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Gute Nachrichten: eBay wird eine technische Lösung zur Verlinkung auf die OS-Plattform bereitstellen

Internethändler müssen seit Januar 2016 auf die Online-Streitbeilegungsplattform der EU verweisen. Der entsprechende Link muss, so die Rechtsprechung, auch anklickbar sein.

Eine rechtskonforme Darstellung bei eBay ist nicht ganz einfach. eBay selbst empfiehlt im Rechtsportal aktuell einen entsprechenden html-Code in das Freifeld bei den rechtlichen Informationen des Verkäufers einzupflegen. Diese Lösung ist jedoch nicht abschließend rechtskonform.

Wir haben eBay mehrfach auf daraus resultierende rechtliche Probleme hingewiesen, insbesondere da ein fehlender oder unzureichender Verweis auf die Online-Streitbeilegungsplattform ein häufiger Abmahngrund ist.

In diesem Zusammenhang gibt es jetzt gute Nachrichten von eBay:

eBay hat uns am 10.10.2017 mitgeteilt, dass eBay mit Hochdruck an einer technischen Realisierung zur Darstellung der OS-Plattform arbeitet. Diese technische Lösung wird noch für den Oktober erwartet.

Wir begrüßen es außerordentlich, dass eBay sich dieses wichtigen Themas angenommen hat, das andere Plattformen, wie Amazon, schon längst rechtskonform umgesetzt haben.

Über die konkrete Lösung von eBay werden wir Sie an dieser Stelle informieren.

Stand: 11.10.2017

Es berät Sie: Rechtsanwalt Johannes Richard

https://ssl-vg03.met.vgwort.de/na/2ee47656e04d4be7a0fd04408ead5c7d