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Vorsicht mit eigenen Werbe-Bildern:

Warum eigene Bildmotive eine Markenrechtsverletzung begründen können

Junge attraktive Menschen, gern in luxuriösem Ambiente oder vor einer atemberaubenden Naturkulisse: Luxusprodukte, wie Parfum werden über das Image verkauft, welches sie vermitteln. Kein Wunder also, dass die Hersteller teurer Markenparfums hochwertige und ansprechende Fotos zur Bewerbung ihrer Produkte erstellen lassen. Dass man diese Fotos als Shopbetreiber nicht einfach kopieren kann, um sie sodann für die eigenen Angebote der entsprechenden Produkte zu verwenden, versteht sich von selbst. Dass jedoch auch die Nutzung eigener Bildmotive zur Bewerbung von Markenparfum problematisch sein kann, zeigt eine aktuelle Entscheidung des Landgerichtes Hamburg, welches hierin eine Markenrechtsverletzung sah (LG Hamburg, Versäumnisurteil vom 08.01.2015, Az.: 315 O 339/13).

Entscheidend: Welchen Eindruck vermittelt das eigene Bild?

In dem Fall vor dem Landgericht Hamburg hatte der Shopbetreiber in seinem eigenen Online-Shop für Markenparfums ein eigenes Bildmotiv für ein Parfum der Marke “Calvin Klein” verwendet. Auf dem Bild war eine Frau in Unterwäschein lassiver Haltung abgebildet. Die Marke war in dem Bildmotiv in einer Ecke mit abgebildet. Hierin sah die Klägerin eine Markenrechtsverletzung. Zur Begründung verwies sie darauf, dass sie ein eigenes selektives Vertriebssystem unterhalte, also ihre Produkte nur über ausgesuchte autorisierte Händler vertreibe, die sich verpflichten, die Marke ausschließlich in einem gehobenen Ambiente zu bewerben und die dafür auch entsprechende Werbematerialien erhalten. Durch die Benutzung des eigenen Bildes mit der Marke entstehe der Eindruck, der Shopbetreiber gehöre dem selektiven Vertriebssystem der Klägerin an. Zudem werde durch die Art der Darstellung auch der Ruf der Marke beeinträchtigt, weil das fragliche Produkt gerade nicht in einer luxuriösen Umgebung präsentiert werde. Dieser Argumentation folgte das Landgericht Hamburg und gab der Klage gegen den Shopbetreiber statt.

Praxistipp: Nur eigene Bilder des Produktes verwenden

Auch wenn nicht ganz klar ist, wie das fragliche Bildmotiv in dem Verfahren vor dem Landgericht Hamburg gestaltet war, sollten Shopbetreiber auf eigene Bildmotive mit Einbindung von Marken verzichten und stattdessen lieber eigene Fotos verwenden, die lediglich das Produkt selbst bzw. in der Verpackung zeigen. Derartige Fotografien sind sowohl urheberrechtlich als auch markenrechtlich unproblematisch.

Ihre Ansprechpartner: Rechtsanwalt Andreas Kempcke, Rechtsanwalt Johannes Richard

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