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Endlich geklärt: Darf man Kühe fotografieren oder verletzt dies das Persönlichkeitsrecht der Kuh? (AG Köln)?

 

Es gibt Urteile, die stellen ein absolutes Highlight dar, da die Kläger und deren Rechtsanwälte offensichtlich nur wenig begriffen haben. Dies gilt insbesondere für das Urheberrecht.

 

Man muss sich schon manchmal fragen, mit welchen abstrusen Rechtsfällen und Klagen deutsche Gerichte verstopft werden. Das Amtsgericht Köln (Urteil vom 22.06.2010, Az.: 111 C 33/10) hatte sich mit zwei lebenswichtigen Frage zu beschäftigen:

 

   1. Darf man fremde Kühe fotografieren und das Foto dann veröffentlichen?

 

   2. Haben Kühe ein allgemeines Persönlichkeitsrecht?

 

Der Fall war folgender:

 

Die Klägerin ist Bäuerin und hatte ein Kalb. Die Beklagte ist Eventveranstalterin. Für eine "Kuh-Charity-Party" verwendete die Eventveranstalterin drei Bilder des Rinderkalbs "Anita" mit einer Ohrmarken-Kennnummer. Die Bilder waren durch Dritte bei einem Besuch auf dem Bauernhof der Klägerin gefertigt worden. Die Bilder wurden ferner auch in der Presse veröffentlicht.

 

Die Bäuerin sah sich in ihren Eigentumsrechten verletzt und forderte den nicht geringen Pauschal-Schadenersatz in Höhe von 2.000,00 Euro mit der Behauptung, dies seien Kosten, die sie dafür hätte verlangen können, wenn ein Dritter gewerbliche Fotos von "Anita" hätte machen wollen, um damit Werbung zu betreiben. Man mag gar nicht darüber nachdenken, wie hoch die Kosten für ein Foto einer ganzen Herde von Kühen wären...

 

Auf die deutsche Rechtsprechung ist jedoch Verlass, die Klage wurde abgewiesen. Schön der Satz im Urteil:

 

"Das Rinderkalb "Anita" der Klägerin ist weder durch die Fertigung der Fotos noch durch deren Verbreitung durch die Beklagte verletzt bzw. beschädigt worden."

 

Mit anderen Worten: Ein Foto lässt das Eigentum unberührt, die Kuh ging auch nicht kaputt.

 

Hübsch auch der Satz:

 

"Ein Schadenersatzanspruch der Klägerin aus § 823 Abs. 1 BGB ist auch nicht unter dem Gesichtspunkt einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Klägerin gegeben."

 

Offensichtlich besteht eine fast psychische Identität zwischen Bäuerin und Kuh ... Nicht jedoch im vorliegenden Fall:

 

"Vorliegend ist der Fall jedoch anders, da durch die Fotos des Rinderkalbs "Anita" keine Rückschlüsse auf die Persönlichkeit der Klägerin erfolgen können."

 

Da sind ja wir beruhigt, aber nicht so sicher ...

 

Das Gericht führt dann aus, dass, anders als bei Häusern bzw. Wohnungen, wo deren Eigentümer bzw. Besitzer gestaltend tätig werden und sich daraus Rückschlüsse auf deren Persönlichkeit und Lebensstil schließen lassen, dies bei Fertigung eines Fotos eines Kalbes nicht der Fall sei.

 

Uns bleibt nur noch zu sagen: Eine Kuh macht muh, mehrere Kühe machen Mühe.

 

Das Weltbild von Landwirten scheint manchmal schon etwas eigenartig zu sein...

 

Ihr Ansprechpartner bei Kühen und Urheberrrecht: Rechtsanwalt Johannes Richard, Rostock

 

 

Beratung? Wir machen das.

Tel: 0381 448998-0 · Fax: 0381 448998-22
E-Mail: rostock--an--internetrecht-rostock--punkt--de

Rechtsanwalt Johannes Richard, Rechtsanwältin Elisabeth Vogt und Rechtsanwalt Andreas Kempcke (v.l.n.r)

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