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Computernutzer müssen Passwörter sichern, sonst droht Haftung!  (LG Köln vom 27.09.2006)

 

Die sehr weitreichende Rechtsprechung, gerade des Landgerichtes Hamburg zur Tauschbörsen-Nutzung und zur Haftung bei bspw. ungesicherten Wlan`s, steckt mittlerweile auch in andere Bereiche der Computernutzung durch. Sehr lesenswert ist ein Beschluss des Landgerichtes Köln vom 27.09.2006, Az: 28 O 364/06 . Neben den rechtlichen Ausführungen ist der Sachverhalt nicht uninteressant. Gestritten hatten sich zwei Anwälte, die beide in einem Anwaltsportal tätig waren, in dem Rechtsuchende den Rat von Anwälten suchen können. Um in dem Forum Fragen beantworten zu können, ist es erforderlich, dass ein nur dem Rechtsanwalt bekannter Nutzername und ein Passwort eingegeben wird. Unter dem Namen des Antragsgegners wurde eine Frage eines Rechtsuchenden beantwortet und ferner der Antragsteller mit erheblichen Schmähungen belegt.

 

Der beklagte Anwalt, unter dessen Account Fragen beantwortet worden waren, hatte behauptet, es sei nicht er sondern sein Sohn gewesen, der seine Abwesenheit ausgenutzt habe, um in dem Anwaltsportal und anderen Foren unter seinem Namen zu schreiben und juristische Fragen zu beantworten. Ob der Sohn hierbei über eine juristische Vorkenntnis verfügte, ergibt sich aus dem Sachverhalt leider nicht. Die Zuverlässigkeit von Antworten in Anwaltsportalen erscheinen vor diesem Hintergrund in einem ganz anderen Licht.

 

Nachdem der Antragsgegner-Kollege in der mündlichen Verhandlung offensichtlich eine Unterlassungserklärung abgegeben hatte, hatte das Gericht nur noch über die Kosten zu entscheiden. Es legte die Kosten des Verfahrens dem Antragsgegner auf. Neben dem Lokalkollorit dieses Anwaltskrieges sind die Gründe durchaus lesenswert. Das Landgericht nahm eine sogenannte Störerhaftung an. Störer ist derjenige, der nicht selbst eine Handlung begeht sondern in irgendeiner Weise willentlich und kausal an der Beeinträchtigung mitgewirkt hat. Zur Begründung zieht das Gericht die bekannten Urteile zur Tauschbörsenhaftung u. a. des Landgerichtes Hamburg heran. Das Gericht ging davon aus, dass die Passwörter im Browser bereits gespeichert waren und der Verfügungsbeklagte aus diesem Grund haftet. Nach Ansicht des Gerichtes hat er jedenfalls durch die Nichteinhaltung auch nur eines Mindestmaßes an Sicherheitsvorkehrungen seinen Kindern den Zugang zu dem Anwaltsforum ermöglicht. Entweder, indem er Nutzername und Passwort an seine Kinder weitergab oder Nutzername und Passwort im Computer speicherte. Gegebenenfalls, nachdem der Nutzer eingeloggt war, reicht es nach Ansicht des Landgerichtes sogar aus, wenn die Funktion in den Browsern, die ein automatisches Einloggen ermöglicht, nicht ausgeschaltet wird. Computertechnische Unkenntnis schützt hierbei nicht. Diese wird für den Fall der automatischen Passwortvervollständigung in Browsern aus Sicht des Gerichtes als "gänzlich lebensfremd und nicht nachvollziehbar" angesehen. Dies ist insofern nachvollziehbar, als dass bei einer automatischen Passworteingabe dies in jedem Browser ausdrücklich angezeigt und bestätigt werden muss. Das Landgericht sieht es als notwendig an, das Risiko dadurch zu minimieren, durch einfachste Sicherheitsvorkehrungen den automatischen Zugang auszuschließen. Hierzu reicht entweder eine entsprechende Einstellung im Browser oder, was grundsätzlich zu empfehlen wäre, automatische Passwortfunktionen nicht zu nutzen.

 

Die praktischen Schlussfolgerungen:

 

Das Urteil gibt Anlass, darauf hinzuweisen, dass mit Passworten für Foren, Internetzugänge oder gewerbliche Portale sehr sorgfältig umgegangen werden muss. Aus Sicht des Nutzers ist es bei der Vielzahl der Passworte und Nutzernamen, die er sich heutzutage merken muss, sicherlich nachvollziehbar, dass er entsprechende Funktionen von Internet-Browsern nutzt, die zur Folge haben, dass er sich nichts merken muss, sondern nur mit ein paar Klicks eingeloggt ist. Wer dies tut, muss sich jedoch darüber im Klaren sein, dass er gegebenenfalls für alles haftet, was dadurch von seinem Rechner aus unternommen wird. Neben ehrverletzenden Einträgen, Beratungen als Nichtanwalt in einem Anwaltsportal sind auch Kaufverträge in Internet-Auktionshäusern denkbar. Der Schaden kann jedenfalls sehr weitreichend sein. Vor dem Hintergrund, dass die Rechtsprechung mittlerweile eine Verschlüsselung von Wlan`s fordert, wird man annehmen müssen, dass auch eine automatische Passwortvervollständigung in Browsern zu einem haftungsrechtlichen Problem führen kann und somit besser nicht genutzt werden sollte. Des Weiteren sollten Passworte sorgfältig verwahrt und nicht öffentlich gemacht werden. Anderenfalls ist eine Haftung für das, was von dem eigenen Rechner aus geschieht, nur schwer zu vermeiden.

 

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard, Rostock

 

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Rechtsanwalt Johannes Richard, Rechtsanwältin Elisabeth Vogt und Rechtsanwalt Andreas Kempcke (v.l.n.r)

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