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Pressemitteilung von www.internetrecht-rostock
Abmahnsicher
jetzt! Protestaktion von internetrecht-rostock.de gegen den Diskussionsentwurf
des Bundesjustizministeriums zur neuen Musterwiderrufsbelehrung
Die
Rechtsanwälte von internetrecht-rostock.de rufen zu einer Protestaktion gegen
die geplante Neufassung der Musterwiderrufsbelehrung auf. Das
Bundesjustizministerium plant momentan eine Aktualisierung der amtlichen
Widerrufsbelehrung. Ein erster Diskussionsentwurf des Ministeriums liegt nunmehr
vor und stößt im Internethandel auf erhebliche Kritik: Geht es nach dem
Gesetzgeber, wird eine Widerrufsbelehrung für Verbraucher zukünftig über 12.500
Buchstaben umfassen bzw. mindestens 1.707 Wörter über vier DIN A 4-Seiten lang
sein (Übersicht unter www.internetrecht-rostock.de/neue-widerrufsbelehrung.htm).
"Da kein Verbraucher sich eine vierseitige Belehrung durchlesen wird, die selbst
in einigen Teilen für Juristen unverständlich ist, bleibt nicht zuletzt der
Verbraucherschutz auf der Strecke." - so der Rechtsanwalt und Experte für
Internetrecht, Rechtsanwalt Johannes Richard.
Hintergrund
der bisherigen Rechtsunsicherheit und Abmahngefahr für Internethändler war die
Tatsache, dass der Gesetzgeber die Belehrung nur im Rahmen einer Verordnung
gefasst hatte, anstatt diese als Gesetz zu erlassen. Aus diesem Grunde haben
Gerichte mehrfach Formulierungen in der aktuellen Widerrufsbelehrung für
unwirksam und wettbewerbswidrig gehalten. Noch immer werden viele
Internethändler, die das amtliche Belehrungsmuster verwenden, kostenpflichtig
abgemahnt.
"Dass
der Gesetzgeber sich der herrschenden Rechtsunsicherheit und Abmahngefahr von
Internetshops angenommen hat,
begrüße ich. Solange die Belehrung jedoch nicht als Gesetz erlassen und
verbraucherfreundlich formuliert wird, wird es keine Sicherheit für
Internethändler und Verbraucher geben.“
befürchtet Rechtsanwalt Richard.
Protestaktion
gegen die neue Muster-Widerrufsbelehrung
Der
deutsche Internethandel erwirtschaftet einen jährlichen Umsatz von 12 Milliarden
Euro (Quelle: Forrester Research). Behindert wird dieser Wirtschaftszweig durch
Rechtsunsicherheiten, die immer wieder Abmahner auf den Plan rufen. Nach
Einschätzung von Rechtsanwalt Richard gehören angebliche oder tatsächlich
falsche Widerrufsbelehrungen zu den häufigsten Abmahngründen von Internetshops.
Nie
war der Zeitpunkt für den Internethandel so günstig wie jetzt, ein Stück
Rechtssicherheit zu erreichen, um die streitige Frage der ordnungsgemäßen
Belehrung über das Widerrufs- oder Rückgaberecht endgültig zu klären. Sollte der
jetzige Diskussionsentwurf des Bundesjustizministeriums in dieser Form
tatsächlich umgesetzt werden, hätte dies nach Einschätzung von Rechtsanwalt
Richard zur Folge, dass mindestens 80 Prozent aller deutschen Internetshops
erhebliche rechtliche Probleme bekommen werden.
Rechtsanwalt
Richard ruft daher auf seiner Internetseite www.internetrecht-rostock.de zum
Protest auf (www.internetrecht-rostock.de/abmahnsichere-widerrufsbelehrung.htm).
Unter dem Motto "Abmahnsicher jetzt!" haben betroffene Internethändler die
Möglichkeit, ein Musterschreiben an die Justizministerin, Frau Brigitte Zypries,
zu schicken, um ihre Einwände gegen die beabsichtigte Änderung der Belehrung
deutlich zu machen.
"Je
mehr Händler sich an dieser Aktion beteiligen, desto größer ist die Chance, dass
das Ministerium von seiner praxisfernen Belehrung abrückt und sowohl für den
Verbraucher wie auch für den Internethandel mehr Rechtssicherheit schafft" - so
die Hoffnung von Rechtsanwalt Richard.
22.11.2007
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Rechtsanwälte Langhoff,
Dr. Schaarschmidt & Kollegen
Herr
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