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Illegale Online-Glücksspiele
Ohne
staatliche Erlaubnis ist Glücksspiel in Deutschland nicht erlaubt. Das Internet
macht aber auch hier vor Ländergrenzen nicht halt. Bei Online-Glücksspielen ist
es auch deutschen Nutzern problemlos möglich, im Internet mitzuzocken.
Wer
ein Glücksspiel ohne behördliche Erlaubnis betreibt, kann gemäß § 284
Strafgesetzbuch (StGB) mit einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren bestraft werden.
Die Betreiber derartiger Onlinecasinos sitzen jedoch in der Regel im Ausland,
wie bspw. gerne in Antigua, und sind daher durch deutsche Behörden kaum zu
belangen. Wenig bekannt ist, dass auch die aktive Teilnahme an einem illegalem
Glücksspiel strafbar ist. Wer sich an einem illegalem Glücksspiel wird gem § 285
StGB mit einer Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180
Tagessätzen bestraft. Somit machen sich auch deutsche Nutzer von illegalen
Glücksspielangeboten im Internet strafbar.
Glücksspiel
ist alles, bei dem der Gewinn vom Zufall anhängt. Davon unterscheidet sich das
Unterhaltungsspiel, in dem es keinen bedeutenden Gewinn gibt, oder das
Geschicklichkeitsspiel, in dem es auf die eigene Geschicklichkeit ankommt, um
eine Gewinnchance zu erhöhen. Nur das illegale Glücksspiel ist strafbar. Reine Onlinegames haben daher mit
strafbarem Glücksspiel nichts zu tun.
Neben
der Tatsache, dass man sich bei der Beteiligung an einem in der Regel im Ausland
ansässigen illegalem Glücksspiel strafbar macht, ist auch darauf hinzuweisen,
dass der Spieler nicht davon ausgehen kann, dass der Veranstalter seriös spielt.
Auch eine Durchsetzbarkeit von Gewinnansprüchen ist rechtlich kaum möglich, wenn
der Veranstalter seinen Sitz in der Karibik hat.
Ihr
Ansprechpartner: Rechtsanwalt
Johannes Richard
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