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eBay startet Verkaufsformat eBay-Express
Anbieter sollten sich rechtlich beraten lassen
Seit
Ende August 2006 hat eBay das Verkaufsformat eBay-Express freigeschaltet. Unter
www.express.ebay.de wird ein
Neuwaren-Marktplatz angeboten. Bei eBay-Express bieten ausschließlich
gewerbliche Anbieter Neuware zu Festpreisen an. Eine Bezahlung erfolgt über
Kreditkarte, PayPal oder Lastschrift. Nur von eBay geprüfte Anbieter mit über
98% positiven Bewertungen dürfen bei eBay-Express mitmachen.
Für
Bieter auf eBay-Express-Angebote gibt es gesonderte
Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Wer bereits bei eBay angemeldet ist, wird
aufgefordert, diese gesonderten Bedingungen und die Datenschutzerklärung zu
akzeptieren. Dies ist insofern wichtig, als dass ich der Vertragsschluss
zwischen dem Kunden und dem gewerblichen eBay-Express-Anbieter nach § 6 der
dortigen AGB richtet und nicht nach den alten eBay-AGB.
Grundsätzlich
kann ein Verkäufer beliebig viele Artikel von unterschiedlichen Anbietern in
einen Warenkorb legen. Die im Warenkorb befindlichen Artikel werden für den
Käufer nicht reserviert, zu diesem Zeitpunkt wird noch kein Kaufvertrag geschlossen. Eine
Prüfung, ob die im Warenkorb befindlichen Artikel noch verfügbar sind, erfolgt
erst, nachdem der Käufer im Kassenbereich auf die Schaltfläche "Bestellung
abschicken" klickt. Wenn Verfügbarkeit und Zahlungsmethode bestätigt worden
sind, kommt es zwischen Anbieter und Käufer zu einem Kaufvertrag.
Was
ist für Anbieter bei eBay-Express zu beachten?
eBay-Express
hat keine Möglichkeit, eine entsprechende Mich-Seite einzurichten bzw. auf die
sonst einsehbare Mich-Seite kann nicht zugegriffen werden. Zumindestens gibt es
kein entsprechendes Symbol auf der Anbieterseite. Es ist daher problematisch,
rechtliche Informationen, soweit dies erlaubt ist, auf der Mich-Seite
unterzubringen. Eine Alternative wäre hier gegebenenfalls ein direkter URL-Link
auf die jeweilige Mich-Seite im Standard-Angebot von eBay.
Notwendig
ist dies jedoch nicht. eBay-Express bietet die Möglichkeit, dass der Anbieter
entsprechende rechtliche Informationen, d.h. die Anbieterkennzeichnung, eine
Widerrufs- oder Rückgabebelehrung sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in
entsprechenden Feldern auf der eBay-Seite selber unterbringen kann. Entsprechend
eingerichtete Felder bietet eBay für die Anbieterkennzeichnung unter der
Überschrift "Rechtliche Informationen des Verkäufers". Ferner gibt es einen
weiteren Punkt "Widerrufs- oder Rückgabebelehrung" sowie "Vertragsbedingungen".
Dort können die entsprechenden Informationen im Volltext eingepflegt werden.
Für
die Nutzung bei eBay-Express muss seitens der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
darauf geachtet werden, dass dem Kunden deutlich wird, unter welchen Bedingungen
ein entsprechender Vertrag abgeschlossen wird.
Bei der Gestaltung Ihrer gewerblichen Angebote bei eBay-express beraten wir Sie gerne.
Ihr
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard, Rechtsanwalt
Andreas Kempcke, Rostock
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