Home

Kontakt

Newsletter bestellen

zu den Favoriten hinzufügen


Home

Abmahnung erhalten?
Was tun, was besser lassen?

Die Abmahnung

· Übersicht zur Abmahnung

· Wettbewerbsrecht

· Markenrecht

· Urheberrecht und Fotorecht

· Filesharing-Recht

· Abmahnung vermeiden - rechtssicher verkaufen

Verkaufen per Telefon oder Mail

Ebay- Amazon- und Shoprecht

· Ebay und Internetauktionen

· Amazon-Recht

· Recht der Internetshops

· Widerrufsbelehrung

Internetrecht

· Facebook-Recht

· Internetrecht Aktuell

Service

· Wir in der Presse / Journalisten

· Unser Service für Anwälte

· Unseren Newsletter bestellen

Unsere Leistungen

· Hilfe bei Abmahnungen

· Rechtliche Absicherung Ebay- Amazon oder Internetshop

· Mandantenfragebogen für eBay- Amazon- und Shopberatung

· Rechtliche Absicherung Verkauf per Telefon oder Mail

· Vollmachtsformulare

Kontakt / Die Anwälte

· Impressum

· Die Kanzlei

Datenschutzhinweis für google + Facebook, Google Analytics



Wettbewerbsverband kann nach erfolgloser eigener Abmahnung nicht noch einmal kostenpflichtig über Rechtsanwälte abmahnen (BGH)

 

Vorab ein Hinweis: Abmahnung erhalten? Rufen Sie an, wir beraten Sie sofort!

Wettbewerbsverbände, wie bspw. die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V. (WBZ) oder der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln, dürfen im Rahmen von Abmahnungen nur eine Kostenpauschale geltend machen, die bei ca. 200,00 Euro liegt.

 

Kostenunwesen

In der Vergangenheit haben wir öfter beobachtet, dass gerade der Abmahnverein Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln, nachdem auf eine Abmahnung des Vereins nicht reagiert wurde, noch einmal über Rechtsanwälte abmahnen ließ, mit der Folge, dass die Rechtsanwälte die üblichen Gebühren für die Abmahnung geltend machten. Diese waren weitaus höher als die reine Kostenpauschale, die der Verein geltend machen konnte.

 

Es kann gute Gründe geben, auch bei "preiswerten" Vereins-Abmahnungen von Wettbewerbsverbänden keine Unterlassungserklärung abzugeben. Dies führte zum Teil dazu, dass bei Vereinen, bei denen diese Vorgehensweise bekannt war, wir unseren Mandanten empfahlen, in diesen Fällen dem Verein ausdrücklich mitzuteilen, dass keine Unterlassungserklärung abgegeben wird und eine weitere Abmahnung ebenfalls nicht sinnvoll sei.

 

Der Bundesgerichtshof hat nunmehr diesem Treiben des Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln einen Riegel vorgeschoben (BGH, Urteil vom 21.01.2010, Az.: I ZR 47/09 - Kräutertee).

 

Gegenstand des Rechtsstreites war das übliche Vorgehen des Vereins:

 

Im Rahmen einer Abmahnung des Vereins wurde eine Kostenpauschale von 181,13 Euro geltend gemacht. Nachdem nicht reagiert wurde, erfolgte eine zweite Abmahnung durch Rechtsanwälte, durch die Kosten in Höhe von 899,14 Euro entstanden. Das Landgericht hatte dem Verein nur die Kostenpauschale für die erste Abmahnung in Höhe von 181,13 Euro zuerkannt.

 

Die Ansprüche für die weitere anwaltliche Abmahnung wurden zurückgewiesen. Der BGH hat dies damit begründet, dass, wenn bereits nach der ersten (berechtigten) Abmahnung keine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben wird, eine zweite Abmahnung diese Aufgabe nicht mehr erfüllen kann.

 

Der Verein hatte sich regelmäßig auf alte Rechtsprechung aus dem Jahr 1969 bezogen, die jedoch mittlerweile überholt ist. Wesentlich in diesem Zusammenhang ist auch, dass die Rechtsprechung keinerlei Anreize schaffen will, dass mit einem Verband zusammenarbeitende Rechtsanwälte aus eigenem Kosteninteresse noch einmal zusätzlich tätig werden.

 

Es ist positiv, dass der BGH dieses aus unserer Sicht schon fast rechtsmissbräuchliche Vorgehen von Rechtsanwälten von Wettbewerbsvereinen im Einzelfall nunmehr unterbunden hat.

 

Ihre Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard, Rechtsanwalt Andreas Kempcke, Rostock

Beratung? Wir machen das.

Tel: 0381 448998-0 · Fax: 0381 448998-22
E-Mail: rostock--an--internetrecht-rostock--punkt--de

Rechtsanwalt Johannes Richard, Rechtsanwältin Elisabeth Vogt und Rechtsanwalt Andreas Kempcke (v.l.n.r)

Kein Wartezimmer - keine Wartezeit - Beratung sofort - Rufen Sie einfach an!

Gerne können Sie auf diesen Beitrag verlinken. Beachten Sie bitte unsere Link-Policy

Der Link auf diese Seite lautet:

Pressekontakt - Presseanfragen beantworten wir gern.
Abmahunung via Smartphone an uns senden