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Kopierschutztools der Firma S.A.D. verboten
Die
Firma S.A.D., Hersteller von Programmen wie MovieJack war durch die Änderung des
Urheberrechtsgesetzes besonders schwer getroffen. Nachdem die Umgehung von
Kopierschutzmaßnahmen nicht mehr erlaubt war, gab die Firma S.A.D. ein
Rechtsgutachten in Auftrag, das wir unter dem Titel "Kopierprogramme
für Privatkopie doch legal?" bereits einmal näher besprochen hatten.
Als
Folge des Gutachtens hatte S.A.D. Patches angeboten, die das Anfertigen von bis
zu drei Kopien verschlüsselter Video-DVDs ermöglichte, von S.A.D. als
"copycount" bezeichnet.
Diesen
Treiben hat nunmehr der Bundesverband der phonografischen Wirtschaft e.V. (IFPI)
durch eine einstweilige Verfügung gegen S.A.D. vor dem Landgericht München ein
Ende gesetzt. Erstaunlich ist eigentlich nicht die Unterlassungsverfügung
selbst, sondern die Tatsache, dass die phonografische Industrie Monate gebraucht
hat, um auf diese Tun zu reagieren.
Der
Vorsitzende der deutschen Phonoverbände, Gerd Gebhardt, gibt sich jedenfalls kämpferisch: "Wir
werden illegale Angebote zum Kopierschutzknacken auch zukünftig nicht hinnehmen
und unsere Rechte durchsetzen, egal gegen wen." Der Ton wird gegenüber
Softwareunternehmen sogar noch ein wenig härter: "Das gilt auch für
Softwareunternehmen, die an den Leistungen von Kreativen und Produzenten
schmarotzen wollen."
Man
kann davon ausgehen, dass die Firma S.A.D. die einstweilige Verfügung nicht
hinnehmen wird. Somit wird es endlich die höchstrichterliche Klärung geben, die
notwendig ist, um Fragen der Umgehung des Kopierschutzes einmal
höchstrichterlich beleuchten zu lassen.
In
einer Pressemitteilung
von S.A.D. gibt man sich dagegen gelassen und wartet die Hauptsacheklage
ab.
"Die einstweilige Verfügung stellt auch keine juristische
Bewertung des von S.A.D. eingeholten Professorengutachtens dar, weil anzunehmen
ist, dass dieses noch gar nicht Bestandteil des Verfahrens war. S.A.D. strebt
allerdings nun ein so genanntes Hauptsacheverfahren an, um genau dieses zu
erreichen. „Wichtig ist und bleibt die Rechtssprechung durch Gerichte und nicht
die Rechtssprechung durch Pressemitteilung eines Herrn Gebhardt, welcher ohnehin
nicht in der Lage ist, den richtigen Ton zu treffen“, so die Firma S.A.D. in
einer Pressemitteilung."
Nachtrag:
Wie
heise.de am
27.02.2004 meldete, hat S.A.D. den Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung
zurückgenommen. Die Verfügung wurde als endgültig anerkannt. Nach Aussagen des
Gerichtes kann ein Knacken von Kopierschutzmassnahmen niemals legal sein.
Ihr
Ansprechpartner. Rechtsanwalt Johannes Richard, Rostock
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