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Wann ist Made in Germany eigentlich Made in Germany?

 

Produkte, die in Deutschland hergestellt wurden, haben einen besonders guten Ruf, so dass mit dieser Eigenschaft auch gerne geworben wird. "Made in Germany" (engl. für hergestellt in Deutschland) ist mittlerweile ein Qualitätssiegel.

 

Die Frage, wann ein Produkt mit "Made in Germany" beworben werden darf, ist nicht abschließend geklärt. Bereits 1995 hat das OLG Stuttgart entschieden, dass "Made in Germany" irreführend sein kann, wenn zahlreiche wesentliche Teile eines Gerätes aus dem Ausland stammen. Wenn einzelne Teile oder ganze Baugruppen eines industriellen Erzeugnisses im Ausland zu gekauft wurden, darf das Erzeugnis die Bezeichnung "Made in Germany" tragen, sofern die Leistungen in Deutschland erbracht worden sind, die für die Eigenschaft der Ware ausschlaggebend sind und die für die Wertschätzung des Verkehrs im Vordergrund stehen. Vor diesem Hintergrund vermuten wir, dass viele Hersteller im Ausland zugekaufte oder hergestellte Produkte in Deutschland zusammen schrauben lassen.

 

Das OLG Düsseldorf (Urteil v. 05.04.2011, Az.: I - 20 U 110/10) hat sich aktuell wieder einmal mit der Frage befasst, wann die Angabe "Made in Germany" bzw. "Produziert in Deutschland" eigentlich zulässig ist.

 

Es ging um ein Besteckset, welches aus Messern, Gabeln, Löffeln und Kaffee-Löffeln bestand. Auf der Produktverpackung befand sich neben einer schwarz-rot-goldenen Flagge der Hinweis "Produziert in Deutschland", im Produkteinleger hieß es ebenfalls "Made in Germany". Tatsächlich werden Gabeln, Löffel und Kaffee-Löffel in Deutschland hergestellt, die Roh-Messer werden auf in Deutschland hergestellten Maschinen in China geschmiedet, umgeschnitten, gehärtet und geschliffen. In Deutschland erfolgt dann das Polieren.

 

Der Hersteller, die I. Instanz hatte ihn verurteilt, macht geltend, dass die Verbrauchererwartung bezüglich eines Essbestecks nicht zutreffend bestimmt sei, maßgebend sei bei einem Messer der Poliervorgang, zudem seien 75 % der Besteckteile in Deutschland hergestellt worden.

 

Der Senat des OLG Düsseldorf hat seine eigene Verkehrsauffassung eingebracht, d. h. die höchstpersönliche Vorstellung, wann ein Besteckset für den Senat "Made in Germany" ist. Die Senatsmitglieder fühlten sich ganz offensichtlich getäuscht und nahmen eine Irreführung an. Zum einen fiel dem Hersteller auf die Füße, dass das Herstellungsland in besonderem Maße hervorgehoben wird und zwar durch die auffallende Angabe "Produziert in Deutschland" wie auch auf Grund der Deutschland-Fahne auf der Packung. Im Einliegezettel wird "Made in Germany" als einziges Merkmal besonders herausgestellt.

 

Dies hat nach Ansicht des Senats zur Folge, dass der Käufer des Bestecks die Erwartung hat, dass sämtliche Teile des beworbenen Bestecks in Deutschland hergestellt seien.

 

Wichtig auch für andere Fälle erscheint insbesondere auch folgender Satz, der auch immer wieder in der Kommentar-Literatur verwendet wird:

 

Bei Industrie-Produkten -wie hier- geht der Verkehr davon aus, dass die Behauptung "Produziert in Deutschland" voraussetzt, dass alle wesentlichen Herstellungsschritte in Deutschland erfolgt sind.

 

Wird es nur um das Design gehen, wäre der Begriff "Produziert" ebenso falsch wie "Made". Das Polieren eines Messers ist nach Ansicht des Senates kein wesentlicher Herstellungsschritt. Dass die Messer in China auf Maschinen hergestellt wurden, die in Deutschland hergestellt wurden, ändert an der Ansicht ebenfalls nichts.

 

Man muss davon ausgehen, dass dem Hersteller hier insbesondere der Umstand zum Problem wurde, dass er sehr hervorgehoben mit dieser Produkteigenschaft geworben hat. Mit großen deutschen Landesflaggen sollte man daher bei Produkten, die nicht eindeutig in Deutschland komplett hergestellt worden sind, vorsichtig sein. Dies dürfte auch für Internet-Angebote gelten, wenn sich aus dem Gesamtzusammenhang ergibt, dass das Produkt  "Made in Germany" ist.

 

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard, Rostock

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Rechtsanwalt Johannes Richard, Rechtsanwältin Elisabeth Vogt und Rechtsanwalt Andreas Kempcke (v.l.n.r)

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