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Abmahnsicher jetzt!
Bundesjustizministerium reagiert auf Protestaktion und
Muster-Briefe von internetrecht-rostock.de: Muster soll Verbraucher zwar
informieren, eine notwendige rechtliche Beratung des Käufers jedoch „nicht
entbehrlich machen“
FDP-Fraktion bei der Bundesregierung nach
Das
Bundesjustizministerium (BMJ) plant auf
Grund der erheblichen rechtlichen Unsicherheiten und der Abmahnwellen eine neue
Widerrufsbelehrung. Nach dem aktuell vorliegenden Entwurf wird es jedoch
keine Rechtssicherheit geben. Zudem ist eine 4-seitige Belehrung mit kryptischen
Gesetzeszitaten nicht geeignet, den Verbraucher entsprechend zu informieren.
Wir hatten daher unter dem Motto "Abmahnsicher
jetzt!" auf unserer Seite Muster-Briefe für eBay-Händler und Internethändler zur
Verfügung gestellt, um darauf zu drängen, eine rechtssichere
Muster-Belehrung zu erhalten.
Nunmehr
liegt uns eine Stellungnahme
des Bundesjustizministeriums vor, die zu unserer Kritik und den Argumenten in
den Muster-Briefen Stellung nimmt.
Die
Stellungnahme lässt nichts Gutes erwarten:
Widerrufsbelehrung als
Gesetz
Es
wird zwar eingeräumt, dass die Rechtssicherheit tatsächlich nur durch ein
formelles Gesetz zur Muster-Belehrung erreichbar ist. Hoffnung ergibt sich
daraus, dass dieses gegenwärtig im Bundesjustizministerium auch erarbeitet wird.
Die Neufassung der Muster-Belehrung als Teil der
BGB-Informationspflichtenverordnung wird im BMJ lediglich als Zwischenschritt
auf einem Weg zum Muster mit Gesetzesrang angesehen. Man hofft hierdurch,
Abmahnungen kurzfristig die Grundlage zu entziehen. In der Praxis wird jedoch
das Gegenteil der Fall sein:
Sollte
die Belehrung in der jetzigen Form tatsächlich kommen, gibt es ganz neue
Baustellen, auf die sich die Abmahner unverzüglich stürzen werden. Eine einfache
Abänderung der Widerrufsbelehrung mit einem neuen Muster, dieses ist zurzeit
noch nicht verabschiedet, hätte zudem bei der Masse der Abgemahnten zur Folge,
dass diese ggf. gegen Unterlassungserklärungen verstoßen würden. Hier müsste
erst einmal überprüft werden, was zu veranlassen ist, um anhand des neuen
Musters nicht gegen alte Unterlassungserklärungen zu verstoßen. Da
Gesetzgebungsverfahren auch nicht so lange dauern und zudem ein entsprechendes
Muster für eine Widerrufsbelehrung mit einer Anpassung nach der aktuellen
Rechtsprechung zurzeit einen relativ rechtssicheren Weg darstellt, ist nicht
nachzuvollziehen, weshalb der Internethandel wieder in rechtliche Unsicherheiten
gestürzt werden soll.
4 Seiten werden bleiben
Hinsichtlich
der Frage, dass durch umfangreiche Zitate aus dem Gesetz die neue
Muster-Belehrung auf 4 Seiten aufgebläht wird, wird auf die angebliche
Erforderlichkeit nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes hingewiesen.
Hier dürfen wir darauf hinweisen, dass der Verbraucher bei der entsprechenden
Wiedergabe von Gesetzestexten endgültig nicht mehr weiß, woran er eigentlich
ist. Endgültig zynisch wird es durch die Formulierung in der Stellungnahme: "Als
Alternative zur Wiedergabe des Gesetzestextes kommt nur eine für den
juristischen Laien verständliche Umschreibung in Betracht, die weit mehr Raum in
Anspruch nehmen dürfte, als der Gesetzeswortlaut. Dagegen spricht auch, dass
die Muster den Verbraucher zwar umfassend über seine Rechte informieren, nicht
aber eine im Einzelfall notwendige rechtliche Beratung entbehrlich machen
sollen."
Mit
anderen Worten bedeutet dies, dass seitens des Bundesjustizministeriums gar kein
Interesse daran besteht, eine für den Verbraucher verständliche Belehrung zu
entwickeln. Hierbei wird übersehen, dass das Widerrufsrecht sich ausschließlich
auf Verbraucher bezieht, somit auch zwingend Verbraucherschutz darstellt und
auch nicht in erster Linie der Vermeidung von Abmahnungen dient. Die Haltung des
BMJ zugrunde gelegt bedeutet dies, dass das Widerrufsrecht zukünftig so
kompliziert gestaltet wird, dass der Verbraucher nur im Einzelfall mit
anwaltlicher Hilfe weiß, woran er eigentlich ist. Dies ist letztlich nichts
anderes als ein Offenbarungseid des bisher zur Diskussion gestellten Musters. Es
wird deutlich, dass man im BMJ selbst davon ausgeht, dass das jetzige Muster
nicht geeignet ist, den Verbraucher entsprechend zu informieren. Hier sind wir
automatisch wieder bei den Transparenzproblemen des bisherigen Musters. Wenn
schon das bisherige Muster durch die Rechtsprechung als so unklar angesehen
wird, dass der Verbraucher nicht vernünftig belehrt wird, hat dies denklogisch
zur Folge, dass dies bei dem aktuellen Diskussionsentwurf, der selbst für
Juristen schwer verständlich ist, erst recht der Fall sein wird. Mit anderen
Worten: Es ist nur eine kurze Frage der Zeit, bis auch dieses Muster durch die
Rechtsprechung gekippt werden wird und zwar gründlicher, als es bei dem bisher
bestehenden Muster der Fall ist.
Wertersatz
Die
Frage Wertersatz wird zugunsten des Verbrauchers und zu Lasten des
Internethandels entschieden. Neben der Tatsache, dass neben dem OLG Hamburg auch
das OLG Köln einen Wertersatz für eine bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme bei
eBay als zulässig ansieht, sind die finanziellen Folgen für den Internethandel
kaum zu überblicken. Eine unklare Rechtslage wird einfach der vermeintlichen
Abmahnsicherheit geopfert.
Hinsendekosten
Dass
das Muster nicht abschließend ist, ergibt sich ferner aus der von uns
angemerkten Frage der Hinsendekosten. Hier ist man nicht bereit, diese mit in
das Muster aufzunehmen, obwohl die Rechtsprechung hier etwas eindeutiger ist.
Sollte eine Auswertung der Stellungnahmen ergeben, dass die Aussage zu den
Kosten der Hinsendung oder andere Änderungen geeignet sind, Abmahnungen zu
vermeiden, werde der Entwurf entsprechen angepasst.
Fazit: Rechtssicherheit
ade
Aus
der Stellungnahme wird deutlich, dass der Internethändler in nächster Zeit von
Rechtssicherheit bei einer Widerrufsbelehrung weiter entfernt sein wird denn je.
Positiv anzumerken ist, dies wird aus der Stellungnahme deutlich, dass es wohl
in erster Linie darum geht, dem Internethändler ein möglichst abmahnsicheres
Muster an die Hand zu geben. Wenn dies insofern zu Lasten des Verbrauchers geht,
als dass dieser nur noch mittels einer anwaltlichen Beratung im Einzelfall
überhaupt beurteilen kann, ob und in welchem Umfang und mit welchen Rechtsfolgen
ihm ein Widerrufsrecht zusteht, wird es sich nur um Tage handeln, bis auch
dieses Muster wieder durch die Rechtsprechung gekippt wird.
Der
Zwischenschritt eines neuen Musters in Form einer Verordnung ist daher nach
unserer Auffassung vollkommen unnötig. Vielmehr wäre das Bundesjustizministerium
gut beraten, gleich Nägel mit Köpfen zu machen und die entsprechende Information
in Gesetzesform zu gießen. Folge wäre, dass Gerichte sich an diesem Muster nicht
mehr vergreifen könnten.
Aktuell
Die
FDP Fraktion im Bundestag hatte am 08.11.2006 kleine
Anfrage getätigt, die sich ausschließlich mit den aktuellen Problemen des
Widerrufsrechtes befasste. Die FDP hat nun am 23.01.2008 mit einer weiteren
kleinen (Drucksache
16/7883) Anfrage bei der Bundesregierung
nachgehakt und fordert eine offizielle Stellungnahme zum Diskussionsentwurf.
Mittlerweile liegt die Antwort der
Bundesregierung vom 08.02.2008 vor. Viele Antworten sind - politisch
weichgespült - nichssagend. Eine Antwort ist an Zynismus jedoch kaum zu
überbieten:
-
Vertritt die
Bundesregierung die Meinung, dass insbesondere kleine und mittlere Unternehmen
in der Lage sein werden, die für sie notwendige Widerrufsbelehrung ohne
juristisch beratende Hilfe zu erstellen, insbesondere im Hinblick auf die
vielen unterschiedlichen Gestaltungsanweisungen im Verordnungsentwurf, und wie
begründet sie ihre Meinung?
Antwort:
Die
Musterbelehrungen sind seit ihrer Einführung von den Unternehmen gut angenommen
worden, was für ihre Praxistauglichkeit spricht. Durch die geplante Neufassung
erhöht sich die Anzahl der Gestaltungshinweise nur unwesentlich. Mit größeren
Schwierigkeiten bei der Handhabung der Muster ist deshalb auch in Zukunft nicht
zu rechnen.
Wenn
der Gesetzgeber ein amtliches Muster anbietet, kann von "gut angenommen" wohl
nicht die Rede sein. Die Handhabung des zukünftigen Musters wird nicht das
Problem sein, sondern die Tatsache, dass das Muster immer noch nicht
rechtssicher ist.
Hoffnung eröffnet die
Antwort auf Frage 10. Auf Dauer wird die Belehrung als Gesetz gefasst werden und
smit rechtssicher werden. Hoffen wir, dass das Gesetz gut angenommen
wird....
Ihr
Ansprechpartner: Rechtsanwalt
Johannes Richard, Rostock
Stand 04.04.2008
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