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Zwangslizenz: Zukünftig müssen eBay-Verkäufer eBay eine Lizenz zur Nutzung von Bildern und Produktdaten einräumen

Am 19.09.2017 hat eBay darüber informiert, dass eine Änderung bei der Nutzung von Bildern und sonstigen Produktdaten in Kraft treten.

Diese Änderung führt zu einer erheblichen Verunsicherung bei gewerblichen eBay-Anbietern und unter Umständen zu erheblichen rechtlichen Problemen.

Was eBay angekündigt hat

eBay wird ab Ende September 2017 Händler dazu auffordern, eBay eine Lizenz zur Nutzung ihrer Produktbilder und der sonstigen Produktdaten einzuräumen. In diesem Zusammenhang wird es eine Zusatzvereinbarung geben, die Händler ab Ende September 217 beim Einloggen in ihr Konto sehen werden.

Auf Dauer führt für eBay-Händler an einer Akzeptanz der Zusatzvereinbarung kein Weg vorbei. eBay hat bereits jetzt angekündigt, am 01.02.2018 die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern und ohne Wenn und Aber gewerbliche Verkäufer aufzufordern, eBay das Recht zur Nutzung der Artikelbilder und der sonstigen Produktdaten einzuräumen.

Warum möchte eBay eine Lizenz?

Die Informationen sollen in den eBay-Katalog übernommen werden. Hierbei handelt es sich nach der Aussage von eBay um eine Datenbank von Millionen von Produkten, die über eBay verkauft werden mit Hilfe des eBay-Katalogs, so eBay, können Angebote besser beworben werden.

Was passiert, wenn eBay-Händler mit der Änderung der AGB nicht einverstanden sind?

In diesem Fall ist eBay knallhart: eBay-Händler, die bis zum 01.02.2018 keine Zustimmung erteilt haben, werden vorübergehend vom Handel ausgeschlossen, es kann über das Mitgliedskonto nicht mehr verkauft oder gekauft werden. Laufende Angebote werden gelöscht. Wenn die AGB dann später akzeptiert werden, wird der Account wieder freigeschaltet.

Die weitreichende Änderung muss also durch eBay-Händler akzeptiert werden.

Warum das alles?

Hier können wir nur mutmaßen. Die Übertragung von Nutzungsrechten von Bildern und Artikeltexten wird bereits seit Jahren in dieser Form durch die Plattform Amazon gehandhabt. Wer Produktbilder oder Produkttexte bei Amazon hochlädt, überträgt die Nutzungsrechte an Amazon zur Nutzung dieser Informationen unter anderem in dem Amazon-Produktkatalog. Wir vermuten, dass dies ein weiterer Schritt ist, mit dem eBay versucht, zu Amazon aufzuschließen.

Nach unserer Kenntnis müssen eBay-Verkäufer zukünftig bei Angeboten von neuen Produkten zwingend Bilder aus dem eBay-Produktkatalog verwenden. Ob es eine Auswahl an Bildern geben wird, ist uns zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekannt.

Auf der einen Seite hat dies zur Folge, dass zumindest bezogen auf die Produktbeschreibung, eBay-Händlern die Mühe qualitativ hochwertiger Bilder abgenommen wird, wenn irgendjemand vorher den Job schon gemacht hat. Auf der anderen Seite, so unsere Befürchtung, führt dies zu einer gewissen Gleichförmigkeit der eBay-Angebote. Bisher ist es so, dass es auch deswegen spannend ist, in den eBay-Angeboten zu stöbern, da Produktbeschreibung und Bilder unterschiedlich sind und somit durchaus einen Rückschluss auch auf die Qualität des Anbieters zulassen.

Welche Rechte sollen eBay konkret im Rahmen der Lizenz eingeräumt werden?

Dies ist uns zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt. Sobald die Nutzungsbedingungen bzw. die neuen AGB veröffentlicht werden, werden wir dies selbstverständlich rechtlich genauer prüfen.

Darf eBay eine Zwangslizenz von seinen Händlern verlangen?

Auch diese Frage können wir zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend beantworten. Fakt ist, dass eine zwingende Rechteeinräumung hinsichtlich der Nutzungsrechte von Bildern und Texten bei Amazon in der Rechtsprechung als zulässig angesehen wurde, bspw. durch das Oberlandesgericht Köln.

Was sind die Voraussetzungen für eBay-Händler, um eBay eine Lizenz, insbesondere an Bildern einzuräumen?

Durch die Einräumung einer Nutzungslizenz von Bildern an eBay erteilt der eBay-Händler eBay eine Unterlizenz entsprechend den noch zu klärenden Bedingungen von eBay.

Hierzu ist – vereinfacht gesagt – der eBay-Händler nur dann berechtigt, wenn er oder seine Mitarbeiter die Bilder selbst gemacht haben.

Bei Bildern, die aus anderen Quellen stammen, bspw. vom Großhändler oder vom Hersteller darf der Händler eBay eine entsprechende Lizenz zur Nutzung im eBay-Produktkatalog nur dann einräumen, wenn er dazu auch berechtigt ist. Der Händler muss quasi eine Genehmigung zur Einräumung einer Unterlizenz gegenüber eBay vorweisen können. Diese Voraussetzung muss in der Rechtekette gewährleistet sein. Dies bedeutet, dass auch ein Großhändler eBay-Händlern nicht automatisch dieses Recht einräumen kann, wenn er nicht wiederrum – zurück bis zum Urheber – geklärt hat und nachweisen kann, dass er berechtigt ist, dem eBay-Händler diese Unterlizenz tatsächlich zu gestatten.

Wir vermuten in diesem Zusammenhang, dass die entsprechende Klausel zur Rechteeinräumung, die eBay seinen Händlern zwangsweise auferlegen wird, eine Freistellungsvereinbarung enthält. Dies bedeutet, dass der Händler letztlich haftet, wenn es später mit dem bei eBay verwendeten Bild urheberrechtliche Probleme geben sollte und bspw. eine urheberrechtliche Abmahnung ausgesprochen wird.

Was passiert, wenn der eBay-Händler eBay keine Lizenz einräumen kann?

eBay selbst äußert sich zu dieser Frage und zwar für den Fall, dass der Händler eBay die Nutzungsrechte nicht überlassen will oder restriktive Nutzungsrechte unterliegen.

Zum einen wird empfohlen, in diesem Fall andere Bilder zu verwenden. Zudem wird empfohlen, mit dem Rechteinhaber neue Nutzungsbedingungen zu verhandeln, bevor (!) der Händler diese Bilder hochlädt. Diese Aussage ist wichtig und richtig. Zum einen kann nur der Rechteinhaber dem Händler die entsprechenden Rechte einräumen. Zum anderen muss diese Frage vor dem Hochladen der Bilder und damit der gleichzeitigen Zwangslizensierung geklärt werden.

Es gibt auch Ausnahmen. Sollte die Einräumung von Nutzungsrechten “für einzelne Marken”, so eBay, nicht möglich sein, gibt es eine Möglichkeit, eine Ausnahmeregelung für diese Marken für ein Mitgliedskonto zu beantragen. Für jede beantragte Ausnahme muss nachgewiesen werden, dass der Händler aufgrund rechtlicher Beschränkung nicht in der Lage ist, eBay die Rechte an den Bildern einzuräumen. eBay informiert hier über den Ausnahmeantrag.

Welche rechtlichen Gefahren drohen eBay-Händlern?

In diesem Zusammenhang blicken wir auf eine umfangreiche Beratungspraxis hinsichtlich urheberrechtlicher Probleme bei der Plattform Amazon zurück. Die Rechtsprechung bspw. vom LG Köln stimmt nachdenklich.

Um es ganz klar zu sagen: Wenn Händler Produktbilder aus dem eBay-Produktkatalog verwenden, die urheberrechtlich problematisch sind, haftet zunächst der Händler.

Rechtliche Probleme tauchen insbesondere dann auf, wenn derjenige, der ursprünglich das Produktbild bei eBay hochgeladen und eBay entsprechende Nutzungsrechte eingeräumt hatte, dazu gar nicht berechtigt war. Dies kann bspw. der Fall sein, weil der Händler das Bild nicht selbst gemacht hat und mit dem Rechteinhaber eine Unterlizensierung nicht abgeklärt hat. Denkbar sind jedoch auch Fälle, in denen der Händler einfach irgendein Produktbild aus dem Internet kopiert und bei eBay hochgeladen hatte.

In diesem Fall liegt bei dem Händler, der dieses Bild für seine Artikelbeschreibung aus dem Produktkatalog verwendet, eine Urheberrechtsverletzung vor. Der Rechteinhaber kann eine urheberrechtliche Abmahnung aussprechen sowie Unterlassungsansprüche und Schadenersatzansprüche geltend machen.

Wir befürchten hier erhebliche Probleme und eine nicht zu unterschätzende Abmahngefahr für eBay-Händler. Das Zeitfenster, in dem eBay-Händler, wenn es Zweifel geben sollte, Rechte zur Unterlizensierung mit dem Rechteinhaber klären können, ist nur sehr kurz. Wenn eBay-Verkäufer ab Anfang September zwingend zum einen neue Nutzungsbedingungen akzeptieren müssen und auf der anderen Seite beim Hochladen entsprechender Produktbilder bei eBay automatisch Nutzungsrechte übertragen, sind rechtliche Probleme vorprogrammiert.

Was tun?

eBay-Verkäufer, die auch weiterhin bei eBay handeln möchten, bleibt schlichtweg nichts anderes übrig, als die geforderte Zwangslizenz von eBay zu akzeptieren. Wir empfehlen allen eBay-Händlern, sich frühzeitig um die damit verbundenen rechtlichen Fragen zu kümmern, insbesondere die Rechtekette der Bilder zu klären, die zukünftig bei eBay verwendet und hochgeladen werden.

Mandanten, die von uns eine eBay-Beratung erhalten haben und die unseren Update-Service beziehen, haben wir bereits konkret informiert.

Wir werden Sie an dieser Stelle auf dem Laufenden halten.

Stand: 20.09.2017

Es berät Sie: Rechtsanwalt Johannes Richard

https://ssl-vg03.met.vgwort.de/na/1b79fd15fab541bb97c3fd80e82eec6b