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Was für ein Typ sind
Sie? eBay-Mitgliedskonto-Typ "Privat oder Gewerblich"
Was sind die Rechtsfolgen?
In
unserem Beitrag "Privates
oder gewerbliches Mitgliedskonto - eBay versucht klare Verhältnisse zu
schaffen" hatten wir bereits darauf hingewiesen, dass eBay nunmehr die
Möglichkeit bereit hält, ein Mitgliedskonto als privat oder gewerblich zu
kennzeichnen. Wer mittlerweile bei eBay tätig wird, wird im Rahmen des
Anmeldevorganges oder Log-Ins automatisch aufgefordert, Position zu beziehen und
sich entweder als privat oder gewerblich zu kennzeichnen. eBay bietet im Rahmen
der Auswahl verschiedene Anhaltspunkte, die die Entscheidung einfacher machen
sollen. Wir finden diese kurzen Auswahlkriterien im Übrigen sehr gelungen:

Die Auswahl des Mitgliedkontotyps bei eBay
Mit
einer falschen Entscheidung, ob das eBay-Mitglied privat oder gewerblich ist,
sind jedoch weitreichende rechtliche Folgen verbunden. Wer gewerblich bei eBay
tätig ist, dürfte erhebliche rechtliche Probleme bekommen, wenn er einmal, auch
Gewerbetreibende haben ein Privatleben, privat etwas kauft oder verkauft.
Als
privater Käufer unter einem gewerblichen Mitgliedskonto kann auch beim Kauf von
anderen Gewerbetreibenden die Gewährleistung für gebrauchte Produkte komplett
ausgeschlossen werden. Ein Widerrufsrecht besteht für den "privaten -
gewerblichen eBayer" ebenfalls nicht. Er kann gegebenenfalls auch das Risiko für
den Versand tragen.
Hier
empfiehlt sich, für wirklich private Geschäfte, ein extra eBay-Konto zu
eröffnen.
Eine
andere Problematik ergibt sich, wenn unter einem privaten Mitgliedskonto
gewerbliche Verkäufe stattfinden. Dies kann, da über die Gewerbeeigenschaft in
diesem Fall falsch informiert und somit getäuscht wird, wettbewerbswidrig und
somit abmahnwürdig sein. Die ursprünglich vom Oberlandesgericht
Oldenburg beantwortete Frage, ob ein gewerblicher Händler überhaupt
verpflichtet ist, auf seine Händlereigenschaft hinzuweisen, dürfte sich vor dem
Hintergrund, dass eine Entscheidung ohnehin getroffen werden muss, ob man
nämlich privat oder gewerblich ist, überholt sein.
Somit
kann gegebenenfalls auch der abgemahnt werden, der aus Versehen sein
Mitgliedskonto als privates Mitgliedskonto eingestellt hat, im Übrigen jedoch
formvollendet über alles informiert, was rechtlich vorgeschrieben ist.
Weiterführende
Links:
Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard,
Rostock
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