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Studie: Angebotene Zahlungsart kaufentscheidend im Internethandel 

 

Der Frage, wie viele Kunden im Internethandel den Kaufvorgang abbrechen, weil sie nicht das für sie richtige Zahlungsverfahren angeboten bekommen haben, ist ibi research an der Universität Regensburg in einer aktuellen Studie nachgegangen, die am 05.06.2008 veröffentlicht wurde.

 

Die Ergebnisse sind für den Onlinehandel durchaus interessant. Für den Onlinehandel, so die Studie, ist es wichtig, dass die angebotenen Zahlungsverfahren von den Kunden akzeptiert und damit Kaufabbrüche vermieden werden, dass es möglichst wenig Zahlungsverzögerungen und Zahlungsausfälle gibt und dass die Kosten für die Zahlungsabwicklung so gering wie möglich gehalten werden können.

 

Im Ergebnis der Studie haben 56% der Teilnehmer schon einmal schlechte Erfahrungen beim Online-Shopping gemacht. Diese Quote halten wir für relativ hoch. Nach Angaben der Wissenschaftler verlassen 79% der Kunden einen Webshop, wenn nur die Zahlung per Vorkasse angeboten wird. Durch das Angebot einer Zahlung per Rechnung, Lastschrift oder Kreditkarte lässt sich die Kaufabbruchquote deutlich reduzieren.

 

Kein kauf bei Vorkasse

Bei Hochpreisprodukten, wie teurer Unterhaltselektronik, brechen, so die Studie, 88% den Bestellablauf ab, 56% würden sogar ganz auf einen Onlinekauf gegen Vorkasse verzichten, wenn es kein alternatives Angebot gibt.

 

Der Kauf auf Rechnung senkt die Abbruchquote auf 80%. Dies gilt im Übrigen nicht für Auktionsplattformen wie eBay, was kein Wunder ist, da dort die Zahlung per Vorkasse weiter verbreitet ist.

 

Eine Zahlung per Lastschrift oder Kreditkarte hat für den Kunden den Vorteil, dass diese Zahlung relativ leicht wieder rückgängig gemacht werden kann.

 

Risiko Rechnung

Aus Sicht des Onlinehandels sollte eine Zahlung auf Rechnung jedoch wohl überlegt werden. Mangels persönlichem Kontakt vermindert sich auch die Bereitschaft, Rechnungen entsprechend zu bezahlen. Aus unserer Praxis wissen wir, dass es bei Zahlung  gegen Rechnung, insbesondere beim Verkauf an Verbraucher, oftmals Probleme gibt. Viele Händler laufen ihrem Geld hinterher und müssen nach kostenintensiven Inkassomaßnahmen, wie bspw. einer gerichtlichen Geltendmachung feststellen, dass bei dem Verbraucher nichts zu holen ist. Aus unserer Beratungspraxis können wir außer bei Stammkunden keine Lieferung auf Rechnung anraten.

 

Ein weiteres interessantes Ergebnis der Studie ist, dass, wenn der Anbieter über ein Gütesiegel verfügt, die Abbruchquote im Schnitt um 1/3 sinkt. Wir können daher anerkannte Gütesiegel wie bspw. Trustedshops nur empfehlen, da dies neben einer kompetenten Betreuung eines Internetshops auch zusätzliche Sicherheiten für den Kunden bietet.

 

Die ausführliche Studie, die sich noch mit weiteren Einflussfaktoren auf die Wahl des Zahlungsverfahrens auseinandersetzt, wie bspw. Rabatte, Geschlecht, Alter, Einkommen oder Einkaufshäufigkeit, finden Sie hier.

 

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard, Rostock

 

Beratung? Wir machen das.

Tel: 0381 448998-0 · Fax: 0381 448998-22
E-Mail: rostock--an--internetrecht-rostock--punkt--de

Rechtsanwalt Johannes Richard, Rechtsanwältin Elisabeth Vogt und Rechtsanwalt Andreas Kempcke (v.l.n.r)

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