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Neues Urheberrecht tritt am 13.09.2003 in Kraft!
Am
12.09.2003 ist nunmehr endlich im Bundesgesetzblatt (BGBL I Nr. 46, 2003, Seite
1774 ff.) das Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der
Informationsgesellschaft veröffentlicht worden.
Das
neue Urheberrechtsgesetz tritt somit am 13.09.2003 in Kraft.
§
95 b Abs. 2 Urheberrechtsgesetz sowie § 95 d Abs. 2 (Kennzeichnungspflichten)
sowie die aus den vorgenannten Vorschriften resultierenden Bußgelder gemäß § 111
a Abs. 1 Nr. 2 und 3 Urheberrechtsgesetz treten erst am 01.09.2004 in Kraft.
Ab
Samstag, den 13.09.2003 00.00 Uhr hat somit die Umgehung des Kopierschutzes sein
gesetzliches Ende gefunden.
Das aktuelle Urheberrechtsgesetz finden Sie auf unserer
Seite
als HTML und als PDF-File .
Beachten
Sie bitte auch unsere FAQ-Liste zum
neuen Urheberrecht.
Ihr
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard, Rostock
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