schmidt-wellness-massenabmahnung

Gericht entscheidet: Schmidt Wellness GmbH darf als Massenabmahner bezeichnet werden

Vorab ein Hinweis: Abmahnung erhalten? Rufen Sie an, wir beraten Sie sofort!

  • Aktuell: Abmahnungen der Firma Schmidt Wellness auf Grund der eBay-Panne sind rechtsmissbräuchlich (OLG Hamm) 
    Am 23.04.2009 fand vor dem OLG Hamm eine Berufungsverhandlung gegen ein Urteil des Landgerichtes Bochum statt. Der Beklagte und Berufungskläger wurde durch internetrecht-rostock.de vertreten. In der erstinstanzlichen Entscheidung hatte die Schmidt Wellness GmbH, vertreten durch Rechtsanwalt Gerstel, Unterlassungsansprüche geltend gemacht. Nach Ansicht des Senates handelt die Schmidt Wellness GmbH rechtsmissbräuchlich, da die eBay-Panne ausgenutzt worden sei, um innerhalb einer kurzen Zeit mindestens 30 Abmahnungen auszusprechen. Hierbei hat der Senat berücksichtigt, dass die Schmidt Wellness GmbH viele Abmahnungen auf Grund der eBay-Panne zurückgenommen hat, jedoch zumindestens ein Verfahren vor dem OLG Hamm diesbezüglich weitergeführt worden sei.  

    Der Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung wurde daraufhin durch die Schmidt Wellness GmbH zurückgenommen.

Übersicht

Durch eine technische Panne bei eBay wurden vor kurzem Widerrufsbelehrungen gar nicht oder fehlerhaft dargestellt. Die Schmidt Wellness GmbH hat, vertreten durch ihren Rechtsanwalt Andreas Gerstel, auf Grund dieser eBay-Panne eBay-Händler wettbewerbsrechtlich abgemahnt. Von der Schmidt Wellness GmbH ist insgesamt eine größere Anzahl von Abmahnungen bekannt.

Axel Gronen von wortfilter.de hat daraufhin in einem Beitrag auf seiner Seite die Schmidt Wellness GmbH als Massenabmahner bezeichnet, woraufhin Rechtsanwalt Andreas Gerstel vor dem Landgericht Bochum eine einstweilige Verfügung beantragte, die Herrn Gronen diese Aussage untersagen sollte.

Der Antrag wurde durch das Landgericht Bochum zurückgewiesen. Die Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor, die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Axel Gronen von wortfilter.de darf daher die Firma Schmidt Wellness GmbH auch weiterhin als Massenabmahner bezeichnen.

Auch in unserer Kanzlei ist übrigens eine größere Anzahl von Abmahnungen der Schmidt Wellness GmbH bekannt.

Am 20.11.2008 hat die Fa. Schmidt Wellnes im Übrigen einen wettebwerbsrechtlichen Rechtsstreit wegen der eBay Panne vor dem LG Bochum verloren. Rechtsanwalt Gerstel hat mittlerweile in meheren Fällen gegenüber Abgemahnten bzw. deren Anwälten erklärt, dass er Abmahnungen zurücknimmt.

Weitere Informationen finden Sie unter http://wortfilter.de/News/news3054.html sowie auf der Internetseite des Bundesverbandes Online-Handel e. V.

Stand: 27.04.2009

Ihre Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard und Rechtsanwalt Andreas Kempcke, Rostock

https://ssl-vg03.met.vgwort.de/na/b83e995fc94443d38e0c4758b5f21e5d