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Impressum-Generator verwendet – Abmahnung erhalten

irrvideo-Iz53gf8Nt4g Ein sehr häufiges Abmahnthema ist ein fehlendes, falsches oder unvollständiges Impressum, auch Anbieterkennzeichnung genannt. Was alles konkret im Impressum enthalten sein muss, ergibt sich aus § 5 Telemediengesetz. Je nachdem, um was für eine Unternehmensform es sich handelt oder ob der Anbieter einen zulassungspflichtigen Beruf hat, kann ein derartiges Impressum sehr ausführlich werden.

Vor Kurzem wurde uns im Rahmen einer Beratung eine Abmahnung vorgelegt, in der ein unvollständiges Impressum gerügt wurde. Der Seitenbetreiber hatte sich auf seinen IT-Dienstleister verlassen, der ihm wiederum mitgeteilt hatte, es könne gar nichts schief gehen, er habe einen Impressum-Generator aus dem Internet verwendet.

Dennoch war das Impressum tatsächlich falsch.

Wie konnte es dazu kommen?

Wir haben uns den Impressum-Generator, den der Mandant genutzt hatte, einmal angesehen. Dieser ist inhaltlich in Ordnung. Das Problem lag jedoch daran, dass dem Abgemahnten seine eigene Unternehmensform nicht ganz klar war. In der Abmahnung gerügt wurde der Umstand, dass Vor- und Nachname des Anbieters nicht angegeben war. Wer in diesem Fall im Impressum bspw. nur “Hotel XY” mit weiteren Daten, wie Straße, Ort, Telefonnummer, Email-Adresse, etc. angibt, hat ein unvollständiges Impressum.

Vielmehr muss, und dies wurde in der Abmahnung auch gerügt, Vor- und Nachname des Anbieters angegeben werden.

Wenn zudem noch angegeben wird, dass das Unternehmen durch mehrere Personen vertreten wird, könnte man an eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) denken.

Wie ist hier Impressum wirklich richtig?

Ein Impressum-Generator, wie sie vielfach im Internet angeboten werden, ist daher nur die halbe Miete. Wichtig ist vielmehr, zu wissen, wie die eigene Gesellschaftsform eigentlich aussieht. Vielen Anbietern im Internet ist dies jedoch nicht ganz klar.

Wir wissen das aus unserer Beratungspraxis. Wir erstellen daher im Rahmen der rechtlichen Absicherung von Verkäufen über eBay, Internetshops oder Amazon für unsere Mandanten immer ein komplettes Impressum mit den konkreten Daten, da hier oft Klärungsbedarf besteht. Ein Impressum-Generator will jedoch richtig angewendet sein; hierbei bleiben oft Fragen offen.

Ein Impressum vom Anwalt erstellt, stellt daher auf jeden Fall einen sicheren Weg dar.

Abmahnungen wegen eines falschen oder unvollständigen Impressums müssen heute nicht mehr sein.

Wir beraten Sie.

Stand: 08.10.2015

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard, Rostock

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