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Sicherungskopie verboten: Verbraucherschützer mahnen
Anbieter von Computerspielen ab
Der
Bundesverband der Verbraucherzentralen
hat drei Anbieter von Computerspielen abgemahnt, nämlich wie heise.de
berichtet Electronic Arts, Blizzard Entertainment und Take Two Interactive.
Nach Angaben der Verbraucherschützer enthalten die Spiele unzulässige
Lizenzbedingungen. Der Käufer darf von der Spiele-Software keine Sicherungskopie
anfertigen. Dies hält der Verband für rechtswidrig.
Das
Recht zur Sicherungskopie ergibt sich aus § 69 d UrhG. Es
heißt dort:
Die
Erstellung einer Sicherungskopie durch eine Person, die zur Benutzung des
Programms berechtigt ist, darf nicht vertraglich untersagt werden, wenn sie für
die Sicherung zukünftiger Benutzung erforderlich ist.
Zur
Erstellung der Sicherungskopie berechtigt ist nicht schon jeder, der das
urheberrechtlich geschützte Programm rechtmäßig nutzt sondern nur der, der zur
Programmnutzung ausdrücklich vertraglich berechtigt ist. Ein Herstellenlassen
der Sicherungskopie durch Dritte ist zulässig. Die Sicherungskopie wird
definiert als eine 1:1 - Kopie eines Programms, die die Neuinstallation
ermöglichen soll. Eingeschlossen sind daher Installations- und Startdateien. Wer
also ein Programm direkt vom Original-Datenträger laufen lässt oder es auf dem
Computer installiert hat, auf Grund eines Programmabsturzes jedoch eine
Neuinstallation vornehmen muss, kann einer Beschädigung oder dem Verlust des
Original-Datenträgers durch die Anfertigung einer Sicherungskopie vorbeugen.
Da
der Gesetzestext ausdrücklich von einer Sicherungskopie spricht, ist in
der Literatur umstritten, wie viele Sicherungskopien tatsächlich angefertigt
werden dürfen. Zum Teil wird angenommen, dass tatsächlich nur eine einzige
Sicherungskopie zulässig ist, zum Teil wird angenommen, dass der User die
erforderliche Anzahl von Sicherungskopien anfertigen darf.
Inwieweit
die Umgehung eines Kopierschutzes zur Herstellung einer Sicherungskopie zulässig
ist, ist nicht geklärt. Klarstellend dürfen wir darauf hinweisen, dass es eine
Privatkopie wie bei Audio-CDs für Computerprogramme nicht gibt.
Ein
Computerhersteller hat mitgeteilt, es auf eine rechtliche Auseinandersetzung
ankommen zu lassen. Er argumentiert damit, dass er jedem Käufer kostenlos die
DVD ersetzt, falls sie kaputt geht. Nach Ansicht des Softwareherstellers gebe es
daher keinen Grund, warum der Kunde eine Sicherungskopie machen sollte.
Stand:
23.01.2007
Ihr
Ansprechpartner: Rechtsanwalt
Johannes Richard, Rostock
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