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Illegale Online-Glücksspiele

 

 

Ohne staatliche Erlaubnis ist Glücksspiel in Deutschland nicht erlaubt. Das Internet macht aber auch hier vor Ländergrenzen nicht halt. Bei Online-Glücksspielen ist es auch deutschen Nutzern problemlos möglich, im Internet mitzuzocken.

 

Wer ein Glücksspiel ohne behördliche Erlaubnis betreibt, kann gemäß § 284 Strafgesetzbuch (StGB) mit einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren bestraft werden. Die Betreiber derartiger Onlinecasinos sitzen jedoch in der Regel im Ausland, wie bspw. gerne in Antigua, und sind daher durch deutsche Behörden kaum zu belangen. Wenig bekannt ist, dass auch die aktive Teilnahme an einem illegalem Glücksspiel strafbar ist. Wer sich an einem illegalem Glücksspiel wird gem § 285 StGB mit einer Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen bestraft. Somit machen sich auch deutsche Nutzer von illegalen Glücksspielangeboten im Internet strafbar.

 

Glücksspiel ist alles, bei dem der Gewinn vom Zufall anhängt. Davon unterscheidet sich das Unterhaltungsspiel, in dem es keinen bedeutenden Gewinn gibt, oder das Geschicklichkeitsspiel, in dem es auf die eigene Geschicklichkeit ankommt, um eine Gewinnchance zu erhöhen. Nur das illegale Glücksspiel ist strafbar.  Reine Onlinegames haben daher mit strafbarem Glücksspiel nichts zu tun.

 

Neben der Tatsache, dass man sich bei der Beteiligung an einem in der Regel im Ausland ansässigen illegalem Glücksspiel strafbar macht, ist auch darauf hinzuweisen, dass der Spieler nicht davon ausgehen kann, dass der Veranstalter seriös spielt. Auch eine Durchsetzbarkeit von Gewinnansprüchen ist rechtlich kaum möglich, wenn der Veranstalter seinen Sitz in der Karibik hat.

 

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard

 

 

Beratung? Wir machen das.

Tel: 0381 448998-0 · Fax: 0381 448998-22
E-Mail: rostock--an--internetrecht-rostock--punkt--de

Rechtsanwalt Johannes Richard, Rechtsanwältin Elisabeth Vogt und Rechtsanwalt Andreas Kempcke (v.l.n.r)

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