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Neugestaltung
der Versandkosten-Angabe bei eBay: Vorsicht bei
Versand-Versicherung
eBay
hat seit etwa Oktober 2006 in den Auktionstexten die Angaben zu den
Versandkosten geändert. Die Angabe der Versandkosten gehört gegenüber
Verbrauchern zu den Pflichtangaben nach Preisangabenverordnung. Ein Problem war
bisher, dass bei einem europa- oder weltweiten Versand die Gefahr bestand, dass
die gewerblichen eBay-Verkäufer diese Versandkosten nicht transparent angegeben
hatten oder angeben konnten. Nunmehr gibt es über ein Pulldown- Menü die
Möglichkeit, entsprechende Länder anzuwählen, um sich individuell darauf
bezogene Versandkosten anzeigen zu
lassen. Soweit so gut.
eBay hat jedoch auch die Option "Versand-Versicherung"
eingeführt. Dies ist zwar gut gemeint, führt aber bei Nutzung der Funktion zu
erheblichen wettbewerbsrechtlichen Problemen und Gefahr einer Abmahnung.
Hintergrund ist, dass im gewerblichen eBay-Verkauf der Verbraucher gemäß § 474
Abs. 2 BGB das Versandrisiko nicht trägt. Das Versandrisiko wird ausschließlich
durch den Verkäufer getragen. Es ist sicherlich möglich, dass sich auch der
Verkäufer vor Verlusten und Beschädigungen absichert, indem er einen
versicherten Versand anbietet. Nebenbei bemerkt sei darauf hingewiesen, dass die
Angabe eines ausdrücklich unversicherten Versandes durch den gewerblichen
eBay-Verkäufer unzulässig sein dürfte, da in diesem Fall bei dem Verbraucher der
Irrtum entstehen könne, dass er das Versandkostenrisiko trägt.
Jedenfalls
gibt es für den Verbraucher keinen Grund, eine Versand-Versicherung
zusätzlich abzuschließen, da er das Versandrisiko ja nicht trägt. Wird
eine zusätzliche Versand-Versicherung angeboten, dürfte dies zumindest
hinsichtlich Verbrauchern irreführend und wettbewerbswidrig sein. Diesbezüglich
gibt es bereits erste Urteile, die es als wettbewerbswidrig angesehen haben,
wenn Verbraucher eine zusätzliche Versand-Versicherung abschließen konnten. Zu
nennen sind hier Entscheidungen des Landgerichtes Dresden und des Landgerichtes
Nürnberg-Fürth. Wir halten es für problematisch, dass der Begriff
"Versand-Versicherung" mit oder ohne Zusätze überhaupt im Angebot mit
auftaucht.
Eine
Versand-Versicherung ist nur dann sinnvoll, wenn Privatleute an Privatleute
verkaufen oder Unternehmer an Unternehmer. Hierauf sollte jedoch im Rahmen der
Versand-Versicherung ausdrücklich hingewiesen werden, ob eBay hier zusätzliche
Anmerkungen zulässt, ist uns nicht bekannt. Sinnvoll wäre hier ein deutlicher
und klarer Hinweis im Angebotstext selbst.
Gerade
gewerbliche eBay-Verkäufer sollten daher hinsichtlich der Funktion der
Versand-Versicherung äußerst vorsichtig sein.
Ihr
Ansprechpartner: Rechtsanwalt
Johannes Richard
Nachtrag:
eBay scheint die Versandversicherung wieder abgeschaltet zu haben - aber
trotzdem: Vorsicht!
Stand:
16.10.2006
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