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Zahlungsabwicklung bei eBay: Staatsanwaltschaft Potsdam stellt Strafverfahren gegen eBay ein, da diese nicht praktiziert wurde

eBay hatte im Jahr 2012 eine neue Zahlungsabwicklung geplant. Diese beinhaltete, dass Zahlungen vom Käufer nicht mehr direkt an den Verkäufer geleistet werden sollten sondern über eBay abgewickelt werden sollten. Die Abwicklung wurde zum Einen im Rahmen eines Pilotverfahrens einem Praxistest unterzogen. Neu angemeldete eBay-Mitglieder mussten zum Teil zwangsläufig die neue Zahlungsabwicklung akzeptieren.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistung (BaFin) hatte im Oktober 2012 eBay die neue Zahlungsabwicklung untersagt, da eine nach Ansicht der BaFin benötigte Lizenz nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz benötigt werde. Die Zahlungsabwicklung von eBay ohne eine entsprechende Lizenz könnte gem. § 31 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) strafbar sein. Da eBay die Zahlungsabwicklung tatsächlich praktiziert hatte, hatten wir die Staatsanwaltschaft Potsdam um eine Klärung hinsichtlich möglicher strafrechtlicher Verstöße gegen das ZAG gebeten.

Die Staatsanwaltschaft Potsdam hat uns mit Schreiben vom 11.04.2013 mitgeteilt, dass ein Strafverfahren gegen die Beteiligten wegen Unschulds eingestellt worden sei. Die Begründung ist skandalös und verdeutlicht, dass sich die Staatsanwaltschaft Potsdam mit dem Sachverhalt nicht näher auseinandergesetzt hat. Es heißt in dem Einstellungsbescheid:

“In Ihrem Anzeigenvorbringen tragen Sie selbst vor, die Einführung der neuen Zahlungsabwicklungsmethode sei verschoben worden. Es sind keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass die von Ihnen zur Anzeige gebrachte Zahlungsabwicklung bislang praktiziert wurde. Ein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten ist daher nicht ersichtlich.”

 Zu dieser Ansicht fällt einem nicht mehr viel ein. Selbstverständlich hat eBay nicht zuletzt in der Testphase und bei neu angemeldeten eBay-Konten die neue Zahlungsabwicklung praktiziert. Wir haben selber damals unter Nutzung der neuen Zahlungsabwicklung einmal einen Testkauf vorgenommen um mehr über die praktische Abwicklung zu erfahren.

Für die Erkenntnis, dass angeblich nichts passiert ist, hat die Staatsanwaltschaft Potsdam 1 Jahr gebraucht. Die Bereitschaft, sich den Sachverhalt nicht einmal näher anzusehen, ist auffällig.

Selbstverständlich haben wir die Staatsanwaltschaft Potsdam darauf hingewiesen, dass der angenommene Sachverhalt ein anderer ist und die Zahlungsabwicklung tatsächlich damals auch praktiziert und ausgeübt worden ist.

Vor dem Hintergrund, um wie  viel Geld es damals im Rahmen der Zahlungsabwicklung ging und wie skandalös eigentlich der Umstand war, dass diese ohne benötigte Genehmigung ausgeübt wurde, empfinden wir die Mitteilung der Staatsanwaltschaft Potsdam als skandalös.

Stand: 19.04.2013

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard, Rostock

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