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Statistik von Abmahnwelle e.V.:
Noch nie so viele Abmahnungen wie 2008
Der
Verein Abmahnwelle
e.V. hat aktuell eine Statistik veröffentlicht, wie viele Abmahnungen ihm
seit 2002 zu welchen Themen vorgelegt worden ist. Deutlich zu beobachten ist,
dass die Zahl von Abmahnungen deutlich angestiegen ist, im Jahr 2008 mit über
1.800 Abmahnungen. Nur 4% kamen von Abmahnvereinen, wie bspw. der
Wettbewerbszentrale, 96% von Mitbewerbern.
Interessant
ist eine Auswertung, was 2008 abgemahnt worden ist
(Quelle:
Abmahnwelle e.V.):

Mit
einem Anteil von über 58% waren es überraschender Weise in erster Linie Verstöße
gegen das Telemediengesetz, das Teledienstdatenschutzgesetz oder das
Teledienstegesetz, Email-Signaturen sowie Angaben auf den Briefbogen. Wir gehen
davon aus, dass es sich hier in erster Linie um Abmahnungen wegen Verstöße gegen
die Verpflichtung zur Bereitstellung einer ordnungsgemäßen Anbieterkennzeichnung
handelt. Diese Zahlen finden wir insofern überraschend, als dass sich dies in
unserer Beratungspraxis zumindestens nicht niederschlägt. Wir haben durchaus den
Eindruck, dass zumindestens die Verpflichtung, eine ordnungsgemäße und
vollständige Anbieterkennzeichnung vorrätig zu halten, sich bei Internethändlern
herumgesprochen hat.
Nach
unserer Erfahrung werden in erster Linie falsche AGB-Klauseln sowie Fehler im
Widerrufsrecht abgemahnt. Dies schlug bei der Statistik von Abmahnwelle e.V.
jedoch nur mit 15% der Abmahnungen zu buche.
Relativ
hoch mit über 7% sind Abmahnungen gegen das Preisangabenrecht, bspw. der
Mehrwertsteuerhinweis im Rahmen von Internetshops oder Grundpreisangaben.
Diese
Auswertung verdeutlicht, dass es wohl offensichtlich immer noch ganz erhebliche
Informationsdefizite gibt, was die "Basics" von rechtlichen Informationen
angeht, nämlich die Anbieterkennzeichnung.
Auch
interessant ist das Verhältnis der Gesamtheit der Abmahnungen zu zwei
Großabmahnern bzw. die Anzahl unterschiedlicher Abmahnungen. Trotz eines
Rekordergebnisses von über 1.800 Abmahnungen hat die Anzahl der Abmahner an sich
abgenommen und beträgt nur 185 unterschiedlicher Abmahner. Dies ist eine
Erfahrung, die wir insofern teilen können, als dass uns auffällt, dass immer
wieder gleiche Abmahner innerhalb einer kurzen Zeitspanne ähnliche Abmahnungen
aussprechen. Der Verdacht der rechtsmissbräuchlichen Massenabmahnung liegt hier
durchaus nahe.
Wenn
wir die Statistik von Abmahnwelle e.V. richtig interpretieren, haben allein zwei
Mitwettbewerber von über 1.800 Abmahnung schon 1.200 ausgesprochen.
Dies
sind stolze Zahlen und verdeutlicht, dass das Thema rechtsmissbräuchliche
Massenabmahnung weiterhin ein echtes Problem darstellt.
Wie
die Urteile der letzten Zeit zeigen, ist die Rechtsprechung jedoch durchaus
bereit, den Massenabmahnern Einheit zu gebieten.
Stand:
05/2009
Ihr
Ansprechpartner: Rechtsanwalt
Johannes Richard, Rostock
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