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Totalüberwachung der Staatsanwaltschaft von eDonkey-Server: Weitere 3.500 deutsche Tauschbörsennutzer ermittelt

 

Vorab ein Hinweis: Post vom Rechtsanwalt bekommen und Abmahnung erhalten? Rufen Sie an, wir beraten Sie sofort!

Wie heise.de am 23.05.2006 meldet, haben Ermittlungsbehörden zwei Monate lang sämtliche (!) Dateitauschangebote eines eDonkey-Servers mitgeschnitten. Folge dieser für Nutzer bedenklichen Totalüberwachung ist, dass insgesamt 40.000 IP-Adressen mitgeschnitten wurden, 3.500 IP-Adressen konnten deutschen Nutzern zugeordnet werden. Diese sind inzwischen namentlich identifiziert worden und müssen mit einem Strafverfahren somit mit zivilrechtlichen Ansprüchen rechnen. Nach Mitteilung der Staatsanwaltschaft kam es zu 130 Hausdurchsuchungen und zwar für den Fall, dass mehr als 500 Dateien zum Tausch angeboten wurden. Diese Dateienanzahl lässt sich, wenn man die Tauschbörsennutzung als regelmäßiges "Hobby" betreibt, mit einer normalen DSL-Leitung innerhalb von kurzer Zeit erreichen, so dass es nicht nur die "bösen" Jungs sind, die hier in das Fadenkreuz der Ermittler geraten. Durch diese jetzt veröffentlichte Aktion der Staatanwaltschaft zusammen mit der IFPI wird deutlich, dass die Ermittlungen der Musikindustrie, wie auch der Staatsanwaltschaft eine neue Qualität angenommen haben. Man scheint sich auf Seiten der Ermittlungsbehörden, wie auch der Musikindustrie davon wegzubewegen, durch spezialisierte Firmen und Überwachungssoftware einzelne Nutzer festzustellen. Diesen Job übernimmt wohl zukünftig die Staatsanwaltschaft.

Die Botschaft, die hinter derartigen Meldungen steht ist klar: Niemand kann sich mehr sicher sein, wenn er eine Tauschbörse nutzt, dass er nicht in irgendeiner Form, sei es über den Server oder über seine eigene IP-Adresse identifizierbar wird. Eine Anonymität bei der Tauschbörsenutzung gibt es nicht. Inwieweit auch andere Tauschbörsenprogramme und deren Server überwacht werden, ist uns nicht bekannt. Nicht nur vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die Tauschbörsennutzung illegal ist, sondern auch durch die neue Situation, dass sich die Bewachung intensiviert, können wir rechtlich nur dringend davon abraten, Tauschbörsen in irgendeiner Form zu nutzen.

 

Zur Rechtslage bei Strafverfahren und Abmahnungen verweisen wir auf unseren Beitrag "Abmahnungen bei Tauschbörsennutzung oder Filesharing: Haften Kinder, Jugendliche, deren Eltern oder Internetanschlussinhaber?"


Wenn Sie auf Grund einer Tauschbörsennutzung eine Abmahnung erhalten haben, beraten wir Sie gerne.

 

Ihre Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard, Rechtsanwalt Andreas Kempcke, Rostock

 

 

Beratung? Wir machen das.

Tel: 0381 448998-0 · Fax: 0381 448998-22
E-Mail: rostock--an--internetrecht-rostock--punkt--de

Rechtsanwalt Johannes Richard, Rechtsanwältin Elisabeth Vogt und Rechtsanwalt Andreas Kempcke (v.l.n.r)

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