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Studie: Angebotene Zahlungsart kaufentscheidend im
Internethandel
Der
Frage, wie viele Kunden im Internethandel den Kaufvorgang abbrechen, weil sie
nicht das für sie richtige Zahlungsverfahren angeboten bekommen haben, ist ibi
research an der Universität Regensburg in einer aktuellen Studie nachgegangen,
die
am 05.06.2008 veröffentlicht wurde.
Die Ergebnisse sind für den Onlinehandel
durchaus interessant. Für den Onlinehandel, so die Studie, ist es wichtig, dass
die angebotenen Zahlungsverfahren von den Kunden akzeptiert und damit
Kaufabbrüche vermieden werden, dass es möglichst wenig Zahlungsverzögerungen
und Zahlungsausfälle gibt und dass die Kosten für die Zahlungsabwicklung so
gering wie möglich gehalten werden können.
Im
Ergebnis der Studie haben 56% der Teilnehmer schon einmal schlechte Erfahrungen
beim Online-Shopping gemacht. Diese Quote halten wir für relativ hoch. Nach
Angaben der Wissenschaftler verlassen 79% der Kunden einen Webshop, wenn nur die
Zahlung per Vorkasse angeboten wird. Durch das Angebot einer Zahlung per
Rechnung, Lastschrift oder Kreditkarte lässt sich die Kaufabbruchquote deutlich
reduzieren.
Kein kauf bei Vorkasse
Bei
Hochpreisprodukten, wie teurer Unterhaltselektronik, brechen, so die Studie, 88%
den Bestellablauf ab, 56% würden sogar ganz auf einen Onlinekauf gegen Vorkasse
verzichten, wenn es kein alternatives Angebot gibt.
Der
Kauf auf Rechnung senkt die Abbruchquote auf 80%. Dies gilt im Übrigen nicht für
Auktionsplattformen wie eBay, was kein Wunder ist, da dort die Zahlung per
Vorkasse weiter verbreitet ist.
Eine
Zahlung per Lastschrift oder Kreditkarte hat für den Kunden den Vorteil, dass
diese Zahlung relativ leicht wieder rückgängig gemacht werden kann.
Risiko Rechnung
Aus
Sicht des Onlinehandels sollte eine Zahlung auf Rechnung jedoch wohl überlegt
werden. Mangels persönlichem Kontakt vermindert sich auch die Bereitschaft,
Rechnungen entsprechend zu bezahlen. Aus unserer Praxis wissen wir, dass es bei
Zahlung gegen Rechnung,
insbesondere beim Verkauf an Verbraucher, oftmals Probleme gibt. Viele Händler
laufen ihrem Geld hinterher und müssen nach kostenintensiven Inkassomaßnahmen,
wie bspw. einer gerichtlichen Geltendmachung feststellen, dass bei dem
Verbraucher nichts zu holen ist. Aus unserer Beratungspraxis können wir außer
bei Stammkunden keine Lieferung auf Rechnung anraten.
Ein weiteres interessantes Ergebnis der Studie ist, dass,
wenn der Anbieter über ein Gütesiegel verfügt, die Abbruchquote im Schnitt um
1/3 sinkt. Wir können daher anerkannte Gütesiegel wie bspw. Trustedshops
nur empfehlen, da dies neben einer
kompetenten Betreuung eines Internetshops auch zusätzliche Sicherheiten für den
Kunden bietet.
Die
ausführliche Studie, die sich noch mit weiteren Einflussfaktoren auf die Wahl
des Zahlungsverfahrens auseinandersetzt, wie bspw. Rabatte, Geschlecht, Alter,
Einkommen oder Einkaufshäufigkeit, finden Sie hier.
Ihr
Ansprechpartner: Rechtsanwalt
Johannes Richard, Rostock
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