­einheit mit gewerbsmäßigem unerlaubtem Verbreiten urheberrechtlich geschützter Werke.

LG Braunschweig, Urt. v. 21.7.2003 ‑ 6 KLs 1103, rechts­kräftig

Leitsatz

Der Begriff des „Ladengeschäfts“ im Sinne von § 184 Abs. 1 Nr. 3a StGB setzt nicht

zwingend die Anwesenheit von Personal voraus, wenn technische Sicherungsmaßnahmen

einen gleichwertigen Jugendschutz wie die Überwachung durch Ladenpersonal

gewährleisten.

BGH, Urteil vom 22. Mai 2003, Az. 1 StR 70/03 (LG Stuttgart) – amtlicher Leitsatz

Leitsatz

Eine Alterssicherung durch Personalausweisnummer und Entgeltlichkeit ist ausreichend

LG Düsseldorf, Az. XXXI 34/02 (hebt AG Neuss auf)

 

Leitsatz: 

Es besteht eine strafrechtliche Verantwortlichkeit gemäß § 184 Abs. 1 Nr. 1 StGB (Zugänglichmachung von pornografischen Schriften für Personen unter 18 Jahren), wenn nur eine einmalige Altersprüfung über eine Ausweis- oder Kreditkartennummer vorgenommen wird 

AG Neuss, Urteil v. 19.08.2002 (nicht rechtskräftig), Az. 7 Ds 70 Js 6582/01, MMR 2002, 837 f.


 Leitsatz:

Eine Auskunft über Telekommunikationsverbindungsdaten gem. § 100 g StPO ist auch dann zu geben, wenn der Täter mittels eines Endeinrichtung, die auch ein PC sein kann, die zu untersuchende Tat, begangen hat.

LG Wuppertal, Beschluss v. 13.02.2002, Az. 30 Qs 5/02, MMR 2002, 560


Leitsatz:

Die Registrierung geschützter Markennamen als Domain-Namen mit der Absicht, diese dem Berechtigten zu verkaufen, stellte eine strafbare Kennzeichnungsverletzung dar. Dies gilt selbst dann, wenn der Domain-Inhaber nicht von sich aus, die Domains zum Verkauf anbietet, sondern darauf wartet, bis ihm von dem Markenrechtsinhaber entsprechende Angebote unterbreitet werden.

LG München, Urteil v. 14.09.2000, Az. W 5 Kls 70 Js 12730/99, CuR 2000, 847


Leitsatz:

Das Übersenden kinderpornografischer Dateien als e-Mail stellt kein Verbreiten im Sinne des § 184 Abs. 3 Nr. 1 StGB dar.

Bayerisches Oberlandesgericht, Beschluss v. 27.06.2000, Az. 5 StRR 122/2000, CuR 2000, 843


Leitsatz:

Stellt ein Ausländer von ihm verfasste Äußerungen, die den Tatbestand der Volksverhetzung im Sinne des § 130 Abs. 1 StGB oder des § 130 Abs. 3 StGB erfüllen („Auschwitzlüge“), auf einen ausländischen Server in das Internet, der Internetnutzern in Deutschland zugänglich ist, so tritt ein zum Tatbestand gehörender Erfolg (§ 9 Abs. 1 dritte Alternative StGB) im Inland ein, wenn diese Äußerung konkret zur Friedensstörung im Inland geeignet ist.

BGH, Urteil v. 12.12.2000, Az. 1 StR 184/00, CuR 2001, 260 ff.


Leitsatz:

Ein Mobilfunkbetreiber ist aufgrund einer nach § 100 a, § 100 b StPO ergangenen Anordnung verpflichtet, den Ermittlungsbehörden die zur Standortbestimmung des eingeschalteten Mobilfunktelefons erforderlichen geografischen Daten der betroffenen Funkzelle unabhängig davon mitzuteilen, ob mit dem Mobilgerät telefoniert wird oder nicht.

BGH, Beschluss v. 21.02.2001, Az. 2 BGs 42/2001, CuR 2001, Seite 385 f.

 

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