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Die Musikindustrie zieht
durch: Erste erfolgreiche Verfahren gegen illegale Musikanbieter in
"Tauschbörsen": Auszubildender aus Cottbus zahlt mehr als 8.000 Euro -
57-jähriger Lehrer im Raum Stuttgart geständig
Kenntnis der Illegalität von
"Tauschbörsen"-Angeboten in Deutschland am höchsten
Das erste Verfahren gegen einen
illegalen Anbieter von Musik in einer "Tauschbörse" ist erfolgreich zum
Abschluss gebracht worden: Ein 23-jähriger Auszubildender in Cottbus hatte
mehrere tausend Musiktitel illegal bei KaZaa angeboten. Der Mann zahlt 8.000
Euro, die zivilrechtlich im Vergleichsweg vereinbart wurden. Außerdem wurde er
zu einer Zahlung von 80 Tagessätzen (wegen geringen Einkommens in diesem Fall
400 Euro) Geldstrafe zuzüglich der Gerichtskosten verurteilt. Das Urteil ist
bereits rechtskräftig.
Der Fall des Auszubildenden ist
einer von 68, in denen die deutsche Musikwirtschaft, vertreten durch die
Hamburger Rechtsanwaltskanzlei Rasch, Strafanzeigen gestellt hatte (vgl.
Presseerklärung vom 30.3.2004).
Auf Anfrage der
Staatsanwaltschaft teilte der Provider im April die Identität des Musikpiraten
mit. Zur Beweissicherung beantragte die regional zuständige Staatsanwaltschaft
eine Hausdurchsuchung, die Anfang Mai stattgefunden hat. Die Mutter des
Beschuldigten wurde von der Arbeit abgeholt, der Straftäter erschien wenig
später ebenfalls zu Hause. Die Polizei fand einen PC mit rund 6.000 Musiktiteln
als MP3-Dateien und beschlagnahmte rund 100 gebrannte CD-Rohlinge mit weit mehr
als 1.000 Musiktiteln.
Nach der strafrechtlichen
Verurteilung im beschleunigten Verfahren wurden auch die zivilrechtlichen
Ansprüche schnell geklärt. Der Rechtsverletzer unterzeichnete eine
Unterlassungserklärung, mit der er sich verpflichtet, künftig keine illegalen
Musikangebote mehr zu unterbreiten. Außerdem verpflichtete er sich zur Zahlung
von 8.000 Euro Schadenersatz. Die Höhe der zivilrechtlichen Forderung trägt dem
großen Umfang der illegalen Musikangebote Rechnung.
Eine weitere Hausdurchsuchung hat
in der vergangenen Woche im Raum Stuttgart stattgefunden; dort wurden zwei
Computer eines 57-jährigen Lehrers mit mehreren tausend Musiktiteln
beschlagnahmt, obwohl der Mann nur 25 Original-CDs besitzt. Der Mann hat die
Taten gestanden, das Strafverfahren läuft, und zivilrechtliche Forderungen
wurden geltend gemacht.
Außerdem kündigen die Musikfirmen
die Einleitung weiterer Verfahren an. Gerd Gebhardt, Vorsitzender der deutschen
Phonoverbände: "Wir wehren uns gegen Rechtsverletzer, die sich trotz
umfangreicher Aufklärungsmaßnahmen nicht von illegalen Musikangeboten abhalten
lassen. Der erste Fall ist als Präzedenzfall abgeschlossen - die nächsten Fälle
werden folgen."
In Deutschland ist die Kenntnis
der Rechtslage im Hinblick auf "Tauschbörsen"-Angebote am höchsten in ganz
Europa. 79% der Deutschen wissen, dass Musikangebote in "Tauschbörsen" praktisch
immer illegal sind; vor einem halben Jahr waren es noch 74%. 72% aller Befragten
wissen, dass Rechtsverfahren gegen illegale Musikanbieter im Internet
eingeleitet wurden. 71% - also fast alle Personen, die davon Kenntnis haben -
halten das Vorgehen für wirkungsvoll. 66% der Befragten unterstützen das
Vorgehen der Rechteinhaber gegen illegale Angebote - auch hier der höchste Wert
in Europa. Das sind die Ergebnisse einer Studie, die im Auftrag des
internationalen Tonträgerverbandes IFPI von der GfK in Deutschland,
Großbritannien, Dänemark und Frankreich durchgeführt wurde. Befragt wurden 1.000
Personen je Land, in Dänemark 500.
Zugenommen hat auch die Kenntnis
über legale Musikangebote im Internet. Etwa 20 Dienste bieten allein in
Deutschland Musik zum Herunterladen an, weltweit sind es rund 100. Der legale
Musikmarkt im Internet etabliert sich zügig.
Quelle:
Pressemitteilung ifpi.de
Weitere Informationen zum Thema:
Die
Rechtslage bei der Nutzung von Tauschbörsen: Mit einem Bein im
Knast.
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