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Seit Anfang Januar 2013: Zusätzliche Informationen bei eBay zur Widerrufsbelehrung notwendig

Aktualisierte Information!

Seit Januar 2013 werden bei neu eingestellten gewerblichen eBay-Angeboten oder nach unserem Eindruck bei überarbeiteten eBay-Angeboten oberhalb der Widerrufsbelehrung in der Artikelbeschreibung zusätzliche Informationen dargestellt. Zum einen wird die Widerrufsfrist angezeigt, zum anderen wird über die Kosten der Rücksendung informiert.

 

 eBay-Händler müssen somit darauf achten, dass die entsprechenden Informationen der aktuellen Widerrufsbelehrung entsprechen. Eine Dokumentation zu dieser neuen Information von eBay scheint es offensichtlich nicht zu geben.

Nach uns vorliegenden Informationen können die nachfolgenden Einstellungen nur im Verkaufsmanager Pro durchgeführt werden.

Dort ist eine Änderung offensichtlich unter dem Punkt

“> Alle aktiven Artikel markieren > Bearbeiten > Rücknahmebedingungen”

einstellbar.

Bei den klassischen Einstellungen gibt es keine Einstellungsmöglichkeit.

Aktive Angebote, die bereits Gebote haben und die innerhalb von 12 Stunden ablaufen oder die einen Preisvorschlag haben, können lt. eBay-Kundenservice nicht abgeändert werden. Für Tools, wie Afterbuy, steht eine Einstellungsmöglichkeit noch nicht zur Verfügung (Stand 08.01.2013).

Die nachfolgenden Einstellungsmöglichkeiten sind nicht zwingend notwendig.

eBay-Händler müssen unbedingt die richtige Einstellung vornehmen. Anderenfalls kann es auf Grund einer Irreführung wettbewerbsrechtliche Probleme geben.

In der Regel haben Sie als gewerblicher eBay-Anbieter eine Widerrufsbelehrung und zwar mit einer Frist von 14 Tagen sowie eine sogenannte 40-Euro-Klausel, die die Rücksendekosten im Falle des Widerrufes regelt.

Konkrete Einstellungen

Im Feld “Rücknahmebedingungen” kann die Rückgabefrist im Rahmen eines Pulldown-Menüs angewählt werden. Zur Auswahl stehen “14 Tage” oder ” 1 Monat”.

Soweit Sie, was der Regelfall ist, eine Widerrufsbelehrung mit einer Frist von 14 Tagen haben, wählen Sie hier bitte “14 Tage”.

In einem weiteren Feld kann über die Rücksendekosten informiert werden.

Soweit üblicherweise eine sogenannte 40-Euro-Klausel verwendet wird, sollten eBay-Händler in dem Pulldown-Menü “Rücksendekosten trägt:” die Auswahl

“Widerrufsrecht: Käufer trägt die Rücksendekosten, wenn der Artikelpreis 40,00 € nicht übersteigt.”

verwenden.

Stand: 09.01.2013

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard, Rostock

https://ssl-vg03.met.vgwort.de/na/d11c394614c34ec1b4e6ed096e2b456b