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MP3 – Download illegal
Bitte beachten Sie, dass dieser
Beitrag sich auf die bisherige Fassung des Urhebergesetzes bezieht.
Änderungen ergeben sich durch das Urheberrecht in
der Informationsgesellschaft. Beachten Sie bitte dazu unsere FAQ.
Zur neuen Rechtslage lesen Sie bitte unseren Beitrag"Mit einem
Bein im Knast - rechtliche Gefahren bei Internettauschbörsen"
Über Musiktauschbörsen wie morpheus oder KaZaa ist es problemlos
möglich, aktuelle Musik im MP3 Format herunterzuladen.
Durch
die Umwandlung einer Musikdatei auf einer CD in eine MP3-Datei wird diese Datei
nicht zu Software sondern bleibt Musik und unterfällt dem urheberrechtlichen
Schutz von Musikwerken gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 2 Urhebergesetz.
MP3-Dateien
ins Netz stellen erlaubt?
Eine
Vervielfältigung von Musik ist laut Urhebergesetz nur sehr eingeschränkt
möglich. Erlaubt ist es, gemäß § 53 Abs. 1 nur, einzelne Kopien zum privaten
Gebrauch herzustellen. Zum privaten Kreis gehören persönlich verbundene
Personen, Familienmitglieder und Freunde. Die Rechtsprechung hat vor Jahren
einmal festgelegt, dass die maximale Anzahl der Privatkopien bei 7 liegt. Soweit
MP3-Dateien ins Netz gestellt werden, um sie einem sehr überschaubaren
Personenkreis von Freunden, maximal 7 zugänglich zu machen, dürfte dies gemäß §
53 Abs. 1 Urhebergesetz erlaubt sein, wobei gewährleistet sein muß, dass nur
dieser begrenzte Personenkreis auf die Dateien Zugriff hat. Dieser Fall ist
jedoch eher theoretischer Natur.
Der
Upload in das Internet oder eine Musiktauschbörse für eine Vielzahl von
Nutzern ist illegal und wird gemäß
§ 106 Urhebergesetz mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren
bestraft.
In
Praxis relevanter ist jedoch eine Schadensersatzpflicht der Musikindustrie
gegenüber dem Uploader. Beim Filesharing mag dies schwer zu ermitteln und
relativ unerheblich sein. Beim Upload auf ftp-Server von bzw. ganzen Alben sieht
es schon anders aus. Hier kann, wie aus anwaltlicher Praxis bekannt ist, er
Täter u. U. ermittelt werden. In diesem Fall wird es richtig teuer. Mit
Schadenersatzansprüchen pro download bis zur Höhe des CD-Preises muss gerechnet
werden. Angesicht der hohen Anzahl von Downloads, die hier oft zusammenkommen,
kann dies finaziell existenzbedrohend werden. Minderjährigkeit schützt
hierübrigens nicht, da Minderjährige ab dem 7. Lebensjahr haften und auch einem
13 jährigen die Illegalotät seines Handeln bekannt sein müsste.
Ist
der Download von MP 3 Dateien legal?
Die
Frage, ob der Download von MP3-Dateien legal ist, ist rechtlich umstritten. Wie
bereits dargestellt, ist eine Vervielfältigung von Musik gemäß § 53 Abs. 1
Urhebergesetz nur im privaten Kreise statthaft. Die Veröffentlichung im Netz hat
somit zur Folge, dass die Vervielfältigung nicht durch § 53 Abs. 1 Urhebergesetz
erlaubt war. Es wird daher angenommen, dass wenn die Ausgangskopie der MP3 Datei
auf im Internet illegal ist, auch der Download nicht erlaubt ist.
Die
Diskussion geht vereinfacht in die Richtung, dass das, was illegal angeboten
wird, auch nicht rechtmäßig kopiert werden kann. Durch den Download wird das
Musikstück vervielfältigt, so dass ebenfalls eine Strafbarkeit gemäß § 106
Urhebergesetz gegeben ist. Die Befürworter, die den Download von MP3-Dateien als
legal ansehen, argumentieren in erster Linie damit, dass § 53 Urhebergesetz vom
Wortlaut nicht auf die Legalität des Ausgangsmaterials abstellt. Soweit im
Rahmen der Privatkopie gemäß § 54 Urhebergesetz eine Vergütungspflicht durch
eine Abgabe auf Tonträger vorgesehen ist, sei dies kein Argument, die
Illegalität der Privatkopie im Fall des Internetdownloads anzunehmen, da sich §
54 Urhebergesetz lediglich an die Hersteller der entsprechenden Geräte wendet.
Da
§ 53 Urhebergesetz selbst keine legal entstandene Ausgangskopie erwähnt, kann
sich eine solche Einschränkung nur aus allgemeinen Normen oder Rechtsgedanken
ergeben. Hier sind die Grundwertungen des § 96 Urhebergesetz heranzuziehen,
demzufolge rechtswidrige gestellte Vervielfältigungsstücke weder verbreitet noch
zur öffentlichen Wiedergabe benutzt werden dürfen. Aus § 96 Urhebergesetz lässt
sich somit der allgemeine Rechtsgedanke herauslesen, dass eine Nutzungshandlung,
die als Ausgangsmaterial ein urheberrechtswidrig erstelltes Stück verwendet,
nicht zulässig sein kann. Im übrigen ist das Gefahrenpotenzial gerade bei
digitaler Vervielfältigungsmöglichkeit ähnlich hoch.
Zudem
würde, würde man den Download erlauben ursprünglich illegales Material dadurch
im Nachhinein durch eine unberechtigte Vervielfältigungshandlung legal werden.
Diese "Musikwäsche" kann nicht im Sinne des Gesetzgebers sein.
Eine
Abmahnung oder ein Strafverfahren kann sogar drohen, wenn auf einer Homepage auf
Seiten gelinkt wird, auf denen MP3-Dateien heruntergeladen werden können.
Nach
dem neuen Urheberrecht wird eine Privatkopie bei Musik-CDs, die mit einem
Kopierschutz versehen sind, nicht mehr erlaubt sein.
Strafverfahren
gegen Internetnutzer, die sich MP3-Dateien heruntergeladen haben, sind jedoch
nicht bekannt.
Auf
die Tatsache, ob die MP3-Dateien kostenlos oder kostenpflichtig angeboten
werden, kommt es bei der Frage, ob der Upload illegal ist nicht an. Bei einem
gewerblichen Verbreiten von MP3-Dateien ist jedoch mit einem höherem Strafmaß zu
rechnen.
03.12.2002
Ihr
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard, Rostock
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