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Informationsnetzwerk Massenabmahnung 

  • Gerade bei Abmahnungen wegen wettbewerbsrechtlicher Verstöße im Rahmen des Internethandels, bspw.bei eBay oder in Internetshops stellen wir regelmäßig fest, dass offensichtlich in größerem Umfang abgemahnt wird. Wenn wir innerhalb kurzer Zeit eine größere Anzahl von Beratungsanfragen erhalten, die von einem einem Abmahner und dessen Rechtsanwalt  stammen, besteht der Verdacht, dass eine große Anzahl von Abmahnungen ausgesprochen wurde.

 

Derartige Abmahnungen können rechtsmissbräuchlich im Sinne des § 8 Abs. 4 UWG sein .

 

Gemäß § 8 Abs. 4 UWG können wettbewerbsrechtliche Abmahnungen rechtsmissbräuchlich sein, wenn sie unter Berücksichtigung der gesamten Umstände vorwiegend dazu dienen, gegen den Zuwiderhandelnden einen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen oder Kosten der Rechtsverfolgung entstehen zu lassen. Mit anderen Worten: Es geht nicht in erster Linie um Wettbewerbsverstöße, sondern um Rechtsanwaltsgebühren.

 

Eine größere Anzahl von Abmahnungen führt noch nicht automatisch zur Rechtsmissbräuchlichkeit. Vielmehr sind weitere Umstände zu berücksichtigen, wie beispielsweise die Höhe der geltend gemachten Rechtsanwaltsgebühren und vor allen Dingen der Umfang der gewerblichen Tätigkeit des Abmahners. Wer bspw. nur minimale Umsätze bei eBay erwirtschaftet, wird sich fragen lassen müssen, wovon er eine große Anzahl von Abmahnungen eigentlich bezahlen kann.

 

Fakten, Fakten, Fakten…

Um bei Abmahnungen eine Rechtsmissbräuchlichkeit nachweisen zu können, ist es erforderlich, über so viele Kenntnisse und Fakten wie möglich hinsichtlich des Abmahners zu verfügen.

 

Obwohl wir aus unserer eigenen Beratungspraxis, wie auch durch Kontakte zu anderen Rechtsanwaltskollegen, die ebenfalls in diesem Bereich beratend tätig sind, zum Teil über fundierte Informationen über einzelne Abmahner verfügen, ist und bleibt ein Informationsaustausch auch mit anderen Abmahnopfern ein wichtiger Faktor, um eine Rechtsmissbräuchlichkeit einer Massenabmahnung nachweisen zu können.

 

Informationsaustausch

Wir stehen insbesondere Rechtsanwaltskollegen, die Abgemahnte beraten oder vertreten, wie auch Abgemahnten selber, für einen Informationsaustausch zur Verfügung. Je mehr sich Abmahnopfer vernetzen, desto größer ist die Chance, dass man einen Rechtsmissbrauch nachweisen kann. Wenn jeder für sich allein kämpft, ist dies naturgemäß schwieriger.

 

Sollten Sie daher von Wettbewerbern abgemahnt worden sein, die sich insbesondere auf unserer Gegner-Liste wiederfinden, würden wir nähere Informationen zu Ihrem Abmahnfall begrüßen.

 

Im Gegenzug würden wir Ihnen selbstverständlich auch Informationen zur Verfügung stellen, die wir über bestimmte Abmahner haben. Auch einstweilige Verfügungen oder gerichtliche Urteile können von Interesse sein, um ein besseres Bild von der Abmahntätigkeit bestimmter Abmahner zu erhalten.

 

Rechtsanwaltskollegen stehen wir für Rückfragen auch telefonisch zur Verfügung.

 

Ihre Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard,  Rechtsanwalt Andreas Kempcke, Rostock

 

 

 

Beratung? Wir machen das.

Tel: 0381 448998-0 · Fax: 0381 448998-22
E-Mail: rostock--an--internetrecht-rostock--punkt--de

Rechtsanwalt Johannes Richard, Rechtsanwältin Elisabeth Vogt und Rechtsanwalt Andreas Kempcke (v.l.n.r)

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