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Buchbranche
will gegen illegale Angebote beim Filesharing von E-Books
vorgehen
Vorab ein Hinweis: Abmahnung erhalten? Rufen Sie an,
wir beraten Sie sofort!
Nachdem
seit dem 01.01.2009 für E-Books, die über das Internet angeboten werden, die Buchpreisbindung
gilt, geht der Börsenverein des deutschen Buchhandels nunmehr bei der
Vermarktung von E-Books einen Schritt weiter. Nicht nur, dass die deutsche
Buchbranche ein eigenes Download-Portal anbietet, über das digitale Bücher
erhältlich sind, vielmehr soll auch das Filesharing von E-Books unterbunden
werden. Geplant ist zurzeit eher eine Art Warnverfahren. Es heißt insofern in
einer
Pressemitteilung des Börsenvereins des deutschen Buchhandels:
„llegale Nutzungen wird der Börsenverein des Deutschen Buchhandels deshalb
künftig konsequent mit den zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln
verfolgen. „Durch die derzeitige Rechtslage werden wir dazu gezwungen. Ein
Warnverfahren, das Rechtsverletzer aufklärt und abschreckt, bevor es zu einer
gerichtlichen Abmahnung kommt, wäre uns weitaus lieber“, betont Skipis. „Dafür
ist aber die Kooperationsbereitschaft der Internet-Service-Provider
erforderlich, die sich bislang einer solchen Zusammenarbeit verweigern.“
Der Börsenverein schlägt konkret ein Verfahren vor, bei dem rechtsverletzende
Nutzer über ihre Provider zunächst gewarnt werden, dass rechtliche Konsequenzen
drohen, wenn sie im Internet unbefugt mit geschützten Inhalten handeln oder
diese von illegalen Websites herunterladen. Erst bei wiederholten Verstößen
würden die Rechteinhaber dann das Abmahnverfahren einleiten. „Das ist Aufklärung
für all diejenigen, die unwissentlich illegal handeln und Abschreckung für all
die anderen, die glauben, das Internet sei ein rechtsfreier Raum, in dem
Diebstahl nicht geahndet wird“, sagt Skipis. Illegale Plattformen werden
unabhängig davon sofort gerichtlich verfolgt. Unterstützung für ein solches
Verfahren erwartet der Börsenverein von der Bundesregierung, insbesondere von
der Bundesjustizministerin und aus dem Bundeswirtschaftsministerium. Beide seien
durchaus problembewusst, hatten sich bislang aber noch nicht darauf verständigen
können, die Internet-Service-Provider mit einer Kooperationsaufforderung
nachdrücklich zum Handeln zu bewegen oder gegebenenfalls einen rechtlichen
Rahmen für das Kooperationsmodell zu schaffen. „
Somit
stehen zukünftig nicht nur Musikdateien oder Hörbücher sondern auch E-Books im
Focus von Tauschbörsenabmahnungen."
Stand:03/2009
Ihre
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Johannes Richard, Rechtsanwältin Elisabeth Vogt,
Rostock
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