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Gründe um nicht im Internet einzukaufen

50 % der deutschen Surfer weigern sich, im Internet einzukaufen. Diese Zahle teilt die Firma Mummert Consulting mit.

Einige der Gründe, warum Onlineshops nicht genutzt werden sind hausgemacht. Neben der Befürchtung, keine Beratung und und keinen Service zu erhalten, werden Reklamationen für schwierig gehalten. Ferner besteht die Angst vor Abrechnungsfehlern. Immerhin 14 % geben an, auf Grund der angeblich unsicheren Rechtslage nicht im Internet einkaufen zu wollen.

Warum Internetnutzer noch nicht über das Internet bestellt haben:

1. Ware nicht prüfbar (54 Prozent der Internetnutzer, die nicht im Web einkaufen)

2. Zufrieden mit “realen” Geschäften (35 Prozent)

3. Angst vor Datenmissbrauch (29 Prozent)

4. Fehlende Beratung und Service (28 Prozent)

5. Schwierige Reklamation (25 Prozent)

6. Ware nicht billiger als sonst (22 Prozent)

7. Aus Gewohnheit nur Offline-Käufer (20 Prozent)

8. Angst vor Abrechnungsfehlern (20 Prozent)

9. Unsicherheit mit dem Medium Internet (16 Prozent)

10. Unsichere Rechtslage (14 Prozent)

Ein Drittel der Nichtkäufer hat somit Angst vor Datenmißbrauch. Diese Punkte lassen sich jedoch durch eine ordnungsgemäße und übersichtliche Gestaltung eines Onlineshops beheben. Ein Onlineshop, der den Anbieter nicht wie vorgeschrieben nennt, darf sich nicht wundern, dass die Kunden unter Umständen die berechtigte Befürchtung haben, im Falle von Reklamationen keinen Ansprechpartner zu haben. Auch die Befürchtung des Datenmißbrauchs läßt sich durch einen verschlüsselten Bestellvorgang und eine ordnungsgemäße Datenschutzerklärung entkräften.

Angesichts von oftmals fehlenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Widerrufs-/ Rückgabebelehrungen ist es zudem kein Wunder, dass viele Kunden der Ansicht sind, die Rechtslage sei unsicher. Diesem kann man dadurch begegnen, indem man ordnungsgemäß seinen Informationspflichten nachkommt und diese Informationen nicht vor Kunden versteckt.

Die Untersuchung zeigt, wie wichtig auch eine ordnungsgemäße rechtliche Gestaltung eines Internetshops ist.  Letztlich zahlt sich dieses in einem steigenden Umsatz aus.

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard, Rostock

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