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Neugestaltung der Versandkosten-Angabe bei eBay: Vorsicht bei Versand-Versicherung

 

eBay hat seit etwa Oktober 2006 in den Auktionstexten die Angaben zu den Versandkosten geändert. Die Angabe der Versandkosten gehört gegenüber Verbrauchern zu den Pflichtangaben nach Preisangabenverordnung. Ein Problem war bisher, dass bei einem europa- oder weltweiten Versand die Gefahr bestand, dass die gewerblichen eBay-Verkäufer diese Versandkosten nicht transparent angegeben hatten oder angeben konnten. Nunmehr gibt es über ein Pulldown- Menü die Möglichkeit, entsprechende Länder anzuwählen, um sich individuell darauf bezogene Versandkosten  anzeigen zu lassen. Soweit so gut.

 

Versandversicherung bei eBayeBay hat jedoch auch die Option "Versand-Versicherung" eingeführt. Dies ist zwar gut gemeint, führt aber bei Nutzung der Funktion zu erheblichen wettbewerbsrechtlichen Problemen und Gefahr einer Abmahnung. Hintergrund ist, dass im gewerblichen eBay-Verkauf der Verbraucher gemäß § 474 Abs. 2 BGB das Versandrisiko nicht trägt. Das Versandrisiko wird ausschließlich durch den Verkäufer getragen. Es ist sicherlich möglich, dass sich auch der Verkäufer vor Verlusten und Beschädigungen absichert, indem er einen versicherten Versand anbietet. Nebenbei bemerkt sei darauf hingewiesen, dass die Angabe eines ausdrücklich unversicherten Versandes durch den gewerblichen eBay-Verkäufer unzulässig sein dürfte, da in diesem Fall bei dem Verbraucher der Irrtum entstehen könne, dass er das Versandkostenrisiko trägt.

 

Jedenfalls gibt es für den Verbraucher keinen Grund, eine Versand-Versicherung zusätzlich abzuschließen, da er das Versandrisiko ja nicht trägt. Wird eine zusätzliche Versand-Versicherung angeboten, dürfte dies zumindest hinsichtlich Verbrauchern irreführend und wettbewerbswidrig sein. Diesbezüglich gibt es bereits erste Urteile, die es als wettbewerbswidrig angesehen haben, wenn Verbraucher eine zusätzliche Versand-Versicherung abschließen konnten. Zu nennen sind hier Entscheidungen des Landgerichtes Dresden und des Landgerichtes Nürnberg-Fürth. Wir halten es für problematisch, dass der Begriff "Versand-Versicherung" mit oder ohne Zusätze überhaupt im Angebot mit auftaucht.

 

Eine Versand-Versicherung ist nur dann sinnvoll, wenn Privatleute an Privatleute verkaufen oder Unternehmer an Unternehmer. Hierauf sollte jedoch im Rahmen der Versand-Versicherung ausdrücklich hingewiesen werden, ob eBay hier zusätzliche Anmerkungen zulässt, ist uns nicht bekannt. Sinnvoll wäre hier ein deutlicher und klarer Hinweis im Angebotstext selbst.

 

Gerade gewerbliche eBay-Verkäufer sollten daher hinsichtlich der Funktion der Versand-Versicherung äußerst vorsichtig sein.

 

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard

 

Nachtrag: eBay scheint die Versandversicherung wieder abgeschaltet zu haben - aber trotzdem: Vorsicht!

 

Stand: 16.10.2006

 

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E-Mail: rostock--an--internetrecht-rostock--punkt--de

Rechtsanwalt Johannes Richard, Rechtsanwältin Elisabeth Vogt und Rechtsanwalt Andreas Kempcke (v.l.n.r)

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