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Durchgezogen: Einstweilige Verfügung gegen Amazon wegen Preisparität

 

Dass die geforderte Preisparität von Amazon kartellrechtlich, höflich gesagt, problematisch ist, hatten wir bereits beleuchtet.

 

Die Betreiberin des Zentralen Verzeichnisses Antiquarischer Bücher (ZVAB), die mediantis AG, hat nunmehr vor dem Landgericht München I eine einstweilige Verfügung gegen Amazon erwirkt (Az.: 37 O 7636/10).

 

In einer Stellungnahme des Betreibers heißt es, dass das Landgericht München in der Preisparitäts-Klausel eine wettbewerbsbeschränkende Meistbegünstigungs-Klausel sehe, die gemäß § 1 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung) unzulässig sei. Das ZVAB erwarte in den kommenden Monaten eine weitere gerichtliche Auseinandersetzung zum Sachverhalt und hofft auf eine Entscheidung,  um Klarheit und Sicherheit für die Mitgliedsantiquariate des ZVAB zu erlangen. Außerdem sei davon auszugehen, dass sich nach diesem Schritt auch die Vertreter anderer betroffener Produktbereiche, wie Elektronik, DVD etc., gerichtlich mit der Preisparität auseinandersetzen werden.

 

Die einstweilige Verfügung verbietet es Amazon, von Verkäufern gebrauchter und antiquarischer Bücher die Einhaltung der Preisparitäts-Regeln zu verlangen. Die einstweilige Verfügung gilt daher nur für diesen Bereich, so dass Amazon zurzeit nicht gehindert wäre, bspw. im Elektronikbereich Amazon-Händler bei Verletzung der Preisparität von der Plattform zu schmeißen.

 

Das rechtlich Interessante an dieser einstweiligen Verfügung ist, dass ein direkter Vergleich zu den Angeboten auf der Internetseite zvab.com gezogen wird, d. h. wesentlich dürfte gewesen sein, dass gerade die Anbieter gebrauchter Bücher auch bei zvab.com Bücher verkaufen. Diese dürfen jedoch dort nicht preiswerter sein, will man nicht mit den Preisparitäts-Regelungen von Amazon kollidieren.

 

Nach Mitteilung von ZVAB verkaufen viele Antiquare, die ihre Bücher auf zvab.com verkaufen, auch bei Amazon-Marketplace.

 

Thorsten Wufka, Leiter des Mitglieder-Services des ZVAB wird zitiert mit den Worten: "Die Preisparität stellt im Grunde eine Buchpreisbindung für den Gebrauchtmarkt dar, jedoch nicht zugunsten der Kunden und der Vielfalt, sondern zu Bedingungen, die von einem marktbeherrschenden Konzern diktiert werden. Als Plattform für antiquarische, vergriffene und gebrauchte Bücher halten wir solche restriktiven Vorschriften für wettbewerbswidrig und lehnen diese ab. Es ist skandalös, dass ein Unternehmen regulierend in das freie Spiel von Angebot und Nachfrage eingreifen möchte und dies als Dienst am Kunden verkauft, während es gleichzeitig selbst durch hohe Provisionen die Preise nach oben treibt."

 

Dem ist eigentlich nicht viel hinzuzufügen.

 

Wir drücken dem Betreiber von ZVAB jedenfalls für die jetzt kommenden Rechtsmittelverfahren die Daumen. Jeder andere Amazon-Händler sollte dies auch tun.

 

Stand: 03.05.2010

 

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard, Rostock 

 

 

 

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Rechtsanwalt Johannes Richard, Rechtsanwältin Elisabeth Vogt und Rechtsanwalt Andreas Schmidt (v.l.n.r)

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