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400.000 Mainpean Dialer
rechtskräftig verboten
Bonn, den 02. April
2004
Widerruf von fast 400.000
Dialerregistrierungen bestandskräftig
- keine Zahlungspflicht der
Verbraucher
Der Widerruf von fast 400.000
Dialerregistrierungen, der im Oktober 2003 von der Regulierungsbehörde für
Telekommunikation und Post (Reg TP) ausgesprochen wurde (siehe Pressemitteilung
Reg TP vom 27. Oktober 2003), ist heute bestandskräftig geworden. Nachdem das
betroffene Unternehmen gegen die Entscheidung der Reg TP vor dem
Verwaltungsgericht Köln geklagt hatte, hat es heute in der mündlichen
Verhandlung die Klage zurückgenommen. Damit gelten die Dialer als nie
registriert und für den Verbraucher bestand damit zu keiner Zeit eine
Zahlungsverpflichtung.
Die Reg TP hatte die
Registrierung widerrufen, weil die Dialer nicht die von der Reg TP festgelegten
Mindestanforderungen erfüllten und die zur Registrierung von Dialern vorgelegte
Konformitätserklärung nicht dem tatsächlichen Verhalten der Dialer
entsprach.
Mit einer solchen
Konformitätserklärung müssen die Dialeranbieter bestätigen, dass die von ihnen
in Verkehr gebrachten Dialer den rechtlichen Mindestanforderungen entsprechen.
Eine falsche Konformitätserklärung führt zum Entzug der im
Mehrwertdienstemissbrauchsgesetz vorgeschriebenen Registrierung.
Quelle: Pressemitteilung
der
Regulierungsbehörde für
Telekommunikation und Post, Pressestelle
Postfach 8001, 53105 Bonn /
Tulpenfeld 4, 53113 Bonn
Telefon:
(0228) 14-9921, Fax: (0228)14-8975, http://www.regtp.de
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