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Computernutzer
müssen Passwörter sichern, sonst droht Haftung! (LG Köln vom 27.09.2006)
Die sehr weitreichende Rechtsprechung, gerade des
Landgerichtes Hamburg zur Tauschbörsen-Nutzung und zur Haftung bei bspw.
ungesicherten Wlan`s, steckt mittlerweile auch in andere Bereiche der
Computernutzung durch. Sehr lesenswert ist ein Beschluss des
Landgerichtes Köln vom 27.09.2006, Az: 28 O 364/06
. Neben
den rechtlichen Ausführungen ist der Sachverhalt nicht uninteressant. Gestritten
hatten sich zwei Anwälte, die beide in einem Anwaltsportal tätig waren, in dem
Rechtsuchende den Rat von Anwälten suchen können. Um in dem Forum Fragen
beantworten zu können, ist es erforderlich, dass ein nur dem Rechtsanwalt
bekannter Nutzername und ein Passwort eingegeben wird. Unter dem Namen des
Antragsgegners wurde eine Frage eines Rechtsuchenden beantwortet und ferner der
Antragsteller mit erheblichen Schmähungen belegt.
Der
beklagte Anwalt, unter dessen Account Fragen beantwortet worden waren, hatte
behauptet, es sei nicht er sondern sein Sohn gewesen, der seine Abwesenheit
ausgenutzt habe, um in dem Anwaltsportal und anderen Foren unter seinem Namen zu
schreiben und juristische Fragen zu beantworten. Ob der Sohn hierbei über eine
juristische Vorkenntnis verfügte, ergibt sich aus dem Sachverhalt leider nicht.
Die Zuverlässigkeit von Antworten in Anwaltsportalen erscheinen vor diesem
Hintergrund in einem ganz anderen Licht.
Nachdem der Antragsgegner-Kollege in der mündlichen
Verhandlung offensichtlich eine Unterlassungserklärung abgegeben hatte, hatte
das Gericht nur noch über die Kosten zu entscheiden. Es legte die Kosten des
Verfahrens dem Antragsgegner auf. Neben dem Lokalkollorit dieses Anwaltskrieges
sind die Gründe durchaus lesenswert. Das Landgericht nahm eine sogenannte
Störerhaftung an. Störer ist derjenige, der nicht selbst eine Handlung begeht
sondern in irgendeiner Weise willentlich und kausal an der Beeinträchtigung
mitgewirkt hat. Zur Begründung zieht das Gericht die bekannten
Urteile zur Tauschbörsenhaftung u. a. des Landgerichtes Hamburg
heran. Das Gericht ging davon aus, dass die Passwörter im
Browser bereits gespeichert waren und der Verfügungsbeklagte aus diesem Grund
haftet. Nach Ansicht des Gerichtes hat er jedenfalls durch die Nichteinhaltung
auch nur eines Mindestmaßes an Sicherheitsvorkehrungen seinen Kindern den Zugang
zu dem Anwaltsforum ermöglicht. Entweder, indem er Nutzername und Passwort an
seine Kinder weitergab oder Nutzername und Passwort im Computer speicherte.
Gegebenenfalls, nachdem der Nutzer eingeloggt war, reicht es nach Ansicht des
Landgerichtes sogar aus, wenn die Funktion in den Browsern, die ein
automatisches Einloggen ermöglicht, nicht ausgeschaltet wird. Computertechnische
Unkenntnis schützt hierbei nicht. Diese wird für den Fall der automatischen
Passwortvervollständigung in Browsern aus Sicht des Gerichtes als "gänzlich
lebensfremd und nicht nachvollziehbar" angesehen. Dies ist insofern
nachvollziehbar, als dass bei einer automatischen Passworteingabe dies in jedem
Browser ausdrücklich angezeigt und bestätigt werden muss. Das Landgericht sieht
es als notwendig an, das Risiko dadurch zu minimieren, durch einfachste
Sicherheitsvorkehrungen den automatischen Zugang auszuschließen. Hierzu reicht
entweder eine entsprechende Einstellung im Browser oder, was grundsätzlich zu
empfehlen wäre, automatische Passwortfunktionen nicht zu nutzen.
Die praktischen
Schlussfolgerungen:
Das
Urteil gibt Anlass, darauf hinzuweisen, dass mit Passworten für Foren,
Internetzugänge oder gewerbliche Portale sehr sorgfältig umgegangen werden muss.
Aus Sicht des Nutzers ist es bei der Vielzahl der Passworte und Nutzernamen, die
er sich heutzutage merken muss, sicherlich nachvollziehbar, dass er
entsprechende Funktionen von Internet-Browsern nutzt, die zur Folge haben, dass
er sich nichts merken muss, sondern nur mit ein paar Klicks eingeloggt ist. Wer
dies tut, muss sich jedoch darüber im Klaren sein, dass er gegebenenfalls für
alles haftet, was dadurch von seinem Rechner aus unternommen wird. Neben
ehrverletzenden Einträgen, Beratungen als Nichtanwalt in einem Anwaltsportal
sind auch Kaufverträge in Internet-Auktionshäusern denkbar. Der Schaden kann
jedenfalls sehr weitreichend sein. Vor dem Hintergrund, dass die Rechtsprechung
mittlerweile eine Verschlüsselung von Wlan`s fordert, wird man annehmen müssen,
dass auch eine automatische Passwortvervollständigung in Browsern zu einem
haftungsrechtlichen Problem führen kann und somit besser nicht genutzt werden
sollte. Des Weiteren sollten Passworte sorgfältig verwahrt und nicht öffentlich
gemacht werden. Anderenfalls ist eine Haftung für das, was von dem eigenen
Rechner aus geschieht, nur schwer zu vermeiden.
Ihr
Ansprechpartner: Rechtsanwalt
Johannes Richard, Rostock
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