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Pressemitteilung von www.internetrecht-rostock

Abmahnsicher jetzt! Protestaktion von internetrecht-rostock.de gegen den Diskussionsentwurf des Bundesjustizministeriums zur neuen Musterwiderrufsbelehrung

 

Die Rechtsanwälte von internetrecht-rostock.de rufen zu einer Protestaktion gegen die geplante Neufassung der Musterwiderrufsbelehrung auf. Das Bundesjustizministerium plant momentan eine Aktualisierung der amtlichen Widerrufsbelehrung. Ein erster Diskussionsentwurf des Ministeriums liegt nunmehr vor und stößt im Internethandel auf erhebliche Kritik: Geht es nach dem Gesetzgeber, wird eine Widerrufsbelehrung für Verbraucher zukünftig über 12.500 Buchstaben umfassen bzw. mindestens 1.707 Wörter über vier DIN A 4-Seiten lang sein (Übersicht unter www.internetrecht-rostock.de/neue-widerrufsbelehrung.htm). "Da kein Verbraucher sich eine vierseitige Belehrung durchlesen wird, die selbst in einigen Teilen für Juristen unverständlich ist, bleibt nicht zuletzt der Verbraucherschutz auf der Strecke." - so der Rechtsanwalt und Experte für Internetrecht, Rechtsanwalt Johannes Richard.

 

Hintergrund der bisherigen Rechtsunsicherheit und Abmahngefahr für Internethändler war die Tatsache, dass der Gesetzgeber die Belehrung nur im Rahmen einer Verordnung gefasst hatte, anstatt diese als Gesetz zu erlassen. Aus diesem Grunde haben Gerichte mehrfach Formulierungen in der aktuellen Widerrufsbelehrung für unwirksam und wettbewerbswidrig gehalten. Noch immer werden viele Internethändler, die das amtliche Belehrungsmuster verwenden, kostenpflichtig abgemahnt.

 

"Dass der Gesetzgeber sich der herrschenden Rechtsunsicherheit und Abmahngefahr von Internetshops angenommen hat,  begrüße ich. Solange die Belehrung jedoch nicht als Gesetz erlassen und verbraucherfreundlich formuliert wird, wird es keine Sicherheit für Internethändler und Verbraucher geben.“  befürchtet Rechtsanwalt Richard.

 

Protestaktion gegen die neue Muster-Widerrufsbelehrung

 

Der deutsche Internethandel erwirtschaftet einen jährlichen Umsatz von 12 Milliarden Euro (Quelle: Forrester Research). Behindert wird dieser Wirtschaftszweig durch Rechtsunsicherheiten, die immer wieder Abmahner auf den Plan rufen. Nach Einschätzung von Rechtsanwalt Richard gehören angebliche oder tatsächlich falsche Widerrufsbelehrungen zu den häufigsten Abmahngründen von Internetshops.

 

Nie war der Zeitpunkt für den Internethandel so günstig wie jetzt, ein Stück Rechtssicherheit zu erreichen, um die streitige Frage der ordnungsgemäßen Belehrung über das Widerrufs- oder Rückgaberecht endgültig zu klären. Sollte der jetzige Diskussionsentwurf des Bundesjustizministeriums in dieser Form tatsächlich umgesetzt werden, hätte dies nach Einschätzung von Rechtsanwalt Richard zur Folge, dass mindestens 80 Prozent aller deutschen Internetshops erhebliche rechtliche Probleme bekommen werden.

 

Rechtsanwalt Richard ruft daher auf seiner Internetseite www.internetrecht-rostock.de zum Protest auf (www.internetrecht-rostock.de/abmahnsichere-widerrufsbelehrung.htm). Unter dem Motto "Abmahnsicher jetzt!" haben betroffene Internethändler die Möglichkeit, ein Musterschreiben an die Justizministerin, Frau Brigitte Zypries, zu schicken, um ihre Einwände gegen die beabsichtigte Änderung der Belehrung deutlich zu machen.

 

"Je mehr Händler sich an dieser Aktion beteiligen, desto größer ist die Chance, dass das Ministerium von seiner praxisfernen Belehrung abrückt und sowohl für den Verbraucher wie auch für den Internethandel mehr Rechtssicherheit schafft" - so die Hoffnung von Rechtsanwalt Richard.

 

22.11.2007

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Kontaktinformationen/Pressekontakt

 

Rechtsanwälte Langhoff, Dr. Schaarschmidt & Kollegen

Herr Rechtsanwalt Johannes Richard

Richard-Wagner-Straße 14

18055 Rostock

 

Tel. 0381/44 89 98-0

Fax: 0381/44 89 98-22

Mail: rostock@internetrecht-rostock.de

 

 

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Die Rechtsanwälte von  internetrecht-rostock.de sind auf Internetrecht, Wettbewerbsrecht sowie Urheberrecht spezialisiert.

 

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Rechtsanwalt Johannes Richard, Rechtsanwältin Elisabeth Vogt und Rechtsanwalt Andreas Kempcke (v.l.n.r)

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