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Das Millionengeschäft Tauschbörsenabmahnungen:
Verdienen Rechteinhaber bei Tauschbörsennutzung mehr als bei
einem legalen Verkauf?
Kostenneutrale Abmahnungen für den Rechteinhaber?
Vorab ein Hinweis: Abmahnung erhalten? Rufen Sie an, wir
beraten Sie sofort!
Das Massengeschäft
Aus
unserer jahrelangen Beratungspraxis bei Tauschbörsenabmahnungen sind uns immer
wieder einige Punkte aufgefallen, die wir uns nicht erklären konnten. So berichtete
die Musikindustrie im Jahr 2009, dass es 100.000 Abmahnverfahren seit dem Jahr
2004 gegeben habe und ca. 1/3 der Verfahren durch einen Vergleich erledigt
worden seien. Wir hatten schon damals die Frage aufgeworfen, was eigentlich mit
den restlichen Verfahren passiert ist. Klagen auf Unterlassung, die Erstattung
von Anwaltskosten oder Schadensersatz sind im Vergleich zu dieser Anzahl
jedenfalls nur im Promillebereich bekannt. Schon immer hatten wir die Vermutung,
dass letztlich außergerichtlich mit allen möglichen Mitteln Druck aufgebaut
werden soll, eine umfängliche gerichtliche Verfolgung jedoch zu keinem Zeitpunkt
beabsichtigt war. Dies liegt schon in der Natur der Sache, da selbst die
Musikindustrie es sich nicht leisten kann, mehrere 10.000 Klagen einzureichen.
Hinzu kommen unzählige ungeklärte Punkte zur Störerhaftung, zur Höhe der zu
erstattenden Rechtsanwaltskosten sowie insbesondere zur Frage des
Schadensersatzes. Obwohl viele Abmahnungen durchaus stolze Summen als
Schadensersatz verlangen, steht eine gesicherte Rechtsprechung zu diesem Thema
noch aus. Aus unserer Sicht kein Wunder, da bei der Frage Schadensersatz
Unklarheiten sowohl zur Höhe wie auch zur Berechtigung bestehen, die erklären,
weshalb die Musikindustrie Muster-Verfahren bisher gescheut hat. Ein derartiges
Verfahren könnte auch nach hinten los gehen mit der Folge, dass die sprudelnde
Einnahmequelle "Tauschbörsenabmahnung" von heute auf morgen zu einem trüben
Rinnsal werden würde.
Wie
funktioniert das "Geschäft" Tauschbörsenabmahnung?
Wie
das Geschäft tatsächlich läuft, wird aus einer Firmenpräsentation
der Firma DigiRights Solutions GmbH aus Darmstadt deutlich, die zurzeit im
Internet kursiert. Die Firma DigiRights Solutions GmbH weist auf ihrer
Internetseite auf Partner hin. Der Geschäftsführer von DigiRights, Michael
Eisele behauptet
zwar,das Dokument sei gar nicht von DigiRights. Wir halten diese Aussage
jedoch für eine Schutzbehauptung, da die Präsentation durchaus Interna
beinhaltet.
Offensichtlich
bietet die Firma DRS das Komplettpaket an:
-Stellen
von Gerichtsanträgen zum Zwecke der Auskunftserteilung durch die
Internet-Service-Provider
-Einholung
der Adressen zu den protokollierten IP-Adressen
-Erstellung
von Abmahnschreiben
-
laufende Korrespondenz und Vergleichsverhandlungen mit Rechtsverletzern und
Anwälten
-Überwachung
des Eingangs der Unterlassungserklärung und der geforderten
Schadensersatzleistungen
-Einleitung
von rechtlichen Schritten, wenn Unterlassungserklärungen nicht abgegeben bzw.
kein Schadensersatz geleistet wird
-Einleitung
von EV-Verfahren
-Durchführung
von Klageverfahren
Diese
Informationen finden sich auf der Präsentation der DigiRights Solutions GmbH auf
der Folie "Prozess-Rechtsanwalt".
Die
Beispielrechnung

Welche
finanziellen Vorteile für Rechteinhaber sich aus diesem Service ergeben,
verdeutlicht eine Beispielrechnung der DigiRights Solutions GmbH.
Ausgehend
von einem Schadensersatz von 450,00 Euro erhält der Rechteinhaber 20% (!) pro
erfassten und abgemahnten Rechtsverletzer, der tatsächlich bezahlt, nämlich
90,00 Euro. Interessant ist die Information, dass nach Angabe der DigiRights
Solutions GmbH die Quote der Sofortzahler zurzeit bei ca. 25% liegt.
Da
nach unserer Erfahrung kaum geklagt wird, gibt es ferner den Punkt
"Anwaltshonorar für Gerichtsanträge, Abmahnschreiben, Massenkorrespondenz
mit Rechtsverletzern, Zahlungsklagen, EV-Anträge in begrenztem
Umfang: 360,00 Euro“ (Hervorhebung durch uns).
Endgültig
interessant wird es bei einer Gegenüberstellung, wie viel Geld die
Musikindustrie durch Tauschbörsennutzer verdienen kann. Bei einer Einnahme von
0,60 Euro netto pro legal verkauften Download stehen erhebliche Mehreinnahmen in
Höhe von 90,00 Euro pro erfassten illegalem Download bei Rechtsverletzern "die
zahlen" (Zitat aus der Präsentation) gegenüber. Der Ertrag bei erfassten und
bezahlten illegalen Downloads liegt somit bei dem 150-fachen. Was dies bedeutet,
ergibt sich ebenfalls aus der Präsentation
"Wenn
1.250 Rechtsverletzer erfasst werden, die zahlen, müssten zur Erwirtschaftung
des entsprechenden Ertrages 150.000 Downloads legal verkauft werden. Bei einer
Zahlquote von 25% müssten also pro Monat 5.000 illegale Downloads eines
bestimmten Produktes erfasst werden. Dies ist pro Woche eine Erfassungszahl von
1.000, was bei gut laufenden Themen realistisch ist."
Mit
anderen Worten, um viel Geld zu verdienen, muss man auch viel ermitteln und viel
abmahnen.
Auch
das Thema Vergleich bleibt natürlich nicht unerwähnt. "Die Zahlquote wird durch
Vergleichsabschlüsse und Ratenzahler regelmäßig bei einem durchschnittlichen
Überwachungs- und Bearbeitungszeitraum von 6 Monaten gesteigert."
Die
auch Jahre nach einer Abmahnung noch eintrudelnden Aufforderungsschreiben, doch
endgültig einem Vergleich zuzustimmen, erscheinen somit in einem ganz anderen
Licht...
Kostenneutrale
Abmahnungen?
Auf der Internetseite von "thehackercompanygmbh"
wurde über die Firma DigiRights Solutions GmbH berichtet. Der Inhalt ist jetzt
(22.10.2009) plötzlich aus dem Netz verschwunden. Interessant waren die
Informationen unter der Überschrift "Ihre Vorteile auf einen Blick".
"Kein
Kostenrisiko für unsere Auftraggeber"
Auch
dieser Punkt ist mehr als interessant, werden jedoch zusammen mit den
Abmahnungen neben Schadensersatzansprüchen auch Rechtsanwaltskosten geltend
gemacht. Rechtsanwaltskosten können natürlich nur dann geltend gemacht werden,
wenn diese auch in irgendeiner Form vom Auftraggeber des Rechtsanwaltes, bspw.
dem Rechteinhaber an den Rechtsanwalt gezahlt werden. Es spricht Einiges dafür,
dass dieses zum Teil nicht der Fall ist. So müssen
nach einer Entscheidung des OLG Hamburg, die zwar das Wettbewerbsrecht betrifft,
aber nach unserer Auffassung durchaus auf das Urheberrecht übertragbar ist, nur
tatsächlich gezahlte und abgerechnete Abmahnkosten erstattet werden. Mit
anderen Worten:
Hat
der Auftraggeber (Abmahner) tatsächlich gar keine Kosten, sind eigentlich auch
keine Anwaltskosten zu erstatten. Sollte dies tatsächlich der Fall sein, wäre
die Forderung von Rechtsanwaltskosten unberechtigt. Im Gegenteil wäre bei dem
Umfang, in dem Kosten geltend gemacht werden, auch an eine strafrechtliche
Relevanz zu denken.
Wir
hatten schon nach dem Bericht der Musikindustrie aus dem Jahr 2009 über 100.000
Abmahnungen seit dem Jahr 2004 überlegt, welche Kosten die Musikindustrie für
die Abmahnungen eigentlich rein tatsächlich aufwendet. Die im Durchschnitt wohl
eher geringe Summe von 400,00 Euro an Anwaltskosten für eine Abmahnung zu Grunde
gelegt wären Anwaltskosten in Höhe von ca. 40.000.000,00 Euro entstanden. Eine
derartige Zahlung halten wir für mehr als unwahrscheinlich.
Wie
im Verhältnis Rechteinhaber, Recherchefirmen und deren Rechtsanwälte tatsächlich
abgerechnet wird, wissen wir nicht. Das ganze Gebahren der abmahnenden Anwälte,
insbesondere das Missverhältnis zwischen Abmahnungen und gerichtlichen Verfahren
sowie der Umstand, dass immer wieder nachgefasst wird, doch bitte einen
angebotenen Vergleich abzuschließen, deutet darauf hin, dass tatsächlich für den
Abmahner kostenneutral gearbeitet werden soll. Um wie viel Geld es geht, kann
sich jeder bei der Anzahl von 100.000 Abmahnungen, mittlerweile müssten es mehr
sein, selber ausrechnen.
Das Fazit
Bei
Tauschbörsenabmahnungen geht es neben den Rechten der Urheber und der Zukunft
der Musikindustrie (so jedenfalls deren Aussage) um Geld. Es geht um viel Geld,
nämlich ein Volumen, das sich im mittleren zweistelligen Millionenbereich
bewegen dürfte. Hiervon profitieren entsprechend spezialisierte Unternehmen,
deren Rechtsanwälte und vielleicht zu einem kleinen Teil auch die Rechteinhaber.
Dass, was als Versuch begonnen hat, die illegale Tauschbörsennutzung
einzudämmen, scheint zu einem rechtlich zweifelhaften Sumpf geworden zu sein, in
dem die Tauschbörsennutzer nicht mehr Täter, sondern vielmehr auch die Opfer
sind. Soweit einschlägige Firmen mit dem Slogan "turn piracy into profit"
werben, scheint sich hier Einiges verselbständigt zu haben - unter dem Strich
ein Bärendienst für die Urheber.
22.10.2009
Rechtsanwalt
Johannes Richard, Rostock
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