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Mehrwertsteuerangabe bei eBay und Internetshops-
wettbewerbsrechtlich nur eine Bagatelle? (KG Berlin)
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Gemäß
§ 1 Abs.
2 Preisangabenverordnung muss in räumlicher Nähe zum Preis sowohl bei
eBay-Angeboten, wie auch in Internetshops angegeben werden, dass der Preis die
Mehrwertsteuer enthält. Dies erfolgt in der Regel durch einen Hinweis mit dem
sinngemäßen Inhalt "inkl. MwSt". Seit der
Entscheidung des OLG Hamburg vom 21.02.2005, wie auch OLG Hamburg vom
04.01.2007 hat sich die Verpflichtung herauskristallisiert, diese
Information wirklich in räumlicher Nähe zum Preis unterzubringen.
Ob
diese Rechtsprechung aufrecht zu erhalten ist, bleibt abzuwarten. Spannend wird
es insbesondere durch eine aktuelle Entscheidung des Kammergerichtes Berlin (Beschluss
vom 11.05.2007, Az.: 5 W 116/07). Vorliegend ging es um Angebote bei eBay im
Rahmen der Sofort-Kauf-Option. Einen Mehrwertsteuerhinweis erfolgte lediglich
auf der Mich-Seite unter der Überschrift "Zahlungs/Versandkosten". Das
Kammergericht hat einen Verstoß gegen § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Abs. 6 Satz 2
Preisangabenverordnung als Bagatelle angesehen. Nach Ansicht des Gerichtes führt
der fehlende Hinweis auf die enthaltene Mehrwertsteuer nicht zu einem Nachteil
der Mitwettbewerber. Es heißt insofern in der Entscheidung "Die gemäß.....
Preisangabenverordnung bei Fernabsatzgeschäften erforderliche Angabe zur
Umsatzsteuer ist nur eine Klarstellung für den Verbraucher, da Endpreise ohnehin
die Umsatzsteuer enthalten müssen. Zwar kann ein Verstoß gegen die
Preisangabenverordnung grundsätzlich erheblich im vorgenannten Sinne sein.
Dennoch ist dies im Streitfall nicht anzunehmen. Denn Verbraucherinteressen
werden bei einer Verletzung dieser Preisangabenvorschrift nicht spürbar
beeinträchtigt, da die richtige Preisermittlung für den Verbraucher insofern
unberührt bleibt"
Wir
stimmen dieser Rechtsprechung vollumfänglich zu, dürfen jedoch an dieser Stelle
darauf hinweisen, dass die Abmahnfalle "fehlende Mehrwertsteuerangabe" durch die
Entscheidung des Kammergerichtes noch nicht erledigt sein dürfte. Dies ergibt
sich insbesondere daraus, dass insbesondere das OLG Hamburg Verstöße gegen die
Preisangabenverordnung nicht als Bagatelle ansieht. Hier wird wohl der
Bundesgerichtshof ein endgültige Machtwort sprechen müssen. eBay-Händler und
Shopbetreiber sollten somit auch weiterhin darauf achten, die Vorgaben der
Rechtsprechung des OLG Hamburg einzuhalten, demzufolge in räumlicher Nähe zum
Preis anzugeben ist, dass der Preis inklusive Mehrwertsteuer ist.
Stand:01.06.2007
Ihr
Ansprechpartner: Rechtsanwalt
Johannes Richard, Rostock
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