vertragsstrafe-welches-gericht-ist-zustaendig

Geklärt durch den BGH: Für Ansprüche auf Vertragsstrafe ist das Landgericht zuständig

Eine der großen ungeklärten Fragen des Wettbewerbsrechtes war bis vor Kurzem die Frage, vor welchem Gericht eine Vertragsstrafe geltend gemacht werden kann. Im Rahmen einer Abmahnung wird immer eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gefordert. Der Abgemahnte soll sich auf der einen Seite verpflichten, etwas zu unterlassen, auf der anderen Seite soll er für den Fall der Zuwiderhandlung an den Abmahner eine Vertragsstrafe zahlen.

Kommt es somit zu einem Verstoß gegen die Unterlassungserklärung und wird eine Vertragsstrafe geltend gemacht, stellten sich eine Frage:

Es war ungeklärt, welches Gericht für die Vertragsstrafenforderung zuständig ist. Da es bei einer Vertragsstrafenforderung immer um Geld geht, gab es in der Vergangenheit die Ansicht, dass die Zuständigkeit des Gerichtes auch von der Höhe der geforderten Vertragsstrafe abhängt. Bei Beträgen oberhalb von 5.000,00 Euro ist das Landgericht zuständig, bis 5.000,00 Euro das Amtsgericht.

BGH schafft Klärung

Der Bundesgerichtshof (BGH, Beschluss vom 19.10.2016, Az.: I ZR 93/15) hat nunmehr im Wege eines Hinweisbeschlusses für Klarheit gesorgt.

Für Ansprüche aus UWG ist nach § 13 Abs. 1 UWG das Landgericht zuständig. Dies gilt, so der BGH, auch bei Vertragsstrafenansprüchen, die ihren Ursprung auf einen in einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung beruhenden Unterlassungsvertrages haben. In der Sache wird dies damit begründet, dass die Landgerichte den erforderlichen Sachverstand und das erforderliche Erfahrungswissen haben.

Es ist zu begrüßen, dass diese bisher nicht abschließend geklärte Frage nunmehr durch den BGH klargestellt wurde.

Fliegender Gerichtsstand auch bei der Vertragsstrafe?

Die Frage, welches Gericht örtlich zuständig ist, ist noch nicht abschließend geklärt. Immer mehr Gerichte nehmen einen fliegenden Gerichtsstand auch bei der Geltendmachung von Vertragsstrafen an. Das bedeutet, dass der Abmahner es sich aussuchen kann, wo er klagt.

Sie sollen eine Vertragsstrafe zahlen?

Wir beraten Sie.

Stand: 07.12.2016

Es beraten Sie: Rechtsanwalt Johannes Richard und Rechtsanwalt Andreas Kempcke

 

https://ssl-vg03.met.vgwort.de/na/76a52f44f7664f3a96dbd5f8fb49cbdd https://ssl-vg03.met.vgwort.de/na/76a52f44f7664f3a96dbd5f8fb49cbdd