Home

Kontakt

Newsletter bestellen

zu den Favoriten hinzufügen


Home

Abmahnung u. Rechtsschutz

· Übersicht zur Abmahnung

· Abmahnung vermeiden - rechtssicher verkaufen

· Wettbewerbsrecht

· Markenrecht

· Urheberrecht und Fotorecht

· Filesharing-Recht

Verkaufen per Telefon oder Mail

Ebay- Amazon- und Shoprecht

· Buttonpflicht für Internetshops

· Ebay und Internetauktionen

· Amazon-Recht

· Recht der Internetshops

· Widerrufsbelehrung

Internetrecht

· Facebook-Recht

· Internetrecht Aktuell

Service

· Urteile und Besprechungen

· Gesetze im Web

· Wir in der Presse / Journalisten

· Service für Anwälte

· Unseren Newsletter bestellen

Rechtsberatung

· Hilfe bei Abmahnungen

· Rechtliche Absicherung Ebay- Amazon oder Internetshop

· Mandantenfragebogen für eBay- Amazon- und Shopberatung

· Rechtliche Absicherung Verkauf per Telefon oder Mail

· Vollmachtsformulare

Kontakt / Die Anwälte

· Impressum

· Die Kanzlei

Datenschutzhinweis für google+1 und Facebook



Wenn Sie aktuell

 diese Stop-Zeichen sehen,

versucht Ihr Internetbrowser gerade Kontakt

zu einer Webseite herzustellen, die im Zusammenhang mit der

Verbreitung von Kinderpornografie genutzt wird. Kinderpornografie

ist strafbar und ein Verbrechen an Kindern. Das Problem der Kinderpornografie

im Internet lässt sich jedoch nicht mit einer technischen Sperrmaßnahme lösen, die

selbst von Computer-Laien problemlos umgangen werden kann. Durch eine Internetsperre wird die Produktion und Verbreitung von Kinderpornografie nicht bekämpft sondern nur verdeckt. Die im Zusammenhang mit der beschlossenen Internetsperre bei Kinderpornografie eingeführten technischen Möglichkeiten lassen sich in der Zukunft problemlos, die Technik ist dann schon da, dafür nutzen, um auch andere Inhalte im Internet zu sperren. Schon jetzt haben Politiker und Lobbygruppen eine Ausweitung des Gesetzes auf bspw. Tauschbörsen oder Videoportale gefordert.

 

Stopp!

 

der Internetzensur! Die Internetsperre im Zusammenhang mit der Kinderpornografie ist ein erster Schritt in Richtung Internetzensur anhand des populistischen und vollkommen unstreitigen Beispiels des Verbrechens Kinderpornografie im Internet. Die Ablehnung

dieser technisch nutzlosen und rechtlich zweifelhaften Internetsperre hat somit nichts

damit zu tun, dass man Kinderpornografie im Internet entschieden begegnen muss.

Es droht jedoch die Gefahr, dass die jetzige Sperre ein erster Schritt in ein

zensiertes Internet ist unter Nutzung der im Rahmen der Internetsperre

geschaffenen technischen Voraussetzungen. Schon jetzt ist die Frage,

welche Seiten eigentlich gesperrt werden, undurchsichtig und

unkontrollierbar und lässt sich mit den Regelungen der

Gewaltenteilung nicht in Einklang bringen. Es steht zu

befürchten, dass in Zukunft auch weitere unliebsame

Inhalte einer technischen Zensur unterworfen

werden. Wozu dies führt, kann aktuell

in China oder im Iran gut beobachtet

werden. Wehret den Anfängen!

 

Weitere Informationen unter

 

www.zeichnemit.de

 

Ihr Team von internetrecht-rostock.de

22.06.2009

 

Das "Original", dass Sie hoffentlich nie zu sehen bekommen:

 

 

 

 

Beratung? Wir machen das.

Tel: 0381 448998-0 · Fax: 0381 448998-22
E-Mail: rostock--an--internetrecht-rostock--punkt--de

Rechtsanwalt Johannes Richard, Rechtsanwältin Elisabeth Vogt und Rechtsanwalt Andreas Kempcke (v.l.n.r)

Kein Wartezimmer - keine Wartezeit - Beratung sofort - Rufen Sie einfach an!

Gerne können Sie auf diesen Beitrag verlinken. Beachten Sie bitte unsere Link-Policy

Der Link auf diese Seite lautet:

Pressekontakt - Presseanfragen beantworten wir gern.
Abmahunung via Smartphone an uns senden