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Fehler auf eBay-Website: Widerrufsbelehrung wurden nicht
dargestellt
Vorab ein Hinweis: Abmahnung erhalten?
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Man kann sich als gewerblicher Verkäufer bemühen wie man
will, wenn das technische System von eBay spinnt, hat man leider verloren: Wie
eBay selbst berichtet, kam es in der Zeit vom 22.10. bis 27.10.2008 auf Grund
eines technischen Fehlers auf der eBay.de-Website zu einer fehlerhaften
Darstellung der Rücknahmebedingungen von gewerblichen Verkäufern auf der
Artikelseite. Durch die eBay Panne wurden statt der hinterlegten
Widerrufsbelehrung der automatisch generierte Satz: "Der Verkäufer nimmt diesen
Artikel nicht zurück." bzw. "Siehe Artikelbeschreibung" auf der Artikelseite
angezeigt. Der Satz: "Der Verkäufer nimmt diesen Artikel nicht zurück." ist
natürlich wettbewerbsrechtlich tödlich. Probleme durch den Satz: "Siehe
Artikelbeschreibung" lassen sich vermeiden, indem entweder in der
Artikelbeschreibung auf das Widerrufsrecht hingewiesen wird oder in der
Artikelbeschreibung mittels eines sogenannten sprechenden Links auf ein
Widerrufsrecht, bspw. auf der Mich-Seite, verwiesen wird. Diese Verweise sollten
im Übrigen auf jeden Fall als Text und nicht als Grafik gestaltet werden.
eBay
berichtet im Rechtsportal, dass der Fehler mittlerweile behoben worden ist und
wieder die vom Verkäufer hinterlegte Widerrufsbelehrung erscheint. Abmahner sind
jedoch unverzüglich auf den Zug aufgesprungen und haben auf Grund der fehlenden
Widerrufsbelehrung wettbewerbsrechtliche Abmahnungen ausgesprochen.
Nach
der Ansicht von eBay sind diese Abmahnungen unberechtigt. Es heißt insofern im Rechtsportal von
eBay:
"eBay
ist der Auffassung, dass diese Abmahnungen zu Unrecht ausgesprochen werden. So
ist Voraussetzung für eine berechtigte Abmahnung im Bereich des unlauteren
Wettbewerbs, dass eine Wettbewerbshandlung des Abgemahnten vorliegt. Die
Handlungen unserer gewerblichen Verkäufer waren wettbewerbsrechtlich konform in
dem Augenblick, als die Verkäufer ordnungsgemäße Widerrufsbelehrungen in ihre
Angebote eingestellt haben. Eine Wettbewerbshandlung hinsichtlich des
Löschens dieser Widerrufsbelehrung für einen kurzen Zeitraum liegt nicht vor.
Auch ist zweifelhaft, ob in dem zeitweisen Fehlen der Anzeigen der
Widerrufsbelehrung überhaupt ein relevanter Wettbewerbsverstoß gesehen werden
kann. eBay unterstützt sämtliche betroffenen Verkäufer. Aus diesem Grund möchten
wir alle betroffenen Verkäufer, die auf Grund dieses Fehlers eine Abmahnung
erhalten, sich mit unserem Kundenservice in Verbindung zu setzen. Wir bedauern
den aufgetretenen Fehler und sind bemüht, die betroffenen Verkäufer in vollem
Umfang zu unterstützen."
Das
Fehlen des Wortes "bitten" im vorletzten eBay-Zitat entspricht dem Original von
eBay. Das Wort "Wettbewerbshandlung" entspricht ebenfalls der
Original-eBay-Darstellung.
Es
ist schön, dass eBay seine Händler nicht im Regen stehen lässt. Die Ansicht,
dass diese Abmahnungen zu Unrecht ausgesprochen werden, sind jedoch rechtlich
kaum zu halten. Zum einen kann auch ein Unterlassen wettbewerbswidrig sein, wie
es klassischerweise das Fehlen einer Widerrufsbelehrung ist, zum anderen sind
Unterlassungsansprüche verschuldensunabhängig. Lediglich wenn in der
Vergangenheit gegen einen eBay-Händler eine einstweilige Verfügung erlassen
wurde oder ggf. je nach Formulierung eine Unterlassungserklärung unterzeichnet
wurde, die sich auf ein fehlendes Widerrufsrecht bezog, kann man darüber
diskutieren, ob in diesem Fall ein Ordnungsgeld oder eine Vertragsstrafe fällig
wird. Aus dem Nutzungsverhältnis der eBay-Händler zu eBay, die ja immerhin nicht
geringe Gebühren an eBay zahlen,
ergibt sich, dass eBay wohl hier eine Schadenersatzpflicht treffen dürfte, wenn
die eBay-Panne zu einer Abmahnung führt oder schlimmer noch, zu einer
Vertragsstrafe oder einem Ordnungsgeld.
Die
angekündigte Unterstützung von eBay wird somit wohl eine finanzielle sein
müssen. Ob eBay auch Rechtsberatungen bei entsprechenden Abmahnopfern vornimmt,
ist uns nicht bekannt.
Stand:
19.11.2008
Ihre
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Johannes Richard und Rechtsanwalt Andreas Kempcke,
Rostock
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