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Neue Pflichten für gewerbliche Verkäufer bei eBay: Ab dem 01.04.2008 müssen Pflichtangaben veröffentlicht werden – Abmahnfalle falsche Adresse

eBay weist auf wichtige rechtliche Änderungen für gewerbliche Verkäufer hin. Diese werden ab dem 01.04.2008 in Kraft treten.

Ab dem 01.04.2008 werden folgende Informationen automatisch auf jeder Artikelseite angezeigt:

1. Angaben zur Identität und die ladungsfähige Anschrift

Folgende Informationen werden automatisch in einem gesonderten Bereich auf jeder Artikelseite angezeigt:

– Unternehmensname, wenn vorhanden

– den Vor- und Zunamen des Vertretungsberechtigten

– die bei eBay hinterlegte Anschrift

Eine entsprechende Pflicht zur Anbieterkennzeichnung gibt es gemäß § 5 Telemediengesetz schon jetzt. Der abmahnwürdige Fehler von gewerblichen Verkäufern, gar kein Impressum anzugeben, ist nach unserer Erfahrung in letzter Zeit eher selten geworden.

Wichtig ist jedoch die Information, dass die bei eBay hinterlegte Anschrift veröffentlicht wird. Sollte es somit Abweichungen zwischen dem Impressum und der hinterlegten Anschrift geben, kann es wettbewerbsrechtliche Probleme geben!

Wir empfehlen eBay-Verkäufern daher, zu überprüfen, ob die Daten des Impressums den Anmeldedaten, insbesondere der Anschrift bei eBay, entspricht.

2. Hinweis auf das Widerrufs- oder Rückgaberecht des Käufers

In Zukunft wird auf jeder Artikelseite automatisch folgender Hinweis eingeblendet:

“Verbraucher haben das Recht, den Artikel unter den angegebenen Bedingungen zurückzugeben.”

Dieser Hinweis erscheint unabhängig davon, ob Artikel über ein Verkaufsformular oder ein Tool eingestellt werden.

Dass im Folgenden noch individuell über das Widerrufsrecht belehrt werden muss, versteht sich an dieser Stelle von selbst. Wir empfehlen, die Widerrufsbelehrung auf jeden Fall auf der Angebotsseite selbst unterzubringen.

Beachten Sie bitte die sehr uneinheitliche Rechtsprechung bei der ordnungsgemäßen Belehrung über das Widerrufsrecht bei eBay.

3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Anbieters

Sofern der Anbieter Allgemeine Geschäftsbedingungen in “Mein eBay” hinterlegt hat, werden auch diese auf jeder Artikelseite angezeigt.

Wenn man sich die eBay-Informationen ansieht, wo diese Angaben angezeigt werden, ergeben sich im Vergleich zur jetzigen Gestaltung keine Änderungen.

eBay empfiehlt zu Recht, die entsprechenden Daten, die ab dem 01.04.2008 angezeigt werden,  schon jetzt zu aktualisieren oder zu ergänzen.

Gerade bei den persönlichen Daten kündigt eBay an, dass ab Februar 2008 für eine Übergangszeit eine vereinfachte Änderungsmöglichkeit der Anmeldedaten möglich ist.

Wir empfehlen gewerblichen Verkäufern, bereits jetzt, diese Informationen abzuändern.

Unter “Mein eBay” kann unter dem Punkt “Einstellungen” in dem Bereich “Mein Mitgliedskonto” unter “Einstellungen für gewerbliche Verkäufer” “Informationen zu gewerblichen Verkäufern in Artikelseiten anzeigen”, entsprechende Änderungen vorgenommen werden.

Gewerbliche eBay-Händler sollten diese Änderungen bereits jetzt vornehmen, um keine rechtlichen Probleme zu bekommen.

Stand: 10.01.2008

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard, Rostock

Bildquelle:ebay.de

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