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Gericht
entscheidet: Schmidt Wellness GmbH darf als Massenabmahner bezeichnet
werden
Vorab ein Hinweis: Abmahnung erhalten? Rufen Sie an, wir
beraten Sie sofort!
Übersicht
Durch
eine technische
Panne bei eBay wurden vor kurzem Widerrufsbelehrungen gar nicht oder fehlerhaft
dargestellt. Die Schmidt
Wellness GmbH hat, vertreten durch ihren Rechtsanwalt Andreas Gerstel, auf Grund
dieser eBay-Panne eBay-Händler wettbewerbsrechtlich abgemahnt. Von der Schmidt
Wellness GmbH ist insgesamt eine größere Anzahl von Abmahnungen bekannt.
Axel
Gronen von wortfilter.de hat daraufhin in einem Beitrag auf seiner Seite die
Schmidt Wellness GmbH als Massenabmahner
bezeichnet, woraufhin Rechtsanwalt Andreas Gerstel vor dem Landgericht Bochum
eine einstweilige Verfügung beantragte, die Herrn Gronen diese Aussage
untersagen sollte.
Der
Antrag wurde durch das Landgericht Bochum zurückgewiesen. Die
Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor, die Entscheidung ist noch nicht
rechtskräftig. Axel Gronen von wortfilter.de darf daher die Firma Schmidt
Wellness GmbH auch weiterhin als Massenabmahner bezeichnen.
Auch
in unserer Kanzlei ist übrigens eine größere Anzahl von Abmahnungen der Schmidt
Wellness GmbH bekannt.
Am 20.11.2008
hat die Fa. Schmidt Wellnes im Übrigen einen wettebwerbsrechtlichen Rechtsstreit wegen
der eBay Panne vor dem LG Bochum verloren.
Rechtsanwalt Gerstel hat mittlerweile in meheren Fällen gegenüber Abgemahnten bzw. deren
Anwälten erklärt, dass er Abmahnungen zurücknimmt.
Weitere
Informationen finden Sie unter http://wortfilter.de/News/news3054.html
sowie auf der Internetseite des Bundesverbandes
Online-Handel e. V.
Stand:
27.04.2009
Ihre
Ansprechpartner: Rechtsanwalt
Johannes Richard und Rechtsanwalt Andreas Schmidt, Rostock
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