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Neue
Pflichten für gewerbliche Verkäufer bei eBay: Ab dem 01.04.2008 müssen
Pflichtangaben veröffentlicht werden – Abmahnfalle falsche
Adresse
eBay weist auf wichtige
rechtliche Änderungen für gewerbliche Verkäufer hin. Diese werden ab dem
01.04.2008 in Kraft treten.
Ab
dem 01.04.2008 werden folgende Informationen automatisch auf jeder Artikelseite
angezeigt:
1.
Angaben zur Identität und die ladungsfähige Anschrift
Folgende
Informationen werden automatisch in einem gesonderten Bereich auf jeder
Artikelseite angezeigt:
-
Unternehmensname, wenn vorhanden
-
den Vor- und Zunamen des Vertretungsberechtigten
-
die bei eBay hinterlegte Anschrift
Eine
entsprechende Pflicht zur Anbieterkennzeichnung gibt es gemäß § 5
Telemediengesetz schon jetzt. Der abmahnwürdige Fehler von gewerblichen
Verkäufern, gar kein Impressum anzugeben, ist nach unserer Erfahrung in letzter
Zeit eher selten geworden.
Wichtig
ist jedoch die Information, dass die bei eBay hinterlegte Anschrift
veröffentlicht wird. Sollte es somit Abweichungen zwischen dem Impressum und der
hinterlegten Anschrift geben, kann es wettbewerbsrechtliche Probleme geben!
Wir
empfehlen eBay-Verkäufern daher, zu überprüfen, ob die Daten des Impressums den
Anmeldedaten, insbesondere der Anschrift bei eBay, entspricht.
2.
Hinweis auf das Widerrufs- oder Rückgaberecht des Käufers
In
Zukunft wird auf jeder Artikelseite automatisch folgender Hinweis
eingeblendet:
"Verbraucher
haben das Recht, den Artikel unter den angegebenen Bedingungen
zurückzugeben."
Dieser
Hinweis erscheint unabhängig davon, ob Artikel über ein Verkaufsformular oder
ein Tool eingestellt werden.
Dass
im Folgenden noch individuell über das Widerrufsrecht belehrt werden muss,
versteht sich an dieser Stelle von selbst. Wir empfehlen, die Widerrufsbelehrung
auf jeden Fall auf der Angebotsseite selbst unterzubringen.
Beachten
Sie bitte die sehr
uneinheitliche Rechtsprechung bei der ordnungsgemäßen Belehrung über das
Widerrufsrecht bei eBay.
3.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Anbieters
Sofern
der Anbieter Allgemeine Geschäftsbedingungen in "Mein eBay" hinterlegt hat,
werden auch diese auf jeder Artikelseite angezeigt.
Wenn
man sich die eBay-Informationen ansieht, wo diese Angaben angezeigt werden,
ergeben sich im Vergleich zur jetzigen Gestaltung keine Änderungen.
eBay
empfiehlt zu Recht, die entsprechenden Daten, die ab dem 01.04.2008 angezeigt
werden, schon jetzt zu
aktualisieren oder zu ergänzen.
Gerade
bei den persönlichen Daten kündigt eBay an, dass ab Februar 2008 für eine
Übergangszeit eine vereinfachte Änderungsmöglichkeit der Anmeldedaten möglich
ist.
Wir
empfehlen gewerblichen Verkäufern, bereits jetzt, diese Informationen
abzuändern.
Unter
"Mein eBay" kann unter dem Punkt "Einstellungen" in dem Bereich "Mein
Mitgliedskonto" unter "Einstellungen für gewerbliche Verkäufer" "Informationen
zu gewerblichen Verkäufern in Artikelseiten anzeigen", entsprechende Änderungen
vorgenommen werden.
Gewerbliche
eBay-Händler sollten diese Änderungen bereits jetzt vornehmen, um keine
rechtlichen Probleme zu bekommen.
Stand:
10.01.2008
Ihr
Ansprechpartner: Rechtsanwalt
Johannes Richard, Rostock
Bildquelle:ebay.de
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